hier: Umsetzung der EU-Feinstaub-Richtlinie und Vorgaben der 22. BImSchV
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dem Antrag der BergAUF-Fraktion nicht stattzugeben.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung vom 30.06.2005 hat
der Rat der Stadt Bergkamen auf Antrag der BergAUF-Fraktion beschlossen, beim
Landesumweltamt als zuständiger Überwachungsbehörde die Aufstellung einer
Messstation für Luftschadstoffe zu beantragen.
Dieser Antrag wurde seitens der
Verwaltung mit Schreiben vom 25.07.2005 beim damaligen Landesumweltamt (LUA),
heute Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, gestellt. Mit dem
Antrag wurde seitens der Verwaltung das damalige LUA darüber informiert, dass
unmittelbar nördlich an die Stadtmitte ein ehem. Bergbaustandort mit neuen
Industrie- und Gewerbeansiedlungen sowie ein bestehendes Industriegebiet mit
Chemieunternehmen, einem holzverarbeitenden Betrieb und ein im Bau befindliches
Biomasseheizkraftwerk angrenzen. Ebenso wurden dem LUA die Bebauungsstruktur
der Töddinghauser Straße und das Verkehrsaufkommen der Hauptverkehrsstraßen im
innerstädtischen Bereich übermittelt.
Die Darstellung der BergAUF-Fraktion
in ihrem erneuten Antrag zur Einrichtung einer Messstation entspricht in ihrer
Tendenz nicht den gegenüber dem Rat der Stadt Bergkamen von der Verwaltung mitgeteilten
Informationen. Dem Rat der Stadt Bergkamen wurde über die Niederschrift zur
Sitzung vom 09.02.2006 mitgeteilt, dass die Aufstellung einer Messstation in
Bergkamen durch das LUA abgelehnt worden ist. Im Zuge der Erstellung einer
internen Prioritätenliste für den Bedarf einer zeitlich begrenzten Messung der
Luftschadstoffe, vor allem in Bereich der Gesamtstaub- und Feinstaub- (PM10)
Immissionen sind seitens des LUA auf Grund des von diesem erstellten
Screening-Ergebnisses die Standorte, die eine Überschreitung der Grenzwerte der
22. BImSchV zu erwarten lassen, zur Aufstellung einer temporären Messstation
ausgewählt worden.
Unter Zugrundelegung der
Screening-Ergebnisse des LUA wiesen weder das Verkehrsaufkommen noch das
industrielle Emissionsaufkommen, vor allem im Verbund mit der vorhandenen
Bebauungs- und Verkehrsstruktur, auf eine potentielle Grenzwertüberschreitung
insbesondere der Feinstaubimmissionen hin, so dass aus Sicht des LUA die
Aufstellung temporärer Messstationen andernorts vordringlicher schien. Bei
diesen Messstationen handelt es sich vornehmlich um Verkehrsmessstationen im
Bereich stark befahrener Straßen mit schluchtenähnlicher Randbebauung mit einem
geringen Straßenquerschnitt. Eine mit dieser Verkehrs- und Bebauungsstruktur
vergleichbare Örtlichkeit ist in Bergkamen nicht gegeben.
Nach den Vorgaben der 22. BImSchV
sind insbesondere Daten zur Luftqualität innerhalb von Ballungsräumen und
Gebieten zu ermitteln, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen
die Bevölkerung wahrscheinlich direkt und indirekt ausgesetzt sein wird. Diese
Konzentrationen, emittiert von verschiedenen Verursachern wie Industrie und
Verkehrsdichte, treten zumeist lokal begrenzt in eng bebauten Straßen mit hoher
Verkehrsdichte auf. Die Luftschadstoffkonzentrationen werden dabei nicht
ausschließlich auf den Straßenverkehr als Verursacher bezogen sondern auch
unter Berücksichtigung der industriellen Emissionen in Screening-Verfahren des
LANUV ermittelt. Die Exposition der Bevölkerung zu den
Schadstoffkonzentrationen ist aber gerade durch die lokalen
Bebauungsstrukturen, verstärkt durch ein entsprechendes Verkehrsaufkommen,
beeinflusst.
Zur Ermittlung der Hintergrundbelastung und der lokalen, verkehrsbedingt erhöhten Immissionsbelastung, setzt das LANUV neben den Verkehrsmessstellen auch Hintergrundmessstellen ein. Zu den Verkehrsmessstellen gehören insbesondere die nach der Prioritätenliste des LANUV eingerichteten Dauer- oder temporären Messeinrichtung (z.B. Dortmund – Brakeler Str.). Die im Antrag genannten Messstellen in Niederaden und Königsborn dienen der Ermittlung der grundsätzlichen Hintergrundbelastung ohne die Einflüsse einer schluchtartigen Bebauungsstruktur und eines hohen Verkehrsaufkommens. Es handelt sich nicht, wie im Antrag dargestellt, um Verkehrsmessstellen.
Ähnlich wie in den in der Anlage des
Antrages BergAUF genannten Städten mit entsprechenden Luftschadstoffemissionen
ergibt sich für Bergkamen kein lokal begrenzter Siedlungsbereich, der auf Grund
der Summe der Faktoren Industrieemissionen, Bebauungsstruktur und
Verkehrsaufkommen eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte erwarten lässt.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass
ein großer Teil der in Bergkamen industriell entstehenden Emissionen nicht
konzentriert an einem exponierten Immissionsort innerhalb Bergkamens eine
Grenzwertüberschreitung, vergleichbar den bekannten und mit Messstationen
ausgestatteten Konzentrationsschwerpunkten, gemäß dem LANUV-Screening
befürchten lassen.
Darüber hinaus stehen die von der BergAUF-Fraktion beantragten Mittel in Höhe von 50.000,- € für eine temporäre Messstation nicht zur Verfügung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Technischer Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Busch |
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