Betreff
Antrag der BergAUF-Fraktion zur Tagesordnung der Ratssitzung am 20.09.07
hier: Umsetzung der EU-Feinstaub-Richtlinie und Vorgaben der 22. BImSchV
Vorlage
9/1024
Aktenzeichen
36.04.01.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dem Antrag der BergAUF-Fraktion nicht stattzugeben.

Sachdarstellung:

 

In seiner Sitzung vom 30.06.2005 hat der Rat der Stadt Bergkamen auf Antrag der BergAUF-Fraktion beschlossen, beim Landesumweltamt als zuständiger Überwachungsbehörde die Aufstellung einer Messstation für Luftschadstoffe zu beantragen.

 

Dieser Antrag wurde seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 25.07.2005 beim damaligen Landesumweltamt (LUA), heute Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, gestellt. Mit dem Antrag wurde seitens der Verwaltung das damalige LUA darüber informiert, dass unmittelbar nördlich an die Stadtmitte ein ehem. Bergbaustandort mit neuen Industrie- und Gewerbeansiedlungen sowie ein bestehendes Industriegebiet mit Chemieunternehmen, einem holzverarbeitenden Betrieb und ein im Bau befindliches Biomasseheizkraftwerk angrenzen. Ebenso wurden dem LUA die Bebauungsstruktur der Töddinghauser Straße und das Verkehrsaufkommen der Hauptverkehrsstraßen im innerstädtischen Bereich übermittelt.

 

Die Darstellung der BergAUF-Fraktion in ihrem erneuten Antrag zur Einrichtung einer Messstation entspricht in ihrer Tendenz nicht den gegenüber dem Rat der Stadt Bergkamen   von der Verwaltung mitgeteilten Informationen. Dem Rat der Stadt Bergkamen wurde über die Niederschrift zur Sitzung vom 09.02.2006 mitgeteilt, dass die Aufstellung einer Messstation in Bergkamen durch das LUA abgelehnt worden ist. Im Zuge der Erstellung einer internen Prioritätenliste für den Bedarf einer zeitlich begrenzten Messung der Luftschadstoffe, vor allem in Bereich der Gesamtstaub- und Feinstaub- (PM10) Immissionen sind seitens des LUA auf Grund des von diesem erstellten Screening-Ergebnisses die Standorte, die eine Überschreitung der Grenzwerte der 22. BImSchV zu erwarten lassen, zur Aufstellung einer temporären Messstation ausgewählt worden.

 

Unter Zugrundelegung der Screening-Ergebnisse des LUA wiesen weder das Verkehrsaufkommen noch das industrielle Emissionsaufkommen, vor allem im Verbund mit der vorhandenen Bebauungs- und Verkehrsstruktur, auf eine potentielle Grenzwertüberschreitung insbesondere der Feinstaubimmissionen hin, so dass aus Sicht des LUA die Aufstellung temporärer Messstationen andernorts vordringlicher schien. Bei diesen Messstationen handelt es sich vornehmlich um Verkehrsmessstationen im Bereich stark befahrener Straßen mit schluchtenähnlicher Randbebauung mit einem geringen Straßenquerschnitt. Eine mit dieser Verkehrs- und Bebauungsstruktur vergleichbare Örtlichkeit ist in Bergkamen nicht gegeben.

 

Nach den Vorgaben der 22. BImSchV sind insbesondere Daten zur Luftqualität innerhalb von Ballungsräumen und Gebieten zu ermitteln, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt und indirekt ausgesetzt sein wird. Diese Konzentrationen, emittiert von verschiedenen Verursachern wie Industrie und Verkehrsdichte, treten zumeist lokal begrenzt in eng bebauten Straßen mit hoher Verkehrsdichte auf. Die Luftschadstoffkonzentrationen werden dabei nicht ausschließlich auf den Straßenverkehr als Verursacher bezogen sondern auch unter Berücksichtigung der industriellen Emissionen in Screening-Verfahren des LANUV ermittelt. Die Exposition der Bevölkerung zu den Schadstoffkonzentrationen ist aber gerade durch die lokalen Bebauungsstrukturen, verstärkt durch ein entsprechendes Verkehrsaufkommen, beeinflusst.

Zur Ermittlung der Hintergrundbelastung und der lokalen, verkehrsbedingt erhöhten Immissionsbelastung, setzt das LANUV neben den Verkehrsmessstellen auch Hintergrundmessstellen ein. Zu den Verkehrsmessstellen gehören insbesondere die nach der Prioritätenliste des LANUV eingerichteten Dauer- oder temporären Messeinrichtung (z.B. Dortmund – Brakeler Str.). Die im Antrag genannten Messstellen in Niederaden und Königsborn dienen der Ermittlung der grundsätzlichen Hintergrundbelastung ohne die Einflüsse einer schluchtartigen Bebauungsstruktur und eines hohen Verkehrsaufkommens. Es handelt sich nicht, wie im Antrag dargestellt, um Verkehrsmessstellen.

 

Ähnlich wie in den in der Anlage des Antrages BergAUF genannten Städten mit entsprechenden Luftschadstoffemissionen ergibt sich für Bergkamen kein lokal begrenzter Siedlungsbereich, der auf Grund der Summe der Faktoren Industrieemissionen, Bebauungsstruktur und Verkehrsaufkommen eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte erwarten lässt.

 

Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein großer Teil der in Bergkamen industriell entstehenden Emissionen nicht konzentriert an einem exponierten Immissionsort innerhalb Bergkamens eine Grenzwertüberschreitung, vergleichbar den bekannten und mit Messstationen ausgestatteten Konzentrationsschwerpunkten, gemäß dem LANUV-Screening befürchten lassen.

 

Darüber hinaus stehen die von der BergAUF-Fraktion beantragten Mittel in Höhe von 50.000,- € für eine temporäre Messstation nicht zur Verfügung.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch