06.36.02 5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege + 50.000,-- €
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW 50.000,00 € bei dem Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) überplanmäßig bereitzustellen.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen
·
Gesetz zum
qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für
Kinder -Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG)
·
Gesetz zur
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) -Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
sind auch die Regelungen zur Tagespflege (Tagesmütter
und –väter) neu gefasst worden.
Hintergrund waren fachpolitische Forderungen nach
einer qualifizierten und flexiblen Betreuungsform mit entsprechender
Qualifizierung/Eignung und sozialer Absicherung der Tagespflegepersonen, sowie
einer Gleichstellung der Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege.
Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des
Haushalts-/Budgetplans 2007 für das Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege)
Haushaltsmittel in Höhe von 130.000,-- € (+ 15.000,-- € gegenüber 2006) zur
Verfügung gestellt.
Bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2007
ist das Jugendamt von einer Steigerung der Kosten für die individuelle
Tagespflege um ca. 20% gegenüber 2006 ausgegangen. Ursache für die erwartete
Steigerung ist die Umstellung von einer pauschalen Vergütung auf eine
stundengenauen Abrechnung, sowie die
Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung und anteiligen Beiträgen zu
einer privaten Altersvorsorge.
Zurzeit ist jedoch abzusehen, dass die monatlichen
Aufwendungen mehr als 70% über denen des Vorjahres liegen. Gründe hierfür sind
·
Anstieg der Fallzahlen
von 28 (Stand: 31.12.06) auf zurzeit 60
·
Erhöhung der Beteiligung
am Verein “Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.” um ca. 10 %
Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden bis Ende
September vollständig verausgabt sein.
Nach einer aktuellen Hochrechnung vom 01.08.2007 werden Haushaltsmittel von
180.000,-- €, d.h. 50.000,-- € mehr benötigt. Mit einer Steigerung der Erträge
(Heranziehung der Eltern zu einem Kostenbeitrag) ist nicht zu rechnen, da die
beitragspflichtigen Eltern/Elternteile zumeist dem Personenkreis zuzuordnen
sind, die nach der neuen Kostenbeitragstabelle (gültig seit 01.10.2006) keinen
bzw. nur einen geringen Beitrag leisten müssen.
Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht
innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen
Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel
überplanmäßig bereitgestellt werden.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.
Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes
und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur
Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die
überplanmäßige Aufwendung
in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine
Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
reichen nicht aus, um die geleisteten Tagespflegestunden in den Monaten Oktober bis Dezember 2007 abrechnen
zu können.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung
gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht
erfüllt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Mitunterzeichnung In Vertretung Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Reiß |
Sichtvermerk StA 20 Overhage |