Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen ohne Deckung gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 1 - Tagespflege,
06.36.02 5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege + 50.000,-- €
Vorlage
9/1010
Aktenzeichen
re-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW 50.000,00 € bei dem Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen

 

·        Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder  -Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

·        Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK)  -Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz

 

sind auch die Regelungen zur Tagespflege (Tagesmütter und –väter) neu gefasst worden.

Hintergrund waren fachpolitische Forderungen nach einer qualifizierten und flexiblen Betreuungsform mit entsprechender Qualifizierung/Eignung und sozialer Absicherung der Tagespflegepersonen, sowie einer Gleichstellung der Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege.

 

Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2007 für das Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) Haushaltsmittel in Höhe von 130.000,-- € (+ 15.000,-- € gegenüber 2006) zur Verfügung gestellt.

Bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2007 ist das Jugendamt von einer Steigerung der Kosten für die individuelle Tagespflege um ca. 20% gegenüber 2006 ausgegangen. Ursache für die erwartete Steigerung ist die Umstellung von einer pauschalen Vergütung auf eine stundengenauen Abrechnung,  sowie die Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung und anteiligen Beiträgen zu einer privaten Altersvorsorge.

Zurzeit ist jedoch abzusehen, dass die monatlichen Aufwendungen mehr als 70% über denen des Vorjahres liegen. Gründe hierfür sind

 

·        Anstieg der Fallzahlen von 28 (Stand: 31.12.06) auf zurzeit 60

·        Erhöhung der Beteiligung am Verein “Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.” um ca. 10 %

 

Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden bis Ende September vollständig verausgabt sein.

 

Nach einer aktuellen Hochrechnung  vom 01.08.2007 werden Haushaltsmittel von 180.000,-- €, d.h. 50.000,-- € mehr benötigt. Mit einer Steigerung der Erträge (Heranziehung der Eltern zu einem Kostenbeitrag) ist nicht zu rechnen, da die beitragspflichtigen Eltern/Elternteile zumeist dem Personenkreis zuzuordnen sind, die nach der neuen Kostenbeitragstabelle (gültig seit 01.10.2006) keinen bzw. nur einen geringen Beitrag leisten müssen.

 

Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige Aufwendung

in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die geleisteten Tagespflegestunden in den  Monaten Oktober bis Dezember 2007 abrechnen zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 50.000,00

Produkt-/Sachkonto:              06.36.02 5331

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

                                                                                                                        0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

Ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Reiß

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Overhage