Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich der „Osterfeuer“ zur Kenntnis und beschließt, diese Einwohneranregung zur inhaltlichen Stellungnahme an den Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen zu verweisen.
Der Antragstellerin ist Zwischenmitteilung zu geben.
Sachdarstellung:
Frau Gisela Plugge, Wacholderweg 4, 59192 Bergkamen, beantragt, für die „Osterfeuer“ eine verbindliche Regelung zu treffen. Hierzu hat sie zwei Anträge in ihrer Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen formuliert.
Die Einwohneranregung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, diesen Antrag gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen zur inhaltlichen Stellungnahme an den Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen zu verweisen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
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stellv. Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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