Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat der Stadt
Bergkamen bittet die Verwaltung um Fertigung eines Erfahrungsberichtes zur
bisherigen Bewährung des alternativ zu § 27 GO NRW gebildeten Gremiums anhand
der durch die LAGA NRW vorgegeben Leitfragen.
Sachdarstellung:
Aufgrund des Beschlusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom
16.10.2003 entwickelte das Innenministerium NRW “Handlungsempfehlungen für die
Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien”.
Auf dieser Grundlage hat der Ausländerbeirat der Stadt Bergkamen in seiner
Sitzung am 26.01.2004 die
Bildung eines alternativen Gremiums ab der folgenden Wahlperiode anstelle des
gesetzlich vorgeschriebenen Ausländerbeirates gem. § 27 GO NRW befürwortet. Der
Rat der Stadt Bergkamen ist in seiner Sitzung am 01.04.2004 diesem Beschluss
des Ausländerbeirates gefolgt und hat übereinstimmend die Bildung eines
alternativen Gremiums befürwortet.
Auf dieser Grundlage wurde durch das Innenministerium NRW abweichend von den Vorschriften des § 27 GO NRW ab der folgenden Wahlperiode die Bildung des Integrationsrates mit folgenden Rahmenbedingungen genehmigt:
1. Die Bezeichnung
des einzurichtenden Gremiums lautet: Integrationsrat.
2. Das Gremium besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern. Neben den neun gewählten Migrantenvertretern entsendet der Rat der Stadt Bergkamen aus seiner Mitte sechs Vertreter in den Integrationsrat. Dabei soll mindestens von jeder Fraktion ein Mitglied entsandt werden. Die restlichen Sitze sind nach d’Hondt zu verteilen.
3. Der Vorsitzende
des Gremiums soll durch alle Mitglieder des Integrationsrates aus den Reihen
der Migrantenvertreter gewählt werden.
4. Für die
Migrantenvertreter werden allgemeine Vertreter für die Fälle der Abwesenheit
und des Ausscheidens zugelassen, und zwar bei einer Listenverbindung in der
Reihenfolge der aufgestellten Kandidaten und bei Einzelbewerbern durch den
persönlich vorgeschlagenen Vertreter. Diese Vertreter nehmen die
Abwesenheitsvertretung wahr und rücken beim Ausscheiden eines ordentlichen
Mitgliedes in das Gremium nach.
Anlage 1: Genehmigung des Innenministeriums
NRW über die Zulassung der Abweichung von § 27 GO NRW.
Am 24.11.2004 wurde erstmalig der
Integrationsrat der Stadt Bergkamen gewählt.
Das Innenministerium NRW bittet
bereits im Genehmigungsschreiben um einen Erfahrungsbericht zur Mitte der
Wahlperiode, in dem dargelegt werden soll, wie sich das in Abweichung zu § 27
GO NRW gewählte Modell des Integrationsrates bewährt hat.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der
kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW) hat auf ihrer Mitgliederversammlung
am 25.11.2006 einstimmig beschlossen, alle kommunalen Migrantenvertretungen,
denen eine Genehmigung zur Abweichung von § 126 GO NRW erteilt wurde, zu
bitten, die zur Mitte der Wahlperiode vorzulegenden Berichte nach einem
einheitlichen Muster zu erstellen. Das Ziel ist eine Vergleichbarkeit der
Berichte zu erreichen, da knapp die Hälfte aller Kommunen, die einen
Ausländerbeirat bilden müssten, ein abweichendes Gremium gebildet haben.
Anlage 2: Mögliche Leitfragen zum Bericht für
die betreffenden Gremien
Der Entwurf der Landesregierung NRW
für das “Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz”
(Drucksache Nr. 14/3979) vom 19.03.2007 sieht eine Änderung des § 27 GO NRW
derzeit nicht vor, verweist jedoch bereits jetzt auf die Auswertung der
Erfahrungsberichte zu alternativen Gremien:
“Trotz der erkannten Schwächen im Zusammenwirken von Ausländerbeirat, dem
Rat und den Ausschüssen bleibt der § 27 GO NRW im Rahmen dieses Gesetzvorhabens
noch unverändert. Der Grund liegt darin, dass noch keine Ergebnisse zu den vom
Innenministerium genehmigten Abweichungen zu § 27 GO NRW - betroffen ist etwa
die Hälfte der Gemeinden, die einen Ausländerbeirat gebildet haben - vorliegen.
Nach Auswertung dieser Ergebnisse - in Abstimmung mit dem
Integrationsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden sowie der
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen
Nordrhein-Westfalen - LAGA - sollen Lösungen zur Entwicklung des § 27 GO NRW
erarbeitet werden. Ergibt sich dabei eine Notwendigkeit zur Änderung des § 27
GO NRW so soll darauf gesetzgeberisch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2009
reagiert werden.”
Insbesondere unter diesen Vorgaben
ergibt sich ein besonderes Interesse an einer umfassenden und standardisierten
Berichterstattung, um der Gesetzgebung geeignete Informationen zur
Fortentwicklung der kommunalen Migrantenvertretungen zur Verfügung zu stellen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Möllmann |
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