Betreff
Einführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Jens Weiselowski
Vorlage
9/0931
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister führt den Stadtverordneten Jens Weiselowski gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 498) in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Sachdarstellung:

 

Die Stadtverordnete Heike Schmidt-Weidner, Werner Straße 85, 59192 Bergkamen, ist am 26.09.2004 in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt worden. Stadtverordnete Schmidt-Weidner, die der Fraktion BergAUF im Rat der Stadt Bergkamen angehörte, hat am 20.03.2007 zur Niederschrift erklärt, dass sie ihr Mandat mit Ablauf des 31.03.2007 niederlegt.

 

Als nächster Bewerber der Reserveliste der Wählergruppe BergAUF ist

 

Herr Manfred Bahr,

wohnhaft Johann-Heuser-Straße 3, 59192 Bergkamen,

 

benannt. Herr Bahr hat am 22.03.2007 zur Niederschrift erklärt, dass er aus persönlichen Gründen die Berufung in den Rat der Stadt Bergkamen nicht annimmt.

 

Als nächster Bewerber der Reserveliste der Wählergruppe BergAUF ist

 

Herr Manuel Werda,

wohnhaft bis 03.03.2006 Töddinghauser Straße 174, 59192 Bergkamen,

wohnhaft seit 03.03.2006 Forststraße 22, 45699 Herten,

 

benannt. Da Herr Werda nach Herten verzogen ist, hat er gem. § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 des Kommunalwahlgesetzes seine Wählbarkeit in den Rat der Stadt Bergkamen verloren.

 

Als nächster Bewerber der Reserveliste der Wählergruppe BergAUF ist

 

Herr Jens Weiselowski,

wohnhaft Am Hohen Kamp 32 a, 59192 Bergkamen,

 

benannt. Herr Weiselowski hat zwischenzeitlich die Annahme seines Mandats erklärt.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 498), sind Stadtverordnete vom Bürgermeister in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer