Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an und erhebt gegen den im eingeschränkten Beteiligungsverfahren vorgelegten Entwurf der Änderung des Landschaftsplans Nr. 2 keine Bedenken.
Er regt an, die außerhalb des Änderungsbereichs vorgebrachten Anregungen bei einer Über-arbeitung des gesamten Landschaftsplanes zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 19.03.2007 hat der Kreis Unna die aufgrund der Einwendungen im Rahmen der Offenlegung vorgenommenen Änderungen in den Festsetzungen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes vorgelegt und die Stadt gebeten, bis zum 04.05.2007 dazu Stellung zu nehmen. Die Stadt Bergkamen hatte mit Schreiben vom 16.12.2005 zahlreiche Anregungen vorgebracht, die im nachfolgenden Text kursiv gedruckt sind. Sie haben im Einzelnen zu folgenden Planänderungen geführt:
1.
Reduzierung der Betroffenheit der Landwirtschaft
Die von der Stadt Bergkamen unterstützten zahlreichen Einwendungen der
Landwirtschaftskammer, des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes und
zahlreicher Landwirte haben zu erheblichen Reduzierungen der geplanten
Naturschutzgebietsfestsetzungen geführt. Als Folge davon haben sowohl die
Landwirtschaftskammer als auch der Landwirtschaftsverband ihre bisher im
Verfahren vorgebrachten Bedenken zurückgenommen. In Bergkamen sind insbesondere
an drei Standorten die beabsichtigten Naturschutzgebietsfestsetzungen reduziert
worden.
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Im Bereich der Dorflage Heil soll die
Naturschutzgebietsgrenze nunmehr auf der Terrassenkante der Lippe verlaufen.
Dadurch erhalten die dort wirtschaftenden Höfe mehr Bewirtschaftungsspielraum
im unmittelbaren Hofumfeld. Auch wurden die Extensivierungsgebote für zwei
Grünlandstandorte im unmittelbaren Lippeeinzugsbereich nördlich der Dorflage
Heil zurückgenommen (vgl. Anlage 1).
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Unmittelbar westlich des Hofes Schuchtmann wurde die
Naturschutzgebietsfestsetzung zurückgenommen und durch die Festsetzung LB 170
“Erhalt von Grünland” ersetzt. Die geänderte Festsetzung sichert die Existenz
des Hofes (s. Anlage 2).
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Für den mehr als 40 ha großen Ackerschlag westlich der
Ökologiestation wurde auf die Festsetzung Naturschutzgebiet weitgehend
verzichtet. Es bleibt auf dieser insbesondere als Tauschland für das
Lippeauenprogramm vorgesehenen Fläche bei der Festsetzung Landschaftsschutzgebiet
(s. Anlage 3).
2.
Zukünftige Entwicklung der Lippeaue für einen sanften
landschaftsbezogenen Tourismus
sowie
3.
Erschließung des Lipperaumes durch ein angemessenes
erlebnisorientiertes Wegenetz und durch 3 Aussichtspunkte
Zwischen dem Kreis Unna und den in den Änderungsbereichen der Landschaftspläne
liegenden Städten wurde ein Wegenetz abgestimmt, das alle von der Stadt
Bergkamen in der Stellungnahme vom 16.12.2005 angeregten Wegeverbindungen
beinhaltet. Dieses Wegenetz soll in eine Beikarte zum Landschaftsplan
aufgenommen werden. Der Kreis stellt fest, dass die Festsetzungen des
Landschaftsplanes einer Realisierung dieses Wegenetzes nicht entgegenstehen (s.
Anlage 4).
Bezüglich der geplanten Lippequerung zwischen Bergkamen und Werne wird der Textteil
des Landschaftsplanes um folgenden Absatz ergänzt:
“Der Kreis Unna akzeptiert eine von den Städten Werne und Bergkamen geplante
zusätzliche Lippequerung für Fußgänger und Fahrradfahrer zwischen der B
233-Brücke in Rünthe und der Brücke der Zwolle Allee in Wethmar, die im
Abschnitt zwischen der Ökologiestation und dem Naturfreibad Heil eingerichtet
werden soll. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes stehen dieser geplanten
Lippequerung nicht grundsätzlich entgegen. Eine geeignete Querungsstelle ist zwischen
den beteiligten Städten der unteren Landschaftsbehörde und dem Lippeverband
unter Beachtung des geplanten Lippeumbaus zu finden”.
Eine Aufnahme der Lippequerung in den Landschaftsplan oder in die Beikarte
erfolgt jedoch nicht.
In Bezug auf den Kanutourismus im Lippeabschnitt Bergkamens soll die
Naturverträglichkeit in einem einjährigen wissenschaftlich begleiteten
Probebetrieb überprüft werden, der 2 x monatlich mit maximal 15 Booten pro
Monat durchgeführt werden soll. Die Lippetouristik GmbH als potentieller
zukünftiger Betreiber hat diesem Probebetrieb zugestimmt und bereits eine
Anlegestelle im Bereich des Naturfreibades Heil erkundet.
Auch die in der Stellungnahme angeregten Aussichtsplattformen werden vom Kreis
Unna befürwortet. Der Kreis Unna selbst hat den Bauantrag für eine erste
Aussichtsplattform nordöstlich der Ökologiestation vorgelegt und wird diese
Plattform in naher Zukunft realisieren.
4.
Anregungen und Bedenken zur Abgrenzung der
Naturschutzgebiete N 13 Lippeaue von Werne bis Heil und N 14 Lippeaue von
Stockum bis Werne
Den Anregungen ist durch eine deutliche Reduzierung der geplanten
Naturschutzgebiete Rechnung getragen worden.
5.
Anregungen und Bedenken zur Abgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes Nr. 18 (Fläche gegenüber der Marina Rünthe auf der
Nordseite des Datteln-Hamm-Kanals)
Der Kreis Unna ist der Anregung der Stadt Bergkamen nicht gefolgt, weil diese
Fläche außerhalb des Änderungsbereich der Landschaftspläne liegt. Er hat
hierdurch die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes Nr. 18 für den Fall in
Aussicht gestellt, dass seitens des Kreises im Bebauungsplanverfahren keine
Bedenken erhoben werden.
6.
Anregungen und Bedenken zum räumlichen Geltungsbereich
(34er Abrundungssatzung im Bereich Königslandwehr)
Auch dieser Anregung ist der Kreis Unna nicht gefolgt, weil auch der
Satzungsbereich außerhalb des Änderungsbereiches der Landschaftspläne liegt.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit den vorgelegten Änderungen zum Landschaftsplanentwurf ist der Kreis
Unna den Anregungen der Stadt Bergkamen in wesentlichen Punkten gefolgt.
Nicht erreicht werden konnte die Festsetzung des Wegenetzes im Landschaftsplan selbst, weil der Kreis Unna dadurch zum Baulastträger für diese Wegeverbindungen würde und sie auf eigene Kosten umsetzen müsste.
Mit der Aufnahme eines abgestimmten Wegenetzes in eine Beikarte zum Landschaftsplan und der Zusage, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes der Realisierung dieser Wege nicht entgegenstehen, ist jedoch das Hauptziel der Stadt Bergkamen erreicht. Die Wege bleiben trotz Naturschutzgebietsfestsetzungen weiterhin realisierbar. Sie stellen damit ebenso wie die grundsätzliche Zustimmung zur Lippequerung im Bereich zwischen der Ökologiestation und dem Naturfreibad Heil, der Zusage, Aussichtsplattformen in der Lippeaue an den von der Stadt Bergkamen angeregten Standorten zuzulassen und dem akzeptierten Probebetrieb für einen Kanutourismus auf der Lippe im Bergkamener Raum, einen Einstieg in einen sanften landschaftsbezogenen Tourismus dar.
Die Änderungsbedarfe, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Änderungsverfahren liegen sollen bei der demnächst anstehenden grundsätzlichen Überarbeitung des Landschaftsplanes Nr. 2 berücksichtigt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten geänderten Entwurf
des Landschaftsplanes nunmehr zuzustimmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Freimund |
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