Betreff
Vorstellung des Entwurfs des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Unna und Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Vorlage
9/0919
Aktenzeichen
36.03.00.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die in der Vorlage vorgestellte Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Unna als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

Der Kreis Unna hat gem. § 5 a Landesabfallgesetz ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen und fortzuschreiben. Das zur Zeit gültige AWK aus dem Jahr 1996, dass im Jahr 1999 nach allen erforderlichen Beteiligungsverfahren vom Kreistag beschlossen worden ist, soll mit dem vorgelegten Entwurf fortgeschrieben werden.

In seinem AWK hat der Kreis Unna eine Übersicht über den Stand der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung zu geben. Angaben zu Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von nicht ausgeschlossenen Abfällen und der Nachweis einer 10-jährigen Entsorgungssicherheit sind wesentliche Bestandteile der zu erstellenden Fortschreibung des AWK.

 

Die im AWK aufgeführten Maßnahmen werden vom Kreis in Satzungsform festgeschrieben und dienen den kreisangehörigen Kommunen als Durchführungsbestimmungen für die von den Städten und Gemeinden zu erbringen Teilaufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht (Sammlung/Transport von Siedlungsabfällen). Daher sind die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Erstellung des AWK zu beteiligen und zu hören. Im nachfolgenden werden insbesondere die Bestandteile des vorgelegten Entwurfs einer AWK-Fortschreibung dargestellt, zu denen seitens der Stadt Bergkamen eine Stellungnahme erfolgen soll.

 

In den 1990er Jahren haben weitreichende und tiefgreifende strukturelle Anpassungen an die zukünftige öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung durch den Kreis auch als Reaktion auf erhebliche Änderungen der EU- und nationalen Abfallgesetzgebung stattgefunden. So wurde ein umfassendes System für die getrennte Erfassung zahlreicher Abfälle zur Verwertung und die Sicherstellung der stofflichen und z.T. thermischen Verwertung dieser Abfälle basierend auf den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, dazu erlassener Rechtsverordnungen und des Landesabfallgesetzes auch im Kreis Unna eingerichtet. In einigen Bereichen, wie z.B. der flächendeckenden Einführung der Bioabfallsammlung oder der Errichtung kommunal betriebener Wertstoffhöfe waren der Kreis und die kreisangehörigen Gemeinden Vorreiter einer heute üblichen Praxis. Ferner hat der Kreis Unna durch die geschaffenen Gesellschaftsstrukturen wie der GWA, der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) und der Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU) operative Leistungen im Rahmen der Abfallentsorgung übernommen. Dadurch erfolgen Entsorgung und Verwertung erheblicher Mengenanteile der im Kreisgebiet erfassten Siedlungsabfällen in Anlagen, die im Besitz des Kreises Unna bzw. seiner Tochtergesellschaft sind, oder an denen der Kreis zumindest Gesellschafteranteile hält, wie z.B. der Müllverbrennungsanlage Hamm. Dadurch und durch langfristige Entsorgungs- bzw. Verwertungsverträge werden neben der gesetzlich geforderten Entsorgungssicherheit auch die Stabilität der Abfallgebühren des Kreises Unna gesichert. Diese Stabilität ist vor allem vor dem rechtlichen Hintergrund wichtig, dass die kreisangehörigen Kommunen verpflichtet sind, die von ihnen gesammelten Abfälle zur Verwertung und zur Entsorgung dem Kreis zur weiteren Behandlung zu überlassen. Damit stellen die Entsorgungsgebühren des Kreises den bestimmenden Faktor bei der Berechnung der kommunalen Abfallgebühren dar.

 

Auf Grund der Überlassungspflicht der aus privaten Haushalten stammenden Siedlungsabfälle werden die in der Stadt Bergkamen mittlerweile über den EBB gesammelten Abfälle zur Verwertung und zur Entsorgung dem Kreis Unna und den von ihm beauftragten Dritten übergeben. Neben der Rest- und Biomüllsammlung betrifft dies auch die erfassten Sperrmüll-, Altpapier- und Grünschnittmengen, sofern letztere aus der kommunalen Abfallsammlung stammen. Ausgenommen sind lediglich die Verpackungsabfälle, die im Rahmen des Dualen Systems eingesammelt und verwertet werden.

 

Hinsichtlich der Gesellschaftsstrukturen hat der Kreis Unna die ihm obliegenden Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung in den 1990er Jahren organisiert und wird diese Strukturen voraussichtlich auch mindestens für die Laufzeit der Fortschreibung des AWK beibehalten. Dadurch wird sich für die Kommunen an der grundsätzlichen Andienungspflicht der erfassten kommunalen Siedlungsabfälle an die vom Kreis beauftragten Unternehmen bzw. Gesellschaften keine wesentliche Veränderung der Entsorgungswege ergeben.

 

In Anlehnung daran beinhaltet der Entwurf des AWK des Kreises Unna eine Darstellung der im Kreisgebiet kommunal erfassten Siedlungsabfälle hinsichtlich der Mengenentwicklung der einzelnen Abfallfraktionen und der jeweiligen Behandlungsanlagen. Ferner werden die ermittelten Mengen der vergangenen Jahre mit den im Abfallwirtschaftskonzept von 1996 prognostizierten Mengenentwicklungen und Zielvorgaben zur Reduzierung der zu entsorgenden Abfallmengen verglichen. Dabei kommt der Kreis Unna weitestgehend bei allen Fraktionen zu dem Ergebnis, dass die Zielvorgaben des bisherigen AWK bei den im Kreisdurchschnitt erfassten Mengen erreicht werden konnten.

 

 

Da wie oben beschrieben die Abfallentsorgungsstrukturen im Kreis Unna durch die geschaffenen Gesellschaften und die abgeschlossenen Entsorgungsverträge in Anlehnung an die Vorgaben der Abfallgesetze weitestgehend in den 1990er Jahren geschaffen worden sind, liegen die Maßnahmenschwerpunkte der AWK-Fortschreibung bei Anpassungen der derzeitigen abfallwirtschaftlichen Aktivitäten an diese geschaffenen Strukturen.

 

Dazu zählt der Kreis folgende Schwerpunkte:

 

1.      Sicherung der Gebührenstabilität durch eine ökologisch und ökonomisch ausgerichtete Abfallwirtschaft im Rahmen der gewählten Gesellschaftsstrukturen und langfristigen Entsorgungsverträge

 

2.      Verwertung und Beseitigung stabiler Abfallmengengerüste und Stoffströme

 

3.      Harmonisierung der kommunalen Sperrmüllerfassungssystem/-angebote sowie qualitativer und quantitative Verbesserung der Sperrmüllverwertung

 

4.      Kreisweit einheitliche Verwertung der kommunal erfassten Wertstoffe durch die drittbeauftragten Gesellschaften des Kreises

 

5.      Verbesserung der Bioabfallqualität in ausgewählten Sammelbezirken durch Maßnahmen der Abfallberatung gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Kreises

 

 

 

Stellungnahme der Stadt Bergkamen zum Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes

des Kreises Unna

 

 

Zu 1. und 2.)

 

Sicherung der Gebührenstabilität sowie Verwertung und Beseitigung stabiler Abfallmengengerüste und Stoffströme

 

Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden stellen die ihnen vom Kreis in Rechnung gestellten Gebühren für die Verwertung und Entsorgung der überlassungspflichtigen Siedlungsabfälle den bestimmenden Faktor für die eigene Gebührenermittlung dar. Bei der Stadt Bergkamen werden rd. 2/3 der städtischen Abfallgebühr durch die Kreisgebühren bestimmt.

Durch die Rekommunalisierung der Pflichtaufgabe des Sammelns und Transportierens der Siedlungsabfälle konnte die Stadt Bergkamen eine Reduzierung der städtischen Müllgebühren für 2007 erreichen, trotz der allgemeinen Erhöhung der Mehrwertsteuer und einer auch dadurch bedingten Erhöhung der Kreisgebühr. Trotzdem wird für die Höhe der städtischen Gebühr die Kreisgebühr weiterhin entscheidend sein. Die Sicherung der Gebührenstabilität muss daher im Vordergrund der Maßnahmen eines Abfallwirtschaftskonzeptes sein.

 

Unter diesem Aspekt hat der Kreis die beschriebenen Gesellschaftsstrukturen für die verwaltungsmäßige Abwicklung und vor allem der eigenen operativen Tätigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung geschaffen. Hervorgehoben werden können dabei u.a. die Gründung der GWA, die Übernahme der Kompostierungsanlage durch die GWA und die Umstellung der Anlage auf ein kostengünstigeres Kompostierungsverfahren, die Beteiligung an der Müllverbrennungsanlage mit festgeschriebenen Verbrennungspreisen für die kommenden Jahre sowie der Gründung der GTL für operative Tätigkeiten bei der Erfassung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten. Nicht zuletzt dadurch können gleichmäßige Mengenströme und Kapazitätsauslastungen an den vom Kreis betriebenen Entsorgungsanlagen gewährleistet werden. Auf diese Weise sollten auch zukünftig Auslastungsdefizite bei den Entsorgungs- und Verwertungsanlagen und damit verbundene Erhöhungen der Behandlungskosten vermieden werden können.

Dies betrifft derzeit vor allem die Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage der GWA in Bönen, deren Behandlungskapazität für den kreisweit erfassten Sperrmüll auf Grund der erheblichen Mengendifferenzen bei den kommunalen Sammlungen nicht ausgeschöpft wird. Um die Kapazität auszulasten und die Anlage- und Behandlungskosten gleichmäßig auf alle Kommunen zu verteilen und möglichst Kostenreduzierungen zu erzielen, ist die Zusammenführung der bisher über Dritte entsorgten Sperrmüllmengen erforderlich (vgl. dazu Pkt. 2. und 3.)

 

Im Zuge der Beteiligung des Kreises Unna am Betrieb der Müllverbrennungsanlage Hamm hat sich der Kreis, ebenso wie die übrigen Anteilseigner, dazu verpflichtet, festgelegte Verbrennungskontingente zur 100 %igen Auslastung der Anlage zu liefern bzw. entstehende Leerstandskosten zu übernehmen (“bring or pay”-Verpflichtung). Insgesamt stehen dem Kreis, über seine Gesellschaften AKU und GWA, nach in Betriebnahme der vierten Verbrennungslinie 79.455 t pro Jahr an Anlagenkapazität zur Verfügung. Durch den 20-jährigen Verbrennungsvertrag sind die Verbrennungskosten langfristig festgeschrieben. Bei Auslastung der Anlage ist damit ein erheblicher Kostenfaktor stabil in die kommunale Gebührenberechnung einzurechnen.

Allerdings ist durch die Kreisgesellschaften aber auch sicher zu stellen, dass das vereinbarte Verbrennungskontingent weitestgehend eingehalten wird, um Leerstandskosten zu vermeiden. Mit den Möglichkeiten der operativen Tätigkeiten der Kreisgesellschaften vor allem bei der Erfassung der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, die zum Teil nicht der Erfassung der kommunalen Sammlung unterliegen, ist ein Ausgleichspotential für etwaige Unterschreitungen des zu erfüllenden Kontingentes zu sichern, sofern sich dadurch wirtschaftliche Vorteile auch und vor allem aus Sicht der kommunalen Gebührenentwicklung ergeben.

Wie vom Kreis im AWK dargestellt ist das Pro-Kopf-Abfallaufkommen in den vergangenen Jahren weitestgehend stabil geblieben, so dass bei einem zu erwartenden kreisweiten Bevölkerungsrückgang auch eine Reduzierung des Hausmülls zu erwarten ist. Aus ökologischer Sicht ist ferner eine Hausmüllreduzierung durch ein mögliches Absieben organischer Bestandteile aus dem Hausmüll nachvollziehbar und sinnvoll, wenn trotzdem die “bring-or-pay”-Verpflichtung gegenüber der MVA Hamm weitestgehend eingehalten und eine Erhöhung der Restmüllgebühren vermieden werden kann.

 

 

Zu 3.und 4.)

 

Harmonisierung der kommunalen Sperrmüllerfassung und kreisweit einheitliche Verwertung der kommunal erfassten Wertstoffe

 

Bereits im vergangenen Jahr haben der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen das Problem der stark differierenden Sperrmüllerfassungssysteme und den daraus resultierenden unterschiedlichen Sperrmüllmengen zwischen den Kommunen diskutiert.

 

Neben der örtlichen Erreichbarkeit von Entsorgungsanlagen bedingen nicht zuletzt die unterschiedlichen kommunalen Gebührensysteme die erheblichen Mengendifferenzen beim erfassten Sperrmüll. Vereinfacht kann ein direkter Zusammenhang zwischen einer vergleichsweise hohen Abfuhrgebühr und einem entsprechend geringem kommunalem Sperrmüllaufkommen gesehen werden, ebenso wie eine günstige oder sogar kostenlose Sperrmüllabfuhr ein entsprechend höheres Aufkommen bedingt.

Im Vergleich zum bundesweit durchschnittlichen Sperrmüllaufkommen (35 kg/Einw.*Jahr) liegen die Unterschiede der im Holsystem erfassten Sperrmüllmengen bei den Kommunen des Kreises zwischen 1 kg/Einw.*Jahr und 60 kg/Einw.*Jahr.

Die Verwertung und Entsorgung des kommunalen Sperrmülls erfolgt über die Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage der GWA in Bönen. Die Anlagen- und Verwertungskosten wurden bisher kumuliert auf die Tonnage des angelieferten Sperrmülls umgelegt und damit den Städten, die ein höheres Sperrmüllaufkommen besaßen, der größte Teil der Anlagenkosten in Rechnung gestellt. Mit der Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 hat der Kreis erstmals einen eigenen Kostenträger “Sperrmüll” mit einer einwohnerbezogenen Grundgebühr und einer mengenabhängigen Gebühr eingeführt. Durch die einwohnerabhängige Grundgebühr (50% der Gesamtkosten der Sperrmüllverwertung) erfolgt eine gleichmäßigere Verteilung der Anlagenkosten auf alle kreisangehörigen Kommunen.

 

Sollte die kreisweit erfasste Sperrmülltonnage sich dem o.g. durchschnittlich zu erwartenden Sperrmüllaufkommen annähern, ergäbe sich eine Gesamtmenge von rund 16.000 t/Jahr, im Vergleich zu derzeit rd. 8.000 t/Jahr. “Aufgrund der reinen Mengenbetrachtung sieht die GWA hier ein Kostensenkungspotential von 20 bis 30 €/t. Die Verwertungskosten pro Tonne Sperrmüll könnten so unter den gleichen Rahmenbedingungen beträchtlich gesenkt werden.”

Eine weitere Möglichkeit der Reduzierung der Verwertungs-/Entsorgungskosten beim Sperrmüll sieht der Kreis in der gemeinsamen Vermarktung der im Holsystem und über die Wertstoffhöfe erfassten Sperrmüllanteile, insbesondere die Altholz- und Altmetallmengen, die vorsortiert an den Wertstoffhöfen erfasst werden. Die bisher über den Bergkamener Wertstoffhof erfassten Holz- und Metallmengen werden von der GWA einer Verwertung zugeführt und die Systemkosten der Stadt über die GWA in Rechnung gestellt. Eine gemeinsame Vermarktung dieser Stoffe führt dazu, dass die Holz- und Metallmengen über den Kreis im Rahmen des Kostenträgers “Sperrmüll” abgerechnet werden. Durch diese Mengenzuführung vorsortierter verwertbarer Sperrmüllmengen erwartet der Kreis eine generelle Senkung seiner Sperrmüllgebühr gegenüber den Kommunen.

 

Entsprechend der Überlassungspflicht verwertbarer Abfälle aus privaten Haushaltungen gegenüber dem Kreis ist eine gemeinsame Vermarktung abfallrechtlich zulässig (vergl. gemeinsame Vermarktung Altpapier). Eine Zustimmung zur gemeinsamen Vermarktung des Sperrmülls aus dem Holsystem und den sperrmüllrelevanten Wertstoffmengen der Wertstoffhöfe kann seitens der Stadt Bergkamen aber erst dann erfolgen, wenn eine Gegenüberstellung der bisherigen Verwertungskosten mit den zu erwartenden reduzierten Sperrmüllgebühren des Kreises vorliegt.

 

Um relevante und verwertbare Sperrmüllmengen über den Kreis zu erfassen und zu verwerten sieht der Kreis die Notwendigkeit, dass durch Angleichung der kommunalen Sammel- und Gebührensysteme bislang an dritte Entsorger abfließende Sperrmüllmengen den Kommunen und damit dem Kreis überlassen werden. Der Schwankungsbereich der Sperrmüllgebühren erstreckt sich von einer gebührenfreien Abfuhr bis hin zu einer Gebühr von 35,- € für den 1. cbm und 25,- € für jeden weiteren cbm. Zum Vergleich erhebt die Stadt Bergkamen eine Gebühr in Höhe von 20,- € je drei cbm Sperrmüll. Die Stadt Bergkamen liegt mit ihren erhobenen Gebühren für die Sperrmüllabfuhr im Mittel der übrigen kommunalen Systeme, so dass seitens der Stadt Bergkamen keine Veränderung des hier bestehenden Gebühren- und Abholsystems vorgesehen ist.

 

 

Zu 5.)

 

Verbesserung der Bioabfallqualität

 

Die GWA betreibt eine Umladeanlage für Biomüll aus dem Nordkreis in Lünen-Schwansbell (Deponie Brückenkamp). Im Oktober 2006 wurden an dieser Umladeanlage Biomüllanlieferungen aus den Städten des Nordkreises auf Störstoffe überprüft. In Abhängigkeit der Sammelbezirke ergaben sich z.T. sehr hohe bis inakzeptable Störstoffanteile im Biomüll, die im Extremfall eine Umleitung der Abfälle in die Müllverbrennung statt in die vorgesehene Kompostierung bedingten. Auch aus dem Bergkamener Stadtgebiet zeigten Anlieferungen einen hohen Anteil an Kunststoffen, Metallen und Altglas im Bioabfall. Nach dem Entwurf des AWK soll ein “Bündel von Maßnahmen gegensteuernder Beratungs- und Informationsprojekte durch die GWA-Abfallberatung” in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden verabredet werden, “mit dem Ziel einer möglichst hohen Störstofffreiheit als Voraussetzung für eine dauerhafte hohe Kompostqualität”. 

 

Im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung ist die Bioabfallsammlung ein unverzichtbarer Bestandteil der getrennten Erfassung, nicht nur aus dem Gesichtspunkt der abfallrechtlichen Vorgabe, sondern auch unter dem Aspekt der deutlich kostengünstigeren Kompostierung von Bioabfällen. Hinzu kommt, dass spätestens seit dem Inkrafttreten der “Technischen Anleitung Siedlungsabfälle” diese nicht ohne vorherige Behandlung einer Deponierung zugeführt werden dürfen. Dementsprechend wären Bioabfälle entweder zuvor einer Müllverbrennung oder, demgegenüber sinnvoller, einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlung zuzuführen, um den Organikanteil der Abfälle zu reduzieren. Demgegenüber ist die Kompostierung und die Vermarktung des erzeugten Qualitätskompostes ökologisch sinnvoll und ein kostenmindernder Faktor für die Gebührenkalkulation. Eine möglichst sortenreine Erfassung des Bioabfalls als Wertstoff ist daher entsprechend wichtig. Allerdings zeigen die Kontrollen der Umladeanlage, dass gerade in Wohnbereichen mit Mehrfamilienbebauung die Sortierqualität zu wünschen übrig lässt.

 

Gemeinsam mit der GWA wurden von der Stadt Biotonnensichtungen der “Problembereiche” durchgeführt. Im Anschluss daran haben Gespräche mit den betroffenen Wohnungsverwaltungen stattgefunden, um die von der GWA erarbeiteten Beratungs- und Informationsschwerpunkte vorzustellen. Entsprechende Aktivitäten werden im Laufe dieses Jahres von der GWA im Zusammenarbeit mit der Stadt Bergkamen umgesetzt werden.

   

In seiner Fortschreibung des AWK nennt der Kreis Unna die Möglichkeit, einzelne Siedlungsbereiche mit einem unverändert hohen Störstoffanteil aus der getrennten Bioabfallsammlung herauszunehmen, “um die Verwertbarkeit der eingesammelten Chargen insgesamt zu erhalten bzw. wieder herzustellen”.

Diese Vorgehensweise kann nur bedingt als letztmögliches Mittel der Verwaltung angesehen werden. Ein Ausschluss aus der Bioabfallsammlung führt direkt bei den betroffenen Haushalten zu einer deutlichen Erhöhung der Nebenkosten, da das entfallene Biotonnenvolumen durch Restmülltonnen ersetzt werden müsste. Neben dem Widerstand seitens der Wohnungsbaugesellschaften, für die die Miet- und Nebenkostenhöhe bei der derzeitigen Wohnungsmarktsituation ein ausschlaggebendes Argument für die Vermietbarkeit einer Wohnung darstellt, werden durch diese Maßnahme vor allem die Haushalte in den Siedlungen finanziell stärker belastet, die sich bislang um eine akzeptable bis gute Sortierung bemüht haben. In Einzelfällen kann über eine separat in Rechnung zu stellende Abfuhr der Biotonne als Restmüll die Beratungs- und Informationspolitik der GWA unterstützt werden. In erster Linie ist aber durch fortdauernde Beratung die Einstellung der Haushalte zu einer möglichst störstofffreien Wertstoffsammlung erforderlich.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch