Betreff
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
9/0917
Aktenzeichen
ha-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt von den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der Jugendhilfeplan "Tageseinrichtungen für Kinder" soll Ende 2007 fortgeschrieben werden. Die 11. Fortschreibung wird sich dabei nicht nur wie bisher mit den aus der demografischen Entwicklung entstehenden Konsequenzen auseinandersetzen müssen, sondern mit zum Teil deutlich veränderten Rahmenbedingungen, deren Auswirkungen zurzeit nur schwer abzuschätzen sind.

 

Mit dieser Vorlage soll ein Überblick über den Stand der aktuellen Entwicklungen gegeben werden, der die anstehenden Diskussionen im Jugendhilfeausschuss und Rat erleichtern soll.

 

Das „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ (GTK) soll zum 01.08.2008 durch das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)“ abgelöst werden, der Referentenentwurf liegt seit März 2007 vor.  Die wichtigste Neuerung wird sein, dass Eltern zukünftig zwischen drei unterschiedlichen Gruppenformen und Belegungszeiten wählen können.

 

Diese Regelung macht nicht nur eine neue Staffelung der Elternbeiträge notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf das Nachfrageverhalten der Eltern haben wird. Die Entscheidung der Eltern für eine bestimmte Gruppenform und eine Belegungszeit wirkt sich direkt auf die Gruppenstruktur einzelner Einrichtungen aus und hat erhebliche Konsequenzen für die Finanz- und Personalplanung der Träger.  

 

Sie hat auch Auswirkungen auf das Platzkontingent im Stadtgebiet, da freie Plätze in Gruppen zu Einnahmeausfällen bei den Trägern von Tageseinrichtungen führen und deshalb zukünftig möglichst vermieden werden.

 

Darüber hinaus werden die im Referentenentwurf vorgesehenen neuen Gruppenformen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen unter drei Jahren beeinflussen, in welchem Maße dies in Bergkamen der Fall sein wird, ist zurzeit allerdings noch nicht abzuschätzen.

 

Und letztlich macht die Entscheidung des Landes, in jeder Kommune Familienzentren einzurichten, eine teilweise Neuorganisation/Vernetzung der vorhandenen sozialen Infrastruktur notwendig. Das Land hat festgelegt, dass in Bergkamen maximal neun Familienzentren bis 2012 eingerichtet werden können. Das Jugendamt regt an, die Diskussion über die möglichen Standorte dieser Familienzentren möglichst noch in diesem Jahr gemeinsam mit den Trägern der Einrichtung zu führen.

 

 

1. Referentenentwurf  Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

 

Mitte März 2007 wurde der Referentenentwurf zum KiBiz den Jugendämtern zugestellt. Auch wenn der Entwurf im Rahmen der weiteren Beratungen erfahrungsgemäß noch im Detail verändert wird, werden nach Einschätzung des Jugendamts folgende Veränderungen zu erwarten sein.

 

1.1   Förderung der Tageseinrichtungen nach Kindpauschalen

 

Die Förderung von Kindertageseinrichtungen soll ab 01.08.2008 auf der Basis von Kindpauschalen erfolgen. Diese leiten sich rechnerisch ab aus Personal- und Sachkosten der folgenden drei Gruppentypen:


 

Typ I   - Kindergartengruppe von 2 Jahren bis zum Schuleintritt - 20 Kinder,

             (davon 4 - 6 Kinder unter 3 Jahren)

Typ II  - Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren - 10 Kinder

             (Ein- und Zweijährige, Ausnahmen möglich für unter Einjährige)

Typ III - Kindergartengruppe von 3 Jahren bis zum Schuleintritt - 25 Kinder

             bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden - 20 Kinder

             (bis zu zwei unter Dreijährige möglich)

 

Bei allen Gruppentypen sollen zukünftig Öffnungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden/Woche möglich sein. Aus Öffnungszeit und Gruppentyp ergeben sich unterschiedliche Kindpauschalen.

 

Da über die Kind- bzw. Gruppenpauschalen neben den Sachkosten auch die Personalkosten zu finanzieren sind, wirkt sich die von den Eltern gewählte Öffnungszeit unmittelbar auf die Personalplanung des Trägers aus, der seine Personalstunden entsprechend anpassen muss. Die Eltern müssen ihre Entscheidung über die gewünschte Betreuung zukünftig bis zum 15.03. eines jeden Jahres getroffen haben.

 

Zusätzliche (ebenfalls pauschalierte) Zuschüsse sind im Referentenentwurf für behinderte Kinder, für Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf und für Familienzentren vorgesehen.

 

 

1.2   Elternbeiträge

 

Gemäß Referentenentwurf ist zukünftig eine Staffelung der Elternbeiträge unter Berücksichtigung der Gruppentypen und der (gebuchten) Öffnungszeiten denkbar. Da es eine landeseinheitliche Regelung nach bisherigem Diskussionsstand nicht geben wird, muss auch in Bergkamen für das Kindergartenjahr 2008/2009 eine neue Staffelung der Elternbeiträge beschlossen werden.

 

Die Bergkamener „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen“ gilt befristet für das Kindergartenjahr 2006/2007. Gem. Ratsbeschluss vom 22.06.06 ist die jetzige Satzung „rechtzeitig vor dem Kindergartenjahr 2007 / 2008 erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“. Dies macht eine Entscheidung des Rates vor den Sommerferien notwendig. 

 

1.3 Zuschüsse an die Träger

 

Gemäß Referentenentwurf gewährt das Jugendamt den kirchlichen Trägern zukünftig einen Zuschuss in Höhe von 88 % (bisher 80 %) zu den Betriebskosten. Die durch  die Absenkung des Trägeranteils der Kirchen entstehenden Mehrkosten übernimmt das Land zu 75 %, die Kommunen haben die restlichen 25 % zu tragen.

 

Durch die gesetzliche Neuregelung muss in Bergkamen die bis zum 31.07.2009 geltende Vereinbarung über die freiwillige Übernahme von 10 % der Trägeranteile neu mit den Kirchen verhandelt werden.

 

Die Zuschüsse an die anderen Träger bleiben unverändert bei 96 % für Elterninitiativen und 91 % für sonstige Träger.

 

Da das Land nach wie vor von einem Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 19 % der Betriebskosten ausgeht, ergibt sich nach Abzug der unterschiedlichen Trägeranteile folgende Landesbeteiligung:

 

Kirchen = 36,5 %

Kommune = 30,0 %

Elterninitiativen = 38,5 %

sonst. Träger = 36,0 %

 

1.3   Bezuschussung der Tagespflege

 

Neu ist eine Beteiligung des Landes an den Kosten der Tagespflege, was – vor allem angesichts deutlich steigender Zahlen in diesem Bereich – zu einer Entlastung im städtischen Budget führen wird.

 

 

2. Entwicklung der Bedarfsnachfrage

 

 

2.1 Entwicklung der Nachfrage 3-6 Jahre

 

Aufgrund der tatsächlichen Nachfrage nach Kindergartenplätzen (3-6 Jahre) in den letzten Jahren, wird das Jugendamt den Berechnungsmodus zur Ermittlung des Platzbedarfs ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 modifizieren. Das Jugendamt geht stadtweit von einer durchschnittlichen Nachfrage von 3,3 (bisher 3,0) Jahrgängen aus, wobei für den Bedarf in den einzelnen Stadtteilen entweder 3,0 oder 3,5 Jahrgänge angenommen wurden.

 

Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, geht die Zahl der in Bergkamen geborenen Kindern in den nächsten Jahren weiter zurück, auch wenn sich der Rückgang durch die Ausweisung größerer Baugebiete in Overberge und Mitte-Süd verlangsamen wird.

 

 

07/08

08/09

09/10

Plätze

 

JG*

3 - 3,5 Jahrgänge*

 

MN

3,5

386

385

354

400

MS

3,0

230

212

177

200

OW

3,5

78

72

64

95

OO

3,5

301

297

274

290

OV

3,0

100

95

78

95

RW

3,0

42

39

38

50

RO

3,5

186

175

144

170

WE

3,5

303

271

254

340

Gesamt

3,3

1.626

1.547

1.381

1.615

 

Ohne Berücksichtigung der Zuzüge und der Auswirkungen, die sich aus den gesetzlichen Änderungen bis 2008 noch ergeben werden, zeichnen sich folgende Maßnahmen  ab:

 

Mit der AWO ist bereits verabredet, dass mit Ablauf des diesjährigen Kindergartenjahrs eine Gruppe in der AWO – Tageseinrichtung an der Schulstraße geschlossen wird. Weitere Änderungen sind für das Kindergartenjahr 2007/2008 nicht vorgesehen.

 

Für das Kindergartenjahr 2008/2009 wird die Hortgruppe in der städtischen Tageseinrichtung Oberaden geschlossen, da das Land diese Gruppenform nur noch in begründeten Ausnahmefällen fördert. Aufgrund rückläufiger Kinderzahlen steht darüber hinaus die Umwandlung oder Schließung einer weiteren Gruppe in Weddinghofen an.

 

Ob die Hortgruppe der evangelischen Kirche an der Schulstraße weiterhin Bestand haben wird, ist zurzeit noch offen, ein Antrag auf Weiterführung der Gruppe wurde vom Jugendamt gestellt. Möglicherweise kommt es 2008/2009 darüber hinaus zur Schließung einer Kindergartengruppe in der evangelischen Tageseinrichtung Hochstraße (Mitte-Nord).

 

2009/2010 erwartet das Jugendamt die Umwandlung einer Gruppe in Oberaden. Sofern es mit der evangelischen Kirche zu keiner anderen Lösung kommt, würden zu Beginn des Kindergartenjahrs 2009/2010 zwei weitere Gruppen am Standort Hochstraße geschlossen.

 

 

2.2 Entwicklung der Nachfrage unter 3 Jahren

 

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist in Bergkamen in den letzten drei Jahren eher gering gewesen und lag pro Kindergartenjahr bei maximal 35 Kinder (meist im Alter zwischen zwei und drei Jahren). Das Gros der Nachfrage konzentriert sich bisher auf drei bis vier Tageseinrichtungen, die ihre pädagogischen Konzepte schon teilweise auf diese Altersgruppe ausgerichtet hatten.

 

Das Jugendamt hat aufgrund der geringen Nachfrage bisher darauf verzichtet, die in der 10. Fortschreibung des Jugendhilfeplans „Tageseinrichtungen für Kinder“ vorgesehene kleine altersgemischte Gruppe im Kindergartenjahr 2006/2007 einzurichten.

 

Beim Verein Familiäre Kinder-Tagesbetreuung nimmt die bisher ebenfalls sehr geringe Nachfrage nach Tagespflegestellen für unter Dreijährige momentan zu, was u.a. Folge der geänderten Finanzierungsregelung ist.

 

Das Jugendamt geht deshalb nach wie vor davon aus, dass auch ein wachsender Bedarf nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch die Umwandlung bestehender Kindergartenplätze und den Ausbau der Tagespflege abzudecken ist.   

 

 

3. Einrichtung von Familienzentren

 

Die Pilotphase des Landes zur Einrichtung von Familienzentren in NRW ist im März beendet worden. Die Tageseinrichtung Mittendrin, die sich an der Pilotphase beteiligt hat, wird im April die Zertifizierung als Familienzentrum beantragen. 2007 können sich zwei weitere Tageseinrichtungen aus Bergkamen an der im Herbst beginnenden zweiten Qualifizierungsmaßnahme des Landes zum Erwerb des Gütesiegels „Familienzentrum“ beteiligen.

 

Die Entscheidung, welche Tageseinrichtungen zukünftig Familienzentrum werden sollen, muss der Jugendhilfeausschuss spätestens in seiner Sitzung am 19.06.07 treffen, da die Bewerbungen der Einrichtungen bis zum 29.06.07 beim Land vorliegen müssen. Das Land hat festgelegt, dass in Bergkamen maximal 9 Familienzentren bis 2012 eingerichtet werden können. 

 

Das Jugendamt hat die Träger der Bergkamener Tageseinrichtungen gebeten, ihre Bewerbungen als Familienzentrum bis zum 27.04.07  beim Jugendamt abzugeben.

 

Tageseinrichtungen, die sich als Familienzentrum zertifiziert haben, erhalten eine jährliche Zuwendung in Höhe von 12.000 €.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Stv. Amtsleiter

 

 

 

 

Harder