Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt von den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeplan "Tageseinrichtungen für Kinder" soll Ende 2007 fortgeschrieben werden. Die 11. Fortschreibung wird sich dabei nicht nur wie bisher mit den aus der demografischen Entwicklung entstehenden Konsequenzen auseinandersetzen müssen, sondern mit zum Teil deutlich veränderten Rahmenbedingungen, deren Auswirkungen zurzeit nur schwer abzuschätzen sind.
Mit dieser Vorlage soll ein Überblick über den Stand der aktuellen
Entwicklungen gegeben werden, der die anstehenden Diskussionen im
Jugendhilfeausschuss und Rat erleichtern soll.
Das „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“
(GTK) soll zum 01.08.2008 durch das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)“ abgelöst werden, der
Referentenentwurf liegt seit März 2007 vor.
Die wichtigste Neuerung wird sein, dass Eltern zukünftig zwischen drei
unterschiedlichen Gruppenformen und Belegungszeiten wählen können.
Diese Regelung macht nicht nur eine neue
Staffelung der Elternbeiträge notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf
das Nachfrageverhalten der Eltern haben wird. Die Entscheidung der Eltern für
eine bestimmte Gruppenform und eine Belegungszeit wirkt sich direkt auf die
Gruppenstruktur einzelner Einrichtungen aus und hat erhebliche Konsequenzen für
die Finanz- und Personalplanung der Träger.
Sie hat auch Auswirkungen auf das Platzkontingent
im Stadtgebiet, da freie Plätze in Gruppen zu Einnahmeausfällen bei den Trägern
von Tageseinrichtungen führen und deshalb zukünftig möglichst vermieden werden.
Darüber hinaus werden die im Referentenentwurf vorgesehenen neuen
Gruppenformen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen unter drei Jahren
beeinflussen, in welchem Maße dies in Bergkamen der Fall sein wird, ist zurzeit
allerdings noch nicht abzuschätzen.
Und letztlich macht die Entscheidung des Landes, in jeder Kommune
Familienzentren einzurichten, eine teilweise Neuorganisation/Vernetzung der
vorhandenen sozialen Infrastruktur notwendig. Das Land hat festgelegt, dass in
Bergkamen maximal neun Familienzentren bis 2012 eingerichtet werden können. Das
Jugendamt regt an, die Diskussion über die möglichen Standorte dieser
Familienzentren möglichst noch in diesem Jahr gemeinsam mit den Trägern der
Einrichtung zu führen.
1. Referentenentwurf
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Mitte März 2007 wurde der Referentenentwurf zum KiBiz
den Jugendämtern zugestellt. Auch wenn der Entwurf im Rahmen der weiteren
Beratungen erfahrungsgemäß noch im Detail verändert wird, werden nach
Einschätzung des Jugendamts folgende Veränderungen zu erwarten sein.
1.1
Förderung
der Tageseinrichtungen nach Kindpauschalen
Die Förderung von Kindertageseinrichtungen soll ab
01.08.2008 auf der Basis von Kindpauschalen erfolgen. Diese leiten sich
rechnerisch ab aus Personal- und Sachkosten der folgenden drei Gruppentypen:
Typ I - Kindergartengruppe von 2 Jahren bis zum Schuleintritt - 20
Kinder,
(davon 4 - 6 Kinder unter 3 Jahren)
Typ II - Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren - 10 Kinder
(Ein- und Zweijährige, Ausnahmen möglich für unter
Einjährige)
Typ III - Kindergartengruppe von 3
Jahren bis zum Schuleintritt - 25 Kinder
bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden - 20 Kinder
(bis zu zwei unter Dreijährige möglich)
Bei allen Gruppentypen sollen zukünftig Öffnungszeiten
von 25, 35 oder 45 Stunden/Woche möglich sein. Aus Öffnungszeit und Gruppentyp
ergeben sich unterschiedliche Kindpauschalen.
Da über die Kind- bzw. Gruppenpauschalen neben den
Sachkosten auch die Personalkosten zu finanzieren sind, wirkt sich die von den
Eltern gewählte Öffnungszeit unmittelbar auf die Personalplanung des Trägers
aus, der seine Personalstunden entsprechend anpassen muss. Die Eltern müssen
ihre Entscheidung über die gewünschte Betreuung zukünftig bis zum 15.03. eines
jeden Jahres getroffen haben.
Zusätzliche (ebenfalls pauschalierte) Zuschüsse sind im
Referentenentwurf für behinderte Kinder, für Kinder mit zusätzlichem
Sprachförderbedarf und für Familienzentren vorgesehen.
1.2
Elternbeiträge
Gemäß Referentenentwurf ist
zukünftig eine Staffelung der Elternbeiträge unter Berücksichtigung der
Gruppentypen und der (gebuchten) Öffnungszeiten denkbar. Da es eine
landeseinheitliche Regelung nach bisherigem Diskussionsstand nicht geben wird,
muss auch in Bergkamen für das Kindergartenjahr 2008/2009 eine neue Staffelung
der Elternbeiträge beschlossen werden.
Die Bergkamener „Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen“ gilt
befristet für das Kindergartenjahr 2006/2007. Gem. Ratsbeschluss vom 22.06.06
ist die jetzige Satzung „rechtzeitig vor dem Kindergartenjahr 2007 / 2008
erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“. Dies macht eine
Entscheidung des Rates vor den Sommerferien notwendig.
1.3 Zuschüsse an die Träger
Gemäß Referentenentwurf gewährt das Jugendamt den
kirchlichen Trägern zukünftig einen Zuschuss in Höhe von 88 % (bisher 80 %) zu
den Betriebskosten. Die durch die
Absenkung des Trägeranteils der Kirchen entstehenden Mehrkosten übernimmt das
Land zu 75 %, die Kommunen haben die restlichen 25 % zu tragen.
Durch die gesetzliche Neuregelung muss in Bergkamen die
bis zum 31.07.2009 geltende Vereinbarung über die freiwillige Übernahme von 10
% der Trägeranteile neu mit den Kirchen verhandelt werden.
Die Zuschüsse an die anderen Träger bleiben unverändert
bei 96 % für Elterninitiativen und 91 % für sonstige Träger.
Da das Land nach wie vor von einem
Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 19 % der Betriebskosten ausgeht, ergibt
sich nach Abzug der unterschiedlichen Trägeranteile folgende Landesbeteiligung:
Kirchen = 36,5 %
Kommune = 30,0 %
Elterninitiativen = 38,5 %
sonst. Träger = 36,0 %
1.3
Bezuschussung
der Tagespflege
Neu ist eine Beteiligung des Landes an den Kosten der
Tagespflege, was – vor allem angesichts deutlich steigender Zahlen in diesem Bereich
– zu einer Entlastung im städtischen Budget führen wird.
2. Entwicklung der Bedarfsnachfrage
2.1 Entwicklung der Nachfrage 3-6 Jahre
Aufgrund der tatsächlichen Nachfrage nach Kindergartenplätzen (3-6 Jahre) in den letzten Jahren, wird das Jugendamt den Berechnungsmodus zur Ermittlung des Platzbedarfs ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 modifizieren. Das Jugendamt geht stadtweit von einer durchschnittlichen Nachfrage von 3,3 (bisher 3,0) Jahrgängen aus, wobei für den Bedarf in den einzelnen Stadtteilen entweder 3,0 oder 3,5 Jahrgänge angenommen wurden.
Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, geht die Zahl der in Bergkamen geborenen Kindern in den nächsten Jahren weiter zurück, auch wenn sich der Rückgang durch die Ausweisung größerer Baugebiete in Overberge und Mitte-Süd verlangsamen wird.
|
07/08 |
08/09 |
09/10 |
Plätze |
|
|
JG* |
3 - 3,5 Jahrgänge* |
|
||
MN |
3,5 |
386 |
385 |
354 |
400 |
MS |
3,0 |
230 |
212 |
177 |
200 |
OW |
3,5 |
78 |
72 |
64 |
95 |
OO |
3,5 |
301 |
297 |
274 |
290 |
OV |
3,0 |
100 |
95 |
78 |
95 |
RW |
3,0 |
42 |
39 |
38 |
50 |
RO |
3,5 |
186 |
175 |
144 |
170 |
WE |
3,5 |
303 |
271 |
254 |
340 |
Gesamt |
3,3 |
1.626 |
1.547 |
1.381 |
1.615 |
Ohne Berücksichtigung der Zuzüge und der
Auswirkungen, die sich aus den gesetzlichen Änderungen bis 2008 noch ergeben
werden, zeichnen sich folgende Maßnahmen
ab:
Mit der AWO ist
bereits verabredet, dass mit Ablauf des diesjährigen Kindergartenjahrs eine
Gruppe in der AWO – Tageseinrichtung an der Schulstraße geschlossen wird.
Weitere Änderungen sind für das Kindergartenjahr 2007/2008 nicht
vorgesehen.
Für das Kindergartenjahr 2008/2009 wird die Hortgruppe in der städtischen Tageseinrichtung Oberaden geschlossen, da das Land diese Gruppenform nur noch in begründeten Ausnahmefällen fördert. Aufgrund rückläufiger Kinderzahlen steht darüber hinaus die Umwandlung oder Schließung einer weiteren Gruppe in Weddinghofen an.
Ob die Hortgruppe der evangelischen Kirche an der Schulstraße weiterhin Bestand haben wird, ist zurzeit noch offen, ein Antrag auf Weiterführung der Gruppe wurde vom Jugendamt gestellt. Möglicherweise kommt es 2008/2009 darüber hinaus zur Schließung einer Kindergartengruppe in der evangelischen Tageseinrichtung Hochstraße (Mitte-Nord).
2009/2010 erwartet das Jugendamt die Umwandlung einer Gruppe in Oberaden. Sofern es mit der evangelischen Kirche zu keiner anderen Lösung kommt, würden zu Beginn des Kindergartenjahrs 2009/2010 zwei weitere Gruppen am Standort Hochstraße geschlossen.
2.2 Entwicklung der
Nachfrage unter 3 Jahren
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist in Bergkamen in den letzten drei Jahren eher gering gewesen und lag pro Kindergartenjahr bei maximal 35 Kinder (meist im Alter zwischen zwei und drei Jahren). Das Gros der Nachfrage konzentriert sich bisher auf drei bis vier Tageseinrichtungen, die ihre pädagogischen Konzepte schon teilweise auf diese Altersgruppe ausgerichtet hatten.
Das Jugendamt hat aufgrund der geringen Nachfrage bisher darauf verzichtet, die in der 10. Fortschreibung des Jugendhilfeplans „Tageseinrichtungen für Kinder“ vorgesehene kleine altersgemischte Gruppe im Kindergartenjahr 2006/2007 einzurichten.
Beim Verein Familiäre Kinder-Tagesbetreuung nimmt die bisher ebenfalls sehr geringe Nachfrage nach Tagespflegestellen für unter Dreijährige momentan zu, was u.a. Folge der geänderten Finanzierungsregelung ist.
Das Jugendamt geht deshalb nach wie vor davon aus, dass auch ein wachsender Bedarf nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch die Umwandlung bestehender Kindergartenplätze und den Ausbau der Tagespflege abzudecken ist.
3. Einrichtung von
Familienzentren
Die Pilotphase des Landes zur Einrichtung von Familienzentren in NRW ist im März beendet worden. Die Tageseinrichtung Mittendrin, die sich an der Pilotphase beteiligt hat, wird im April die Zertifizierung als Familienzentrum beantragen. 2007 können sich zwei weitere Tageseinrichtungen aus Bergkamen an der im Herbst beginnenden zweiten Qualifizierungsmaßnahme des Landes zum Erwerb des Gütesiegels „Familienzentrum“ beteiligen.
Die Entscheidung, welche Tageseinrichtungen zukünftig Familienzentrum werden sollen, muss der Jugendhilfeausschuss spätestens in seiner Sitzung am 19.06.07 treffen, da die Bewerbungen der Einrichtungen bis zum 29.06.07 beim Land vorliegen müssen. Das Land hat festgelegt, dass in Bergkamen maximal 9 Familienzentren bis 2012 eingerichtet werden können.
Das Jugendamt hat die Träger der Bergkamener Tageseinrichtungen gebeten, ihre Bewerbungen als Familienzentrum bis zum 27.04.07 beim Jugendamt abzugeben.
Tageseinrichtungen, die sich als Familienzentrum zertifiziert haben, erhalten eine jährliche Zuwendung in Höhe von 12.000 €.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Stv. Amtsleiter Harder |
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