Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister führt den Stadtverordneten Hartmut Ramin gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW S. 498) in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Sachdarstellung:
Der Stadtverordnete Klaus Gilla, Waldemeystr. 9, 59192 Bergkamen, ist am 26.09.2004 in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt worden. Stadtverordneter Klaus Gilla, der der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen angehörte, hat am 24.02.2007 zur Niederschrift erklärt, dass er sein Mandat mit Ablauf des 28.02.2007 niederlegt. In der Reserveliste der SPD ist als ausdrücklich bezeichnete Ersatzperson für Herrn Klaus Gilla
Herr Hartmut Ramin,
Westenhellweg 41,
59192 Bergkamen
benannt. Herr Hartmut Ramin hat zwischenzeitlich die Annahme seines Mandats erklärt.
Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW S. 498), sind Stadtverordnete vom Bürgermeister in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Stellv. Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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