Betreff
Einführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Hartmut Ramin
Vorlage
9/0903
Aktenzeichen
hr-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister führt den Stadtverordneten Hartmut Ramin gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW S. 498) in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Sachdarstellung:

 

Der Stadtverordnete Klaus Gilla, Waldemeystr. 9, 59192 Bergkamen, ist am 26.09.2004 in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt worden. Stadtverordneter Klaus Gilla, der der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen angehörte, hat am 24.02.2007 zur Niederschrift erklärt, dass er sein Mandat mit Ablauf des 28.02.2007 niederlegt. In der Reserveliste der SPD ist als ausdrücklich bezeichnete Ersatzperson für Herrn Klaus Gilla

 

Herr Hartmut Ramin,

Westenhellweg 41,

59192 Bergkamen

 

benannt. Herr Hartmut Ramin hat zwischenzeitlich die Annahme seines Mandats erklärt.

 

Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW S. 498), sind Stadtverordnete vom Bürgermeister in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer