Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 1007 folgende Fördersätze:
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2007/€ |
1. |
Fahrten und Lager - pro Tag und
Teilnehmer |
2,20 3,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und Teilnehmer im Ausland - pro Tag und Teilnehmer am Ort - pro Tag und Teilnehmer bei Unterbringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für
Teilnehmer aus Familien die aufgrund ihres
SGB XII haben - für behinderte Kinder von Beziehern von Leistungen nach SGB XII - für geschlossene Sondermaßnahmen für
Behinderte |
83,00
70,00
70,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
5. |
Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände |
"Pro-Kopf- |
6. |
Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen außerhalb Bergkamens - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag |
1,00
2,50 2,00 1,00 |
Sachdarstellung:
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit sehen eine Förderung Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor, die gem. § 75 KJHG die Gewähr für eine dem Ziel des Grundgesetztes förderliche Arbeit bieten und eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel garantieren.
Die in den Richtlinien enthaltenen Fördersätze werden durch den Jugendhilfeausschuss jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel neu festgesetzt.
Im Budgetplan 2007 sind Haushaltsmittel unter der Planungsstelle 06.36.04.5310 – Zuschuss für Fahrten und Ferienmaßnahmen – vorgesehen.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festzulegen:
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2007/€ |
2006/€ |
1. |
Fahrten und Lager - pro Tag und
Teilnehmer |
2,20 3,00 |
2,20 3,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und Teilnehmer im Ausland - pro Tag und Teilnehmer am Ort - pro Tag und Teilnehmer bei Unterbringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3,20 2,50 3,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmer aus Familien die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben - für behinderte Kinder von Beziehern von Leistungen nach SGB XII - für geschlossene Sondermaßnahmen für
Behinderte |
83,00
70,00
70,00 50,00 50,00 |
83,00
70,00
70,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
26,00 |
5. |
Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände |
"Pro-Kopf- |
"Pro-Kopf- |
6. |
Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen außerhalb Bergkamens - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag |
1,00
2,50 2,00 1,00 |
4,50 1,00
2,50 2,00 1,00 |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |