Betreff
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit des EntsorgungsBetriebsBergkamen (EBB)
Vorlage
9/0829
Aktenzeichen
sy-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss der Stadt Bergkamen nimmt die Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit des EntsorgungsBetriebsBergkamen (EBB) zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde die Möglichkeit geschaffen, bei der Gestaltung der Arbeitszeiten eine sogenannte Rahmenzeit vorzugeben. Gemäß § 6 Abs. 7 TVöD kann in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu 12 Stunden eingeführt werden. Innerhalb dieses Rahmens kann die individuelle Arbeitszeit flexibel geregelt werden, ohne dass zuschlagspflichtige Überstunden entstehen.

 

Anlässlich der Gründung des EBB wurde seitens der Betriebsleitung die Einführung dieser Rahmenzeit beantragt, um zusätzliche Kosten bei der Ableistung von Überstunden zu reduzieren.

 

Da zur Einführung der Rahmenzeit der Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat erforderlich ist, wurde diesem am 19.06.2006 ein erster Entwurf vorgelegt. Der Personalrat erklärte sich auf dieser Grundlage bereit, eine Testphase bis zum 30.09.2006 durchzuführen, um weitere Erkenntnisse im Hinblick auf die Gestaltung der Arbeitszeit zu sammeln.

 

Auf Anregung des Personalrates fand am 19.09.2006 eine Teilpersonalversammlung statt, bei der die erste Fassung der Dienstvereinbarung den Beschäftigten des EBB vorgestellt wurde. Nach Verlängerung der Testphase bis zum 30.11.2006 wurden die von den Beschäftigten vorgetragenen Anregungen und Hinweise in den Dienstvereinbarungstext eingearbeitet und am 03.11.2006 dem Personalrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Am 29.11.2006 wurde seitens des Personalrates nach erneuter Besprechung mit den EBB-Beschäftigten dem Text der Dienstvereinbarung zugestimmt. Lediglich der Zeitraum der Gültigkeit der Dienstvereinbarung wurde vom 30.06.2008 auf den 31.12.2007 verkürzt.

 

Die nun gültige Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der Beschäftigten des EBB ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Dienstvereinbarung regelt insbesondere die Einführung einer täglichen Rahmenzeit (montags bis freitags) von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Straßenreinigung bzw. von 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr für die Abfallwirtschaft und den Disponenten. Innerhalb dieser Rahmenzeit wurden Festarbeitszeiten für die Beschäftigten vereinbart. Zuschlagspflichtige Überstunden liegen nur vor, wenn diese außerhalb der Rahmenzeit vom Arbeitgeber angeordnet wurden.

 

Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich Anteile eines evtl. entstehenden Zeitguthabens auszahlen zu lassen. Insbesondere können diese Zeiten in Urlaubs- oder Krankheitsfällen zur Auszahlung gelangen.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei den Änderungen des ersten Entwurftextes insbesondere die Wünsche der EBB-Beschäftigten berücksichtigt wurden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass zwar die maximal zulässige Rahmenzeit und der maximal zulässige Ausgleichszeitraum gewählt wurde, im Gegenzug allerdings zahlreiche Regelungen in der Dienstvereinbarung zugunsten der Beschäftigten enthalten sind.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. Anlage

 

Der Bürgermeister

I

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scharwey