Betreff
Gewässerschutzbericht 2005
Vorlage
9/0821
Aktenzeichen
strü-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2005 des Stadtbetriebes Entwässerung zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Als innerbetriebliche Kontrollinstanz hat der Gewässerschutzbeauftragte die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und  Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes nach § 21 b Abs. 2 WHG zu überwachen. Diese orientieren sich an den in der Praxis vorgegebenen Anforderungen der jeweiligen abwassertechnischen Einrichtungen.

Die den Gewässerschutzbeauftragten betreffenden gesetzlichen Regelungen sind im § 21 a - h  WHG  strukturiert.

Nach § 21 a Abs. 1 WHG sind Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 cbm Abwasser einleiten, verpflichtet, einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.

Hierbei gilt folgende Voraussetzung:

Es muss eine wasserrechtlich genehmigte Direkteinleitung vorliegen und mehr als 750 cbm  Abwasser pro Tag (auch Regenwasser) in ein Gewässer eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass ein Gewässerbenutzer (z. B. Kommune im Bereich eines Abwasserverbandes) der lediglich ein öffentliches Kanalnetz betreibt, und mehr als 750 cbm Abwasser in ein Gewässer einleitet, ebenfalls einen Gewässerschutzbeauftragten (GSB) zu bestellen hat.

Da der § 21 a WHG auf die Benutzung eines Gewässers gerichtet ist, und nicht auf die verschiedenen Einleitungsgenehmigungen, sind verschiedene Abwasseranlagen eine Kanalnetzes als ein in der Verantwortung des Benutzers liegender “Abwasserbetrieb” anzusehen. Daher werden zur Ermittlung der an einem Tag in ein Gewässer eingeleiteten Abwassermengen addiert.

Für die Stadt Bergkamen betreibt der Stadtbetrieb Entwässerung (SEB) ein öffentliches Kanalnetz mit Regenwasserkanälen, Schmutzwasserkanälen, Mischwassserkanälen, Druckrohrleitungen sowie diverse Pumpwerke und Regenrückhaltebecken. Vorfluter, Gräben, Straßenseitengräben und Gewässer 2. und 3. Ordnung sind Entwässerungeinrichtungen der Stadt und werden in Amtshilfe vom SEB betreut. Ähnlich der Kanalunterhaltung steht die Funktionalität der Gewässer und Vorfluter im Vordergrund. Insbesondere landwirtschaftliche Nutzflächen, Liegenschaften in Randlage oder Außenbereiche werden von Gewässern nach Starkregenereignissen in Mitleidenschaft gezogen. Die Reinigung  nach ökologischen Gesichtspunkten wurde in Amtshilfe des Stadtbetriebes Entwässerung für das Tiefbauamt durchgeführt. Hierfür wurden ca.49.000,00 €  aufgewendet.

 

In der Stadt Bergkamen befinden sich Sonderbauwerke zur Ableitung von Schmutz– und Regenwasser :

Im Einzelnen sind es neun Pumpwerke:  (PW)

Am Schlagbaum

Fürstenhof

Gewerbestraße

Im Alten Dorf / Gut Velmede

Königstraße

Nordfeldstraße

Nördliche Lippestraße

Werner Straße

Pantenweg

Pumpwerk Mersch (ab Ende 2006)

Pumpwerk Alkenbach

Eine  Kleinkläranlagen: (KKA)

            Hammer Straße 120 – 122

Fünf  Regenrückhaltebecken: (RRB)

            Alkenbach

            Industriestraße

            Werner Straße

            Burgemeisterweg (ab Ende 2006)

            Mersch (ab Ende 2006)

 

Drei Regenüberlaufbecken: (RÜB)

1.01    Beverbach (Stauraumkanal, SK)

100      Werner Straße (SK)

3.01     Erich Ollenhauer Straße

 

Vier Regenüberläufe (RÜ)

            RÜ 1  Ostenhellweg

            RÜ 2  Am Römerlager

                 Im Alten Dorf

            Königstraße

Der Gesamtaufwand für die Instandhaltung und Reparatur an Anlage und Pumpwerke betrug im Berichtsjahr rd. 463.000,00 €.

 

Im Rahmen der SüwV Kan wurden die städtische Kanäle und Schachtbauwerke gereinigt und untersucht. Die Verpflichtung, im zweijährigen Rhythmus die Abwasseranlagen zu reinigen und jährlich 5% des Kanalnetzes mit einer TV-Kamera zu befahren wurde erfüllt. Die Kosten beliefen sich auf  rund 268.000,00 € .

Schadensbilder, die sich aus diesem Bericht ergeben, sind im Wirtschaftsplan des SEB als Baumaßnahme berücksichtigt. Durch den Jahresabschluss und dem Lagebericht des SEB werden ebenfalls die Aufgaben und Aktivitäten des SEB dargestellt und dem Werksausschuss vorgelegt. Somit ist  die Transparenz der Arbeit in Bezug auf Abwasserentsorgung und Gewässerschutz gegeben.

Ein wesentlicher Anteil beim Bau von Abwasserkanälen, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau, Pumpwerksbau und Kanalsanierung wurde durch die Deutsche Steinkohle AG (DSK) mit finanziert.

Im Einzelnen waren es folgende Maßnahmen:

 

Maßnahme

Länge m
              Kosten €

Schulstraße, 2. BA

630,31

1.275.888,30

Schulstraße, 3. BA

361,21

683.042,09

Blumensiedlung

814,82

1.148.565,07

Werner Straße/ Erlentiefenstraße

993,98

2.716.030,04

Hardenbergstraße/Im Sundern

2.494,70

2.725.627,83

B 61/Auf den Goldäckern

111,30

297.321,95

Gartensiedlung

923,95

1.048.092,39

Fritz Erler Straße

102,87

119.243,15

Gewerbegebiet Heidegraben

113,35

65.000,97

Zu den Eichen

192,82

125.727,40

Am Friedrichsberg

90,30

52.263,60

Bruktererstraße

68,85

93.556,33

Böggefeld

376,50

638.519,07

Preinstraße

136,65

173.226,44

Wieckenbusch

164,96

46.622,62

Pantenweg

390,08

265.841,61

 

 

 

Summe :

7.966,65

11.474.571,86

 

 

Neuerschließungen und Kanalsanierungen ergaben Änderungen der Haltungslängen im Kanalsystem. 216.126,90 m veränderten sich auf 218.009,63 m. Die Verringerung der Haltungslängen ist durch die Aufhebung  von Trennkanalisation und Erneuerung durch ein Mischwassersystem begründet. 

 

 

Kanalart

System

          Länge ( m )

Druckrohrleitung

Mischwasser

4.485,46

 

 

Druckrohrleitung

Schmutzwasser

3.526,27

 

Freispiegelleitung

Mischwasser

184.124,77

 

Freispiegelleitung

Regenwasser

14.308,06

 

Freispiegelleitung

Schmutzwasser

9.263,54

 

Gesamt:

 

215.708,10

 

 

Die Gebühren für das Jahr 2005, die von Grundstückseigentümern für die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser erhoben werden, betragen zurzeit 3,32 €/cbm Schmutzwasser und 1,05 €/qm befestigter Fläche für Niederschlagswasser. Verbandsmitglieder des Lippeverbandes zahlten1,33 €/ cbm  und 0,75 €/qm .  Bei Einleitungen von Abwässern in Einrichtungen, die vom Lippeverband für die Entwässerung der Stadt Bergkamen betrieben werden, betragen die Gebühren 1,99 €/cbm für Schmutzwasser und 0,31 € für Regenwasser. Es wurden 378 cbm Klärschlamm entsorgt. Dafür wurden 11.642,00 € berechnet.

Weitere Baumaßnahmen sind zum Zeitpunkt der Berichterstellung begonnen worden. Sie dienen zur Verbesserung der Abwasserabführung und  schadlosen Ableitung des Regenwassers in Vorfluter. Die Vorflutregulierung des Alkenbaches im Bereich des Hauptfriedhofes steht kurz vor der Fertigstellung.

Im Betrachtungszeitraum wurden 41 Zuwendungsanträge im Rahmen des Landesförderprogramms “Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft” gestellt. Davon entfielen 24 Förderbescheide auf Entsiegelung von Flächen, 5 Anträge auf Regenwassernutzungsanlagen, und 12 Anträge auf Sanierungen von Kleinkläranlagen. Insgesamt wurden rund 75.000,00 € Fördergelder bewilligt. Das Programm ist am 31.12.2005 ausgelaufen.

Im östlichen Stadtgebiet (Overberge) sind aufgrund von aktuellen bergbaulichen Einflüssen Sicherungsarbeiten zum Schutz vor Überflutung und Kanalerneurungen in Zusammenarbeit mit der DSK, in Arbeit.  Die Sicherung der Vorflut im Bereich “Mersch” durch die DSK ist begonnen abgeschlossen. Die Rückhaltebecken sind erstellt, 2006 werden die Pumpstationen in Betrieb gehen. Das Regenrückhaltebecken “Am Alkenbach”  wird ebenfalls 2006 in Betrieb gehen. Das Gewässer  “Alte Lippe” in  Rünthe  ist renaturiert. Die Arbeiten sind beendet.

Als weitere Aufgaben für die Zukunft gilt es, die Forderung der Aufsichtsbehörde, den Fremdwasserzufluss zur Kläranlage Sesekemündung auf den Faktor 0,1 zu reduzieren. Künftige Maßnahmen werden sich im nächsten Wirtschaftsplan des SEB wieder finden. Ebenfalls wird das Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben. Hier werden auch die  Außenbereiche, die  wirtschaftlich an die städtische Kanalisation angeschlossen werden können, dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Die Werkleitung des SEB:

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Kaufm. Betriebsleiter

 

 

 

 

 

Mühlhause

Techn. Betriebsleiter

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Strüwer