Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2005 des Stadtbetriebes Entwässerung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Als innerbetriebliche Kontrollinstanz hat der
Gewässerschutzbeauftragte die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes
nach § 21 b Abs. 2 WHG zu überwachen. Diese orientieren sich an den in der
Praxis vorgegebenen Anforderungen der jeweiligen abwassertechnischen
Einrichtungen.
Die den Gewässerschutzbeauftragten betreffenden
gesetzlichen Regelungen sind im § 21 a - h
WHG strukturiert.
Nach § 21 a Abs. 1 WHG sind Benutzer von Gewässern,
die an einem Tag mehr als 750 cbm Abwasser einleiten, verpflichtet, einen oder
mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.
Hierbei
gilt folgende Voraussetzung:
Es muss eine wasserrechtlich genehmigte Direkteinleitung
vorliegen und mehr als 750 cbm Abwasser
pro Tag (auch Regenwasser) in ein Gewässer eingeleitet werden. Dies bedeutet,
dass ein Gewässerbenutzer (z. B. Kommune im Bereich eines Abwasserverbandes)
der lediglich ein öffentliches Kanalnetz betreibt, und mehr als 750 cbm
Abwasser in ein Gewässer einleitet, ebenfalls einen Gewässerschutzbeauftragten
(GSB) zu bestellen hat.
Da der § 21 a WHG auf die Benutzung eines Gewässers
gerichtet ist, und nicht auf die verschiedenen Einleitungsgenehmigungen, sind
verschiedene Abwasseranlagen eine Kanalnetzes als ein in der Verantwortung des
Benutzers liegender “Abwasserbetrieb” anzusehen. Daher werden zur Ermittlung
der an einem Tag in ein Gewässer eingeleiteten Abwassermengen addiert.
Für
die Stadt Bergkamen betreibt der Stadtbetrieb Entwässerung (SEB) ein
öffentliches Kanalnetz mit Regenwasserkanälen, Schmutzwasserkanälen,
Mischwassserkanälen, Druckrohrleitungen sowie diverse Pumpwerke und
Regenrückhaltebecken. Vorfluter, Gräben, Straßenseitengräben und Gewässer 2. und
3. Ordnung sind Entwässerungeinrichtungen der Stadt und werden in Amtshilfe vom
SEB betreut. Ähnlich der Kanalunterhaltung steht die Funktionalität der
Gewässer und Vorfluter im Vordergrund. Insbesondere landwirtschaftliche
Nutzflächen, Liegenschaften in Randlage oder Außenbereiche werden von Gewässern
nach Starkregenereignissen in Mitleidenschaft gezogen. Die Reinigung nach ökologischen Gesichtspunkten wurde in
Amtshilfe des Stadtbetriebes Entwässerung für das Tiefbauamt durchgeführt.
Hierfür wurden ca.49.000,00 €
aufgewendet.
In der Stadt Bergkamen befinden sich Sonderbauwerke
zur Ableitung von Schmutz– und Regenwasser :
Im
Einzelnen sind es neun Pumpwerke: (PW)
Am Schlagbaum
Fürstenhof
Gewerbestraße
Im Alten Dorf / Gut Velmede
Königstraße
Nordfeldstraße
Nördliche Lippestraße
Werner Straße
Pantenweg
Pumpwerk Mersch (ab Ende 2006)
Pumpwerk Alkenbach
Eine Kleinkläranlagen: (KKA)
Hammer Straße 120 – 122
Fünf Regenrückhaltebecken: (RRB)
Alkenbach
Industriestraße
Werner Straße
Burgemeisterweg (ab Ende 2006)
Mersch (ab Ende 2006)
Drei
Regenüberlaufbecken: (RÜB)
1.01
Beverbach (Stauraumkanal, SK)
100
Werner Straße (SK)
3.01
Erich Ollenhauer Straße
Vier
Regenüberläufe (RÜ)
RÜ 1 Ostenhellweg
RÜ 2 Am Römerlager
RÜ Im Alten Dorf
Königstraße
Der
Gesamtaufwand für die Instandhaltung und Reparatur an Anlage und Pumpwerke
betrug im Berichtsjahr rd. 463.000,00 €.
Im Rahmen der SüwV Kan wurden die städtische Kanäle
und Schachtbauwerke gereinigt und untersucht. Die Verpflichtung, im
zweijährigen Rhythmus die Abwasseranlagen zu reinigen und jährlich 5% des
Kanalnetzes mit einer TV-Kamera zu befahren wurde erfüllt. Die Kosten beliefen
sich auf rund 268.000,00 € .
Schadensbilder, die sich aus diesem Bericht ergeben,
sind im Wirtschaftsplan des SEB als Baumaßnahme berücksichtigt. Durch den
Jahresabschluss und dem Lagebericht des SEB werden ebenfalls die Aufgaben und
Aktivitäten des SEB dargestellt und dem Werksausschuss vorgelegt. Somit ist die Transparenz der Arbeit in Bezug auf
Abwasserentsorgung und Gewässerschutz gegeben.
Ein wesentlicher Anteil beim Bau von Abwasserkanälen,
Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau, Pumpwerksbau und Kanalsanierung wurde
durch die Deutsche Steinkohle AG (DSK) mit finanziert.
Im Einzelnen waren es folgende Maßnahmen:
Maßnahme |
Länge m
|
Kosten €
|
Schulstraße, 2. BA |
630,31 |
1.275.888,30 |
Schulstraße, 3. BA |
361,21 |
683.042,09 |
Blumensiedlung |
814,82 |
1.148.565,07 |
Werner Straße/ Erlentiefenstraße |
993,98 |
2.716.030,04 |
Hardenbergstraße/Im Sundern |
2.494,70 |
2.725.627,83 |
B 61/Auf den Goldäckern |
111,30 |
297.321,95 |
Gartensiedlung |
923,95 |
1.048.092,39 |
Fritz Erler Straße |
102,87 |
119.243,15 |
Gewerbegebiet Heidegraben |
113,35 |
65.000,97 |
Zu den Eichen |
192,82 |
125.727,40 |
Am Friedrichsberg |
90,30 |
52.263,60 |
Bruktererstraße |
68,85 |
93.556,33 |
Böggefeld |
376,50 |
638.519,07 |
Preinstraße |
136,65 |
173.226,44 |
Wieckenbusch |
164,96 |
46.622,62 |
Pantenweg |
390,08 |
265.841,61 |
|
|
|
Summe : |
7.966,65 |
11.474.571,86 |
|
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Neuerschließungen und Kanalsanierungen ergaben
Änderungen der Haltungslängen im Kanalsystem. 216.126,90 m veränderten sich auf
218.009,63 m. Die Verringerung der Haltungslängen ist durch die Aufhebung von Trennkanalisation und Erneuerung durch
ein Mischwassersystem begründet.
|
Kanalart |
System |
Länge ( m ) |
|||
Druckrohrleitung |
Mischwasser |
4.485,46 |
|
|||
|
Druckrohrleitung |
Schmutzwasser |
3.526,27 |
|||
|
Freispiegelleitung |
Mischwasser |
184.124,77 |
|||
|
Freispiegelleitung |
Regenwasser |
14.308,06 |
|||
|
Freispiegelleitung |
Schmutzwasser |
9.263,54 |
|||
|
Gesamt: |
|
215.708,10 |
|||
Die
Gebühren für das Jahr 2005, die von Grundstückseigentümern für die Beseitigung
von Schmutz- und Regenwasser erhoben werden, betragen zurzeit 3,32 €/cbm
Schmutzwasser und 1,05 €/qm befestigter Fläche für Niederschlagswasser.
Verbandsmitglieder des Lippeverbandes zahlten1,33 €/ cbm und 0,75 €/qm . Bei Einleitungen von Abwässern in Einrichtungen, die vom
Lippeverband für die Entwässerung der Stadt Bergkamen betrieben werden,
betragen die Gebühren 1,99 €/cbm für Schmutzwasser und 0,31 € für Regenwasser.
Es wurden 378 cbm Klärschlamm entsorgt. Dafür wurden 11.642,00 € berechnet.
Weitere Baumaßnahmen sind zum Zeitpunkt der
Berichterstellung begonnen worden. Sie dienen zur Verbesserung der
Abwasserabführung und schadlosen
Ableitung des Regenwassers in Vorfluter. Die Vorflutregulierung des Alkenbaches
im Bereich des Hauptfriedhofes steht kurz vor der Fertigstellung.
Im Betrachtungszeitraum wurden 41 Zuwendungsanträge im
Rahmen des Landesförderprogramms “Initiative ökologische und nachhaltige
Wasserwirtschaft” gestellt. Davon entfielen 24 Förderbescheide auf Entsiegelung
von Flächen, 5 Anträge auf Regenwassernutzungsanlagen, und 12 Anträge auf
Sanierungen von Kleinkläranlagen. Insgesamt wurden rund 75.000,00 € Fördergelder
bewilligt. Das Programm ist am 31.12.2005 ausgelaufen.
Im östlichen Stadtgebiet (Overberge) sind aufgrund von
aktuellen bergbaulichen Einflüssen Sicherungsarbeiten zum Schutz vor
Überflutung und Kanalerneurungen in Zusammenarbeit mit der DSK, in Arbeit. Die Sicherung der Vorflut im Bereich
“Mersch” durch die DSK ist begonnen abgeschlossen. Die Rückhaltebecken sind
erstellt, 2006 werden die Pumpstationen in Betrieb gehen. Das
Regenrückhaltebecken “Am Alkenbach”
wird ebenfalls 2006 in Betrieb gehen. Das Gewässer “Alte Lippe” in Rünthe ist renaturiert.
Die Arbeiten sind beendet.
Als weitere Aufgaben für die Zukunft gilt es, die
Forderung der Aufsichtsbehörde, den Fremdwasserzufluss zur Kläranlage
Sesekemündung auf den Faktor 0,1 zu reduzieren. Künftige Maßnahmen werden sich
im nächsten Wirtschaftsplan des SEB wieder finden. Ebenfalls wird das
Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben. Hier werden auch die Außenbereiche, die wirtschaftlich an die städtische Kanalisation angeschlossen
werden können, dargestellt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Die Werkleitung des SEB: Mecklenbrauck Kaufm. Betriebsleiter |
Mühlhause Techn. Betriebsleiter |
Sachbearbeiter Strüwer |
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