Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 13. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen – so, wie sie der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Entwicklung
der Lippeverbandsumlage
Wie schon in der Drucksache Nr. 9/456 angekündigt, ändert der Lippeverband
zum 01.01.2007 seine Veranlagungsgrundsätze für die Veranlagung von
Schmutzwasser.
Es ist erfreulich, dass aufgrund dieser Änderung und evtl. anderer
Einflussfaktoren die Lippeverbandsumlage erstmalig nach jahrelangen z. T. hohen
Steigerungsraten gesenkt werden kann.
Eine Änderung der Veranlagungsgrundsätze für das Niederschlagswasser ist für
den 01.01.2008 in Aussicht gestellt.
Die Widersprüche gegen die Verbandsumlage der Jahre 2005 und 2006 sind noch
nicht beschieden worden. Daher beabsichtigt die Verwaltung, auch gegen den
Veranlagungsbescheid 2007 Widerspruch einzulegen.
Abweichend zu den vergangenen Jahren sollte jedoch die komplette
Lippeverbandsumlage in der Kalkulation berücksichtigt werden, da die erhoffte
finanzielle Auswirkung des Widerspruches auf die Umlage nicht hoch sein wird.
Eventuelle Überschüsse werden in der Betriebsabrechnung 2007 festgestellt und
gemäß der Regelungen des § 6 KAG NRW an die Gebührenpflichtigen zurückgegeben.
2.
Gewinn- und Verlustvorträge gemäß § 6 KAG NRW
Zwingend vorgeschrieben ist in § 6
KAG, dass Gewinne innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des
Kalkulationszeitraumes Gebühren mindernd einzusetzen sind. Verluste sollten
innerhalb des gleichen Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Gewinne bzw. Verluste aus der Abrechnung des Jahres 2004 wurden nicht in
die Kalkulation 2006 vorgetragen.
Diese belaufen sich bei den einzelnen Gebührenarten auf
Schmutzwasser Lippeverband + 100.115,00 €
Niederschlagswasser Lippeverband + 3.918,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation ./. 110.395,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation ./. 10.015,00 €
Da bei den Gewinnen keine Möglichkeit aufgrund des Zeitrahmens mehr besteht,
die Verrechnung um ein weiteres Jahr zu verschieben, werden die Gewinne als
Gebühren mindernd eingesetzt.
Bei den Verlusten im Bereich der städtischen Kanalisation schlägt die Verwaltung
vor, diese in die Kalkulation als Gebühren erhöhend einzustellen.
Die Betriebsabrechnung 2005 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Schmutzwasser Lippeverband ./. 267.327,009 €
Niederschlagswasser Lippeverband ./. 61.668,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation + 38.856,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation + 83.115,00 €
Für die Behandlung der Gewinne bzw. Verluste des Jahres 2005 schlägt die
Verwaltung vor,
- |
die Gewinne im Bereich der städtischen Kanalisation in die Kalkulation 2007 als Gebühren mindernd vorzutragen. Die verrechneten Verluste aus 2004 werden dadurch gemildert bzw. ausgeglichen. |
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die Verluste aus dem Bereich des Lippeverbandes nicht in die Kalkulation 2007 vorzutragen. Der Widerspruch gegen die Verbandsumlage 2005 ist noch nicht beschieden, so dass der Verlust für das Jahr 2005 noch nicht in endgültiger Höhe feststeht. Nach Erteilung eines Widerspruchsbescheides bleibt die Verfahrensweise mit dem tatsächlichen Verlust abzuwarten. |
3.
Öffentlicher Anteil
Für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze hat
die Stadt Bergkamen sich an den Kosten der Niederschlagsentwässerung in
angemessenem Umfang zu beteiligen. Die Beteiligung ermittelt sich anhand des
Verhältnisses der abflusswirksamen Flächen der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze zu den gesamten abflusswirksamen Flächen.
Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wurden alle
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Bergkamen durch ein
Ingenieurbüro in Augenschein genommen und bewertet.
Für die Ermittlung einer rechtssicheren Grundlage für die Festlegung des
öffentlichen Anteils wurde besonders darauf geachtet, welche Straßen bzw.
Straßenteile an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind. Die
Flächen der Bundes-, Land- und Kreisstraßen wurden durch städtische Mitarbeiter
ermittelt.
Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass 1.319.410 qm Straßenfläche an die
Abwasseranlage angeschlossen sind. Dieses entspricht einem Anteil von rd. 34 %
und liegt rd. 2 % unter dem Anteil der Vorjahre.
4.
Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)
Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2007
folgende festzusetzende Gebührensätze:
Gebührenart |
2006 |
2007 |
Differenz |
Schmutzwasser |
3,32 €/cbm |
3,36 €/cbm |
+ 1,20 % |
Niederschlagswasser |
1,05 €/qm |
1,12 € /qm |
+ 6,67 % |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
1,33 €/cbm |
1,43 €/cbm |
+ 7,52 % |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
0,75 €/qm |
0,82 €/qm |
+ 9,33 % |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,99 €/cbm |
1,93 €/cbm |
./. 3,02 % |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,31 €/qm |
0,30 €/qm |
./. 3,23 % |
5.
Ermittlung des Gebührenbedarfs
Bei vielen Kosten ist es nicht möglich,
eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw.
Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je
Kanalsystem an.
Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 215.708,10 m.
Davon entfallen auf
- reine Regenwasserkanäle 14.308,06
m
- reine Schmutzwasserkanäle 12.789,61
m
- Mischwasserkanäle 188.610,23 m
Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch
von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf
Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive Länge
- der Regenwasserkanäle von 108.613,18
m = 50,35 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 107.094,93
€ = 49,65 %.
Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht
eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 49,65 % für
Schmutzwasser und 50,35 % für
5.1 Personalkosten
des Stadtbetriebes Entwässerung 610.253,00
€
In der Kalkulation sind zunächst die vollen Personalkosten der für die
Entwässerung in leitungsgebundener Form arbeitenden Mitarbeiter des
Stadtbetriebes Entwässerung zu berücksichtigen (siehe auch nähere Erläuterungen
zu Punkt 14 u. 15). Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen
Personalkosten 2007.
5.2 Unterhaltung
der baulichen Anlagen 537.000,00 €
Hierunter sind zusammengefasst Kosten für die Kanalunterhaltung,
Unterhaltung der Sonderbauwerke (Pumpwerke/Rückhaltebecken) sowie Aufwendungen
für technische Kleinteile. Die Kosten werden der Inanspruchnahme der
städtischen Kanalisation angelastet und in o. g. Verhältnis auf Schmutz- bzw.
Niederschlagswasser verteilt.
5.3 Mieten 33.685,00 €
Zusammengefasst sind hier Raummieten (Büros im Rathaus),
Leasinggebühren sowie Kosten für Gestattungsverträge.
5.4 Bewirtschaftung
der Anlagen 28.000,00 €
Berücksichtigung finden hier die Stromkosten und Wasserkosten für die
Pumpwerke.
5.5 Haltung von
Fahrzeugen 3.000,00 €
Für das Fahrzeug des SEB, das für die Wartung und Kontrolle der Pumpwerke
eingesetzt wird, wird für Versicherung, Reparatur und Sprit mit o. g. Kosten
gerechnet.
5.6 Sonstige
ordentliche Aufwendungen 435.000,00 €
Unter dieser Aufwandsposition sind zusammengefasst die Kosten für die
Kanalreinigung, für Wartungsverträge der technischen Einrichtungen in den
Pumpwerken sowie Kosten für Gutachten und Beratung inkl. Jahresabschlusskosten.
5.7 Sonstiger
Personalaufwand 16.500,00 €
Für die Dienst- und Schutzkleidung der drei gewerblichen Mitarbeiter, für
Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Fahrtkosten werden voraussichtlich die
o. g. Kosten anfallen.
5.8 Geschäftsaufwendungen 13.000,00 €
Als Aufwand für Büromaterial, Zeitschriften, Bewirtung, Beiträge zu
Organisationen und eigene Jahresabschlusskosten wird der o. g. Betrag
berücksichtigt.
5.9 Lippeverband 5.678.493,00 €
Anders als in den Jahren zuvor werden die vollen Kosten der
Lippeverbandsumlage in der Kalkulation berücksichtigt.
Zwar wird wie schon in den Vorjahren Widerspruch gegen die Veranlagung
eingelegt - die Widersprüche gegen 2005 und 2006 sind noch nicht beschieden -,
jedoch wird bei einem Stattgeben des Widerspruches durch den Lippeverband die
Senkung der Lippeverbandsumlage nicht so hoch ausfallen, wie für die Vorjahre
angenommen.
Kostenersparnisse aufgrund des Widerspruches werden dann im Rahmen der
Betriebsabrechnung festgestellt und als Gewinn (unter Berücksichtigung aller
anderen Faktoren) an den Gebührenzahler zurückgegeben.
Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist der Anlage 3
zu entnehmen.
5.10 Abwasserabgabe 179.589,00 €
Gemäß der Mitteilung des Lippeverbandes fällt die Abwasserabgabe für 2007
allein für die Schmutzwasserbeseitigung an.
5.11 Kostenerstattungen 464.502,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet folgende Erstattungen:
5.11.1 Kostenerstattungen für in Anspruch genommene
Personal-
leistungen der Verwaltung 230.355,00 €
Der Stadtbetrieb Entwässerung nimmt Personalleistungen der Stadt Bergkamen in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse
für die Einziehung der Entwässerungsgebühren. Hinzu kommen
Personalkostenanteile des Baubetriebshofes für die Einsatzleitung der
Beschäftigten des SEB.
Im Einzelnen werden Leistungen von folgenden Ämtern bezogen:
- Oberste Verwaltungsorgane 25 %,
- Rechnungsprüfungsamt 36 %,
- Rechtsamt 5 %,
- Amt für Finanzen und Steuern 189 %,
- Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt 30
%,
- Hauptamt 46 %,
- Baubetriebshof 30 %.
5.11.2 Kostenerstattungen
für Sachleistungen 45.147,00 €
Der Stadtbetrieb Entwässerung ist in den Räumen des Rathauses untergebracht und
ist demzufolge an den Kosten des Rathauses zu beteiligen (z. B. Strom, Wasser,
Heizung, Reinigung). Weiterhin nutzt der Stadtbetrieb das Telefonnetz der Stadt
oder Kopierer. Auch Büromaterialien werden über das FDI bezogen.
5.11.3 Kostenerstattungen
für Leistungen der EDV 69.000,00 €
Neben den unter 5.11.2 dargestellten Leistungen nutzt der SEB in erheblichem
Maße die EDV der Stadt Bergkamen. Für die Mitbenutzung städtischer Programme
sowie für Lizenzgebühren für Programme, die allein dem SEB dienen und von der
Stadt bezahlt werden, sind die Kosten in o. g. Umfang zu erstatten.
5.11.4 Kostenerstattungen
an den Baubetriebshof 100.000,00 €
Für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen an den Pumpwerken und
sonstigen Bauwerken des SEB nimmt der SEB Leistungen des Baubetriebshofes in
Anspruch.
5.11.5 Kostenerstattungen
an die Stadt Lünen 20.000,00 €
Im Grenzgebiet zu Lünen entwässern einige Grundstücke über das Kanalnetz der
Stadt Lünen. Hierfür hat der SEB die Kosten zu erstatten.
5.12 Kalkulatorische
Abschreibungen 3.263.374,00 €
Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der
Wiederbeschaffungskosten:
- Reine Schmutzwasserkanäle 130.075,00 €
- Reine Regenwasserkanäle 197.458,00 €
- Mischwasserkanäle 2.877.697,00 €
Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis der
Neubaumaßnahmen (53,68 % für Schmutzwasser-, 46,32 % für
Niederschlagswasserkanäle) aufgeteilt. Gleichfalls nach dieser Aufteilung
werden die Abschreibungen für sonstiges technisches Gerät (17.744,00 €) und für
das Kfz. (12.400,00 €) auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.
Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von
- Schmutzwasser in Höhe von 1.691.004,00
€,
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.544.370,00
€.
Für die Verwaltung des Stadtbetriebes werden Softwareprogramme/Büroeinrich-
tungen benötigt, die mit kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe von 28.000,00
€ zu Buche schlagen.
5.13 Kalkulatorische
Zinsen 2.354.646,00 €
Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf
Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des
Abzugskapitals.
Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die
Restbuchwerte
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für Mischwasserentsorgung |
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48.816.718,00 € |
= 84,85 % |
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davon für |
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Mischwasserkanäle |
48.783.754,00 € |
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Grundstücke |
7.964,00 € |
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- |
Maschinen |
25.000,00 € |
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- |
für Schmutzwasserentsorgung |
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3.021.983,00 € |
= 5,25 % |
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für Niederschlagswasserentsorgung |
5.631.421,00 € |
= 9,79 % |
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für Verwaltung |
65.329,00
€ |
= 0,11 % |
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Gesamt |
57.535.451,00
€ |
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Der durchschnittliche Schuldenstand des SEB wird im Jahr 2007 voraussichtlich
55.263.587,00 € betragen, so dass für 2.271.864,00 € eine
Eigenkapitalverzinsung in die Kalkulation einzustellen ist.
Bei einer 4%igen Eigenkapitalverzinsung ergeben sich Zinsen
in
Höhe von 90.875,00 €.
Der SEB hat in 2007 voraussichtliche Zinsen in Höhe von 2.263.776,00 €
zu zahlen.
2.354.646,00
€
Der o. g. Zinsbetrag wird nach den oben dargestellten Prozentanteilen auf die
verschiedenen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die
Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten
auf Schmutzwasser (53,68 %) und Niederschlagswasser (46,32 %) umgelegt.
5.14 Aktivierte
Eigenleistungen ./. 463.158,00 €
Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht
ausschließlich gebührenrelevante Tätigkeiten ausführt, sind die auf eigene
Planung und Bauleitung entfallenden Personalkostenanteile sowie ein anteiliger
Verwaltungskostenbeitrag in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.
Von den 6 Stellen im Stadtbetrieb Entwässerung weisen 3,75 Stellen lt.
Aufgabenverteilungsplan Aufgaben der Planung und Bauleitung auf. Die
Personalkosten der entsprechenden Mitarbeiter, der entsprechende Anteil an den
Verwaltungskosten des Stadtbetriebes sowie der Anteil an Dienstreisen und
Mieten sind daher nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.
5.15 Kostenerstattungen
./. 60.000,00 €
Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen, die die Stadt Bergkamen an
den SEB leistet. Die gewerblichen Mitarbeiter werden aufgrund ihrer teilweise
speziellen Ausbildungen für Arbeiten im städtischen Bereich herangezogen und
sind daher nicht dem Gebührenzahler anzulasten.
5.16 Kostenerstattungen
Bergbau ./. 250.000,00 €
Der Bergbau beteiligt sich an Kosten, die durch bergbauliche Einwirkungen
entstehen, z. B. Kanalreinigung von funktionsgestörten Kanälen, erhöhte
Pumpleistungen und damit erhöhte Kosten in Pumpwerken.
6. Ermittlung
der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und
und befestigten Flächen
6.1
Schmutzwasser
6.1.1 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 a) der Satzung) 2.468.805
cbm
6.1.2
Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt
werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 a) der Satzung) 21.117
cbm
6.1.3
Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des
Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht
vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 a) der Satzung) 5.555 cbm
6.2 Niederschlagswasser
6.2.1
Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser
über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 b) der Satzung) 2.549.722
qm
6.2.2
Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser
über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die
Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen
werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 b) der Satzung) 24.652 qm
6.2.3
Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser
über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die
die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu
Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 b) der Satzung) 22.822
qm
6.2.4
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 3 der Satzung) 1.319.410 qm
7. Verteilung
der Verwaltungskosten des Stadtbetriebes Entwässerung auf die
unterschiedlichen Gebührenarten
Die Verwaltungskosten in Höhe von 384.998,00 € werden mit Hilfe eines
Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.
Der Schlüssel richtet sich nach der Anzahl der Veranlagungen am Jahresanfang.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |