Betreff
Abwasserbeseitigung, hier: 13. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
9/0813
Aktenzeichen
22.60.10 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 13. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen – so, wie sie der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

1. Entwicklung der Lippeverbandsumlage

Wie schon in der Drucksache Nr. 9/456 angekündigt, ändert der Lippeverband zum 01.01.2007 seine Veranlagungsgrundsätze für die Veranlagung von Schmutzwasser.

Es ist erfreulich, dass aufgrund dieser Änderung und evtl. anderer Einflussfaktoren die Lippeverbandsumlage erstmalig nach jahrelangen z. T. hohen Steigerungsraten gesenkt werden kann.

Eine Änderung der Veranlagungsgrundsätze für das Niederschlagswasser ist für den 01.01.2008 in Aussicht gestellt.

Die Widersprüche gegen die Verbandsumlage der Jahre 2005 und 2006 sind noch nicht beschieden worden. Daher beabsichtigt die Verwaltung, auch gegen den Veranlagungsbescheid 2007 Widerspruch einzulegen.

Abweichend zu den vergangenen Jahren sollte jedoch die komplette Lippeverbandsumlage in der Kalkulation berücksichtigt werden, da die erhoffte finanzielle Auswirkung des Widerspruches auf die Umlage nicht hoch sein wird. Eventuelle Überschüsse werden in der Betriebsabrechnung 2007 festgestellt und gemäß der Regelungen des § 6 KAG NRW an die Gebührenpflichtigen zurückgegeben.

       

2.                       Gewinn- und Verlustvorträge gemäß § 6 KAG NRW

              Zwingend vorgeschrieben ist in § 6 KAG, dass Gewinne innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes Gebühren mindernd einzusetzen sind. Verluste sollten innerhalb des gleichen Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die Gewinne bzw. Verluste aus der Abrechnung des Jahres 2004 wurden nicht in die Kalkulation 2006 vorgetragen.

Diese belaufen sich bei den einzelnen Gebührenarten auf

Schmutzwasser Lippeverband  +  100.115,00 €
Niederschlagswasser Lippeverband  +  3.918,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation  ./.  110.395,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation  ./.  10.015,00 €
 
Da bei den Gewinnen keine Möglichkeit aufgrund des Zeitrahmens mehr besteht, die Verrechnung um ein weiteres Jahr zu verschieben, werden die Gewinne als Gebühren mindernd eingesetzt.

Bei den Verlusten im Bereich der städtischen Kanalisation schlägt die Verwaltung vor, diese in die Kalkulation als Gebühren erhöhend einzustellen.



Die Betriebsabrechnung 2005 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Schmutzwasser Lippeverband  ./.  267.327,009 €
Niederschlagswasser Lippeverband  ./.  61.668,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation  +  38.856,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation  +  83.115,00 €

Für die Behandlung der Gewinne bzw. Verluste des Jahres 2005 schlägt die Verwaltung vor,

-

die Gewinne im Bereich der städtischen Kanalisation in die Kalkulation 2007 als Gebühren mindernd vorzutragen. Die verrechneten Verluste aus 2004 werden dadurch gemildert bzw. ausgeglichen.

 

 

-

die Verluste aus dem Bereich des Lippeverbandes nicht in die Kalkulation 2007 vorzutragen. Der Widerspruch gegen die Verbandsumlage 2005 ist noch nicht beschieden, so dass der Verlust für das Jahr 2005 noch nicht in endgültiger Höhe feststeht. Nach Erteilung eines Widerspruchsbescheides bleibt die Verfahrensweise mit dem tatsächlichen Verlust abzuwarten.

 

    

3.                       Öffentlicher Anteil

Für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze hat die Stadt Bergkamen sich an den Kosten der Niederschlagsentwässerung in angemessenem Umfang zu beteiligen. Die Beteiligung ermittelt sich anhand des Verhältnisses der abflusswirksamen Flächen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zu den gesamten abflusswirksamen Flächen.

Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wurden alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Bergkamen durch ein Ingenieurbüro in Augenschein genommen und bewertet.

Für die Ermittlung einer rechtssicheren Grundlage für die Festlegung des öffentlichen Anteils wurde besonders darauf geachtet, welche Straßen bzw. Straßenteile an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind. Die Flächen der Bundes-, Land- und Kreisstraßen wurden durch städtische Mitarbeiter ermittelt.

Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass 1.319.410 qm Straßenfläche an die Abwasseranlage angeschlossen sind. Dieses entspricht einem Anteil von rd. 34 % und liegt rd. 2 % unter dem Anteil der Vorjahre.


4.                       Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2007 folgende festzusetzende Gebührensätze:


Gebührenart

2006

2007

Differenz

Schmutzwasser

3,32 €/cbm

3,36 €/cbm

+  1,20 %

Niederschlagswasser

1,05 €/qm

1,12 € /qm

+  6,67 %

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

1,33 €/cbm

1,43 €/cbm

+  7,52 %

Niederschlagswasser

Verbandsmitglieder

0,75 €/qm

0,82 €/qm

+  9,33 %

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

1,99 €/cbm

1,93 €/cbm

./.  3,02 %

Niederschlagswasser Lippeverband

0,31 €/qm

0,30 €/qm

./.  3,23 %



5.                       Ermittlung des Gebührenbedarfs

              Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.

Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanalsystem an.

Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 215.708,10 m.

Davon entfallen auf

- reine Regenwasserkanäle          14.308,06 m
- reine Schmutzwasserkanäle          12.789,61 m
- Mischwasserkanäle          188.610,23 m

Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.

Somit ergibt sich eine fiktive Länge

- der Regenwasserkanäle von          108.613,18 m          = 50,35 %,
- der Schmutzwasserkanäle von           107.094,93 €           = 49,65 %.

Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 49,65 % für Schmutzwasser und 50,35 % für

 


 

5.1 Personalkosten des Stadtbetriebes Entwässerung 610.253,00 €

In der Kalkulation sind zunächst die vollen Personalkosten der für die Entwässerung in leitungsgebundener Form arbeitenden Mitarbeiter des Stadtbetriebes Entwässerung zu berücksichtigen (siehe auch nähere Erläuterungen zu Punkt 14 u. 15). Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten 2007.


5.2 Unterhaltung der baulichen Anlagen 537.000,00 €

Hierunter sind zusammengefasst Kosten für die Kanalunterhaltung, Unterhaltung der Sonderbauwerke (Pumpwerke/Rückhaltebecken) sowie Aufwendungen für technische Kleinteile. Die Kosten werden der Inanspruchnahme der städtischen Kanalisation angelastet und in o. g. Verhältnis auf Schmutz- bzw. Niederschlagswasser verteilt.


5.3  Mieten 33.685,00 €

Zusammengefasst sind hier Raummieten (Büros im Rathaus), Leasinggebühren sowie Kosten für Gestattungsverträge.


5.4 Bewirtschaftung der Anlagen 28.000,00 €

Berücksichtigung finden hier die Stromkosten und Wasserkosten für die Pumpwerke.

 

5.5 Haltung von Fahrzeugen 3.000,00 €

Für das Fahrzeug des SEB, das für die Wartung und Kontrolle der Pumpwerke eingesetzt wird, wird für Versicherung, Reparatur und Sprit mit o. g. Kosten gerechnet.


5.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 435.000,00 €

Unter dieser Aufwandsposition sind zusammengefasst die Kosten für die Kanalreinigung, für Wartungsverträge der technischen Einrichtungen in den Pumpwerken sowie Kosten für Gutachten und Beratung inkl. Jahresabschlusskosten.


5.7 Sonstiger Personalaufwand 16.500,00 €

Für die Dienst- und Schutzkleidung der drei gewerblichen Mitarbeiter, für Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Fahrtkosten werden voraussichtlich die o. g. Kosten anfallen.


5.8 Geschäftsaufwendungen 13.000,00 €

Als Aufwand für Büromaterial, Zeitschriften, Bewirtung, Beiträge zu Organisationen und eigene Jahresabschlusskosten wird der o. g. Betrag berücksichtigt.


5.9  Lippeverband 5.678.493,00 €

Anders als in den Jahren zuvor werden die vollen Kosten der Lippeverbandsumlage in der Kalkulation berücksichtigt.

Zwar wird wie schon in den Vorjahren Widerspruch gegen die Veranlagung eingelegt - die Widersprüche gegen 2005 und 2006 sind noch nicht beschieden -, jedoch wird bei einem Stattgeben des Widerspruches durch den Lippeverband die Senkung der Lippeverbandsumlage nicht so hoch ausfallen, wie für die Vorjahre angenommen.

Kostenersparnisse aufgrund des Widerspruches werden dann im Rahmen der Betriebsabrechnung festgestellt und als Gewinn (unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren) an den Gebührenzahler zurückgegeben.

Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen.


5.10 Abwasserabgabe 179.589,00 €

Gemäß der Mitteilung des Lippeverbandes fällt die Abwasserabgabe für 2007 allein für die Schmutzwasserbeseitigung an.


5.11 Kostenerstattungen 464.502,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet folgende Erstattungen:

5.11.1 Kostenerstattungen für in Anspruch genommene Personal-
leistungen der Verwaltung          230.355,00 €

Der Stadtbetrieb Entwässerung nimmt Personalleistungen der Stadt Bergkamen in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse für die Einziehung der Entwässerungsgebühren. Hinzu kommen Personalkostenanteile des Baubetriebshofes für die Einsatzleitung der Beschäftigten des SEB.

Im Einzelnen werden Leistungen von folgenden Ämtern bezogen:

- Oberste Verwaltungsorgane 25 %,
- Rechnungsprüfungsamt 36 %,
- Rechtsamt 5 %,
- Amt für Finanzen und Steuern 189 %,
- Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt 30 %,
- Hauptamt 46 %,
- Baubetriebshof 30 %.


 

5.11.2 Kostenerstattungen für Sachleistungen 45.147,00 €

Der Stadtbetrieb Entwässerung ist in den Räumen des Rathauses untergebracht und ist demzufolge an den Kosten des Rathauses zu beteiligen (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Reinigung). Weiterhin nutzt der Stadtbetrieb das Telefonnetz der Stadt oder Kopierer. Auch Büromaterialien werden über das FDI bezogen.

5.11.3 Kostenerstattungen für Leistungen der EDV 69.000,00 €

Neben den unter 5.11.2 dargestellten Leistungen nutzt der SEB in erheblichem Maße die EDV der Stadt Bergkamen. Für die Mitbenutzung städtischer Programme sowie für Lizenzgebühren für Programme, die allein dem SEB dienen und von der Stadt bezahlt werden, sind die Kosten in o. g. Umfang zu erstatten.

5.11.4 Kostenerstattungen an den Baubetriebshof 100.000,00 €

Für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen an den Pumpwerken und sonstigen Bauwerken des SEB nimmt der SEB Leistungen des Baubetriebshofes in Anspruch.

5.11.5 Kostenerstattungen an die Stadt Lünen 20.000,00 €

Im Grenzgebiet zu Lünen entwässern einige Grundstücke über das Kanalnetz der Stadt Lünen. Hierfür hat der SEB die Kosten zu erstatten.


5.12  Kalkulatorische Abschreibungen       3.263.374,00 €

Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der Wiederbeschaffungskosten:

- Reine Schmutzwasserkanäle 130.075,00 €
- Reine Regenwasserkanäle 197.458,00 €
- Mischwasserkanäle 2.877.697,00 €

Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis der Neubaumaßnahmen (53,68 % für Schmutzwasser-, 46,32 % für Niederschlagswasserkanäle) aufgeteilt. Gleichfalls nach dieser Aufteilung werden die Abschreibungen für sonstiges technisches Gerät (17.744,00 €) und für das Kfz. (12.400,00 €) auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.

Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

- Schmutzwasser in Höhe von 1.691.004,00 €,
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.544.370,00 €.

Für die Verwaltung des Stadtbetriebes werden Softwareprogramme/Büroeinrich- tungen benötigt, die mit kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe von 28.000,00 € zu Buche schlagen.öHHHHHHHHHHHHHHH

                 

5.13     Kalkulatorische Zinsen     2.354.646,00 €

Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugskapitals.

Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

-

für Mischwasserentsorgung

 

48.816.718,00 €

= 84,85 %

 

 

 

 

 

 

 

davon für

 

 

 

 

-

Mischwasserkanäle

48.783.754,00 €

 

 

 

-

Grundstücke

7.964,00 €

 

 

 

-

Maschinen

25.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

-

für Schmutzwasserentsorgung

 

3.021.983,00 €

=   5,25 %

 

 

 

 

 

-

für Niederschlagswasserentsorgung

5.631.421,00 €

=   9,79 %

 

 

 

 

-

für Verwaltung

65.329,00 €

=   0,11 %

 

 

 

 

Gesamt

57.535.451,00 €

 


Der durchschnittliche Schuldenstand des SEB wird im Jahr 2007 voraussichtlich 55.263.587,00 € betragen, so dass für 2.271.864,00 € eine Eigenkapitalverzinsung in die Kalkulation einzustellen ist.

Bei einer 4%igen Eigenkapitalverzinsung ergeben sich Zinsen

              in Höhe von     90.875,00 €.
Der SEB hat in 2007 voraussichtliche Zinsen in Höhe von     2.263.776,00 €
zu zahlen.
              
2.354.646,00 €

Der o. g. Zinsbetrag wird nach den oben dargestellten Prozentanteilen auf die verschiedenen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten auf Schmutzwasser (53,68 %) und Niederschlagswasser (46,32 %) umgelegt.


5.14     Aktivierte Eigenleistungen   ./.  463.158,00 €

Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht ausschließlich gebührenrelevante Tätigkeiten ausführt, sind die auf eigene Planung und Bauleitung entfallenden Personalkostenanteile sowie ein anteiliger Verwaltungskostenbeitrag in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

Von den 6 Stellen im Stadtbetrieb Entwässerung weisen 3,75 Stellen lt. Aufgabenverteilungsplan Aufgaben der Planung und Bauleitung auf. Die Personalkosten der entsprechenden Mitarbeiter, der entsprechende Anteil an den Verwaltungskosten des Stadtbetriebes sowie der Anteil an Dienstreisen und Mieten sind daher nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.


5.15     Kostenerstattungen       ./.   60.000,00 €

Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen, die die Stadt Bergkamen an den SEB leistet. Die gewerblichen Mitarbeiter werden aufgrund ihrer teilweise speziellen Ausbildungen für Arbeiten im städtischen Bereich herangezogen und sind daher nicht dem Gebührenzahler anzulasten.


5.16     Kostenerstattungen Bergbau     ./.  250.000,00 €

Der Bergbau beteiligt sich an Kosten, die durch bergbauliche Einwirkungen entstehen, z. B. Kanalreinigung von funktionsgestörten Kanälen, erhöhte Pumpleistungen und damit erhöhte Kosten in Pumpwerken.


6.     Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

              und befestigten Flächen

 

6.1                   Schmutzwasser

6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 a) der Satzung)                                   2.468.805 cbm

6.1.2             Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 a) der Satzung)                             21.117 cbm

6.1.3             Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 a) der Satzung)           5.555 cbm


              

6.2              Niederschlagswasser

6.2.1             Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 b) der Satzung)                           2.549.722 qm

6.2.2             Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 b) der Satzung)               24.652 qm

6.2.3             Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 b) der Satzung)                           22.822 qm

6.2.4             Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 3 der Satzung)              1.319.410 qm


7. Verteilung der Verwaltungskosten des Stadtbetriebes Entwässerung auf die
unterschiedlichen Gebührenarten


Die Verwaltungskosten in Höhe von 384.998,00 € werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.

Der Schlüssel richtet sich nach der Anzahl der Veranlagungen am Jahresanfang.





                                                                                                                     

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger