Betreff
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen, Darstellung der Achtungsgrenzen gem. Seveso II-Richtlinie hier: Einleitung des Änderungsverfahrens
Vorlage
9/0787
Aktenzeichen
bo-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan für den in der Anlage 3 gekennzeichneten Bereich einzuleiten.

 

Sachdarstellung:

 

Die chemischen Unternehmen in der Stadt Bergkamen am Standort Schering/Chemtura haben mit der Stadt Bergkamen am 15.11.2006 eine Vergleichsvereinbarung über die Entwicklung der Nachbarschaft des chemischen Produktionsstandortes Bergkamen geschlossen. Diese Vergleichsvereinbarung war Gegenstand der öffentlichen Beratungen im Rat der Stadt Bergkamen am 17.07.2006, Drucksache Nr. 9/677-00. In der Vergleichsvereinbarung ist unter dem Kapitel II zur Entwicklung der Umgebung des Standortes, Absatz 2.2, festgehalten worden, dass der Rat der Stadt Bergkamen im Rahmen eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes schnellstmöglich, spätestens bis zum 31.12.2006, ein Verfahren für den Flächennutzungsplan einleiten wird.

 

Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung der Achtungsgrenzen. Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) können Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dargestellt werden. Durch die Darstellung der Achtungsgrenzen wird gem. Artikel 12 Abs. 1 dem Berücksichtigungsgebot und dem Abstandsgebot der Seveso II-Richtlinie Rechnung getragen. Die Änderung ist Vorsorgeplanung im Sinne der Seveso II-Richtlinie.

 

Der Änderungsbereich ist identisch mit der äußeren Grenze der Achtungsgrenzen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, gem. der Vergleichsvereinbarung den Änderungsbeschluss zu fassen, um damit deutlich zu machen, dass die Achtungsabstände Gegenstand aller Planungen im Stadtgebiet sein werden. Basis soll darüber hinaus der Textteil des Rahmenplanes sein, der innerhalb ihrer Grenzen Bestandteil der Vereinbarung vom 15.11.2006 ist. 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Boden