Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Planfeststellungsverfahren. Die angeregte Neuanbindung des südlichen Betriebsweges an den Hafenweg soll im Zuge des Gesamtvorhabens kostenneutral für die Stadt Bergkamen durchgeführt werden. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig die erforderlichen Verträge über die weitere Nutzung der Betriebswege durch die Allgemeinheit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu schließen.
Sachdarstellung:
1.
Beschreibung der Baumaßnahmen
Mit dem hier zur Planfeststellung anstehenden Los D 1 wird ein weiterer Abschnitt des Datteln-Hamm-Kanals ausgebaut und für Europaschiffe II, das sind Großmotorschiffe und Schubverbände mit einer Länge von bis zum 185 m, einer Breite von bis zu 11,40 m und einer Abladetiefe von bis zu 2,80 m, befahrbar gemacht. Das Los D 1 umfasst den Kanalabschnitt zwischen Sicherheitstor und Werner Straßen-Brücke.
Ausbauabschnitt Los D1 des
Datteln-Hamm-Kanals
1.1 Bereits ausgeführte Baumaßnahmen
Als Teil der für die Herstellung des Endzustandes erforderlichen Maßnahmen wurde das Nordufer bereits 1993 umgestaltet. Bergbauliche Senkungen beeinträchtigten die erforderliche Dammstandsicherheit und der Damm musste im Rahmen einer Sofortmaßnahme verstärkt werden. Die seinerzeit erfolgten Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens bilanziert und ausgeglichen.
Vom Beginn des Ausbauabschnitts bis DHK km 23,150 Nordseite wurden ausgeführt:
§ Profilieren
des Kanalseitendamms
§ Anpassen
der Spundwandoberkante
§ Einbau
der statisch erforderlichen Rückverankerung
§ Herstellen
des Betriebsweges.
Die Uferbereiche am westlichen Ende der Ausbaustrecke DHK km 22,070 bis 22,147 Nord und DHK km 22,070 bis 22,132 Süd wurden beim Bau des Sicherheitstores Bergkamen wie folgt ausgeführt:
§ Herstellen
eines Wildausstieges an beiden Ufern
§ Herstellen
des Betriebsweges.
Zur Umsetzung des 1997 an die DSK ergangenen Plangenehmigungsbescheides zum Neubau des Pumpwerkes Beversee wurden im Plangebiet folgende Maßnahmen durchgeführt:
§ Anpassen
des Beverbach-Dükers Nr. 24 bei DHK km 22,336 Nordseite, dabei
§ Neubau
eines Auslaufbauwerkes mit Pumpwerk
§ Verlängerung
des vorhandenen östlichen Dükerrohres
§ Verdämmen
des westlichen Dükerrohres.
§ Abbruch
des Pumpwerkes Beversee bei DHK km 22,337
§ Abbruch
des bestehendes Bauwerkes
§ Verlängerung
des vorhandenen Dükerrohres
§ Lokale
Aufhörung und Verbreiterung des Kanalseitendamms aus Standsicher-
heitsgründen
§ Angleichung
des Grabensystems
1.2 Noch
auszuführende Baumaßnahmen
Die folgenden Maßnahmen dienen der Erreichung des Ausbauzieles und der Beseitigung von Bergschäden.
§ Herstellen der erforderlichen Sohltiefe im gesamten Planfeststellungsabschnitt auf 52,40 m über NN
§
Ausbau des DHK von km 22,132 bis 23,040 Südseite, hier
insbesondere
§
Profilieren des Kanalseitendamms
§
Anpassen der Spundwandoberkante
§
Einbau der statisch erforderlichen Rückverankerung
§
Herstellen des Betriebsweges.
§
Einbau eines Auflastfilters in den Kanalseitendamm von
km 22,147 bis 22,300
Nordseite zur Erhöhung der
Dammstandsicherheit
§
Anpassung des Beverbach-Dükers Nr. 24 DHK km 22,337
§
Bau eines Einlaufbauwerkes auf der Südseite
§
Einziehen eines Inliners in das vorhandene Dükerrohr
mit Anschluss an das Ein-
und Auslaufbauwerk
Im gesamten Bauabschnitt bleibt die vorhandene Wasserspiegelbreite
(Rechteckprofil,
39 m bis 50 m) sowie der Verlauf der Uferspundwände erhalten. Vorhandene
Bodenkeile vor den Spundwänden werden beseitigt, vorhandene Übertiefen mit in
der Strecke gewonnenem geeignetem Material verfüllt. In geringem Maße
anfallende Überschussmassen werden auf die Bergehalde Großes Holz verbracht.
Die Dichtigkeit des Kanals wird durch die ausreichende Einbindung der Spundwände in den anstehenden Tonmergel gewährleistet. Sie wird durch die geplanten Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt.
1.3 Begründung
der Baumaßnahme
Der planfestzustellende Umfang der Baumaßnahme ergibt sich aus zwei Gesichtspunkten:
§
Ausbau des westdeutschen Kanalsystems für größere
Schiffseinheiten und
§
Beseitigung von Bergschäden.
1.4 Anlagen
Dritter
Im Ausbaubereich des Loses D 1 liegen
verschiedene Anlagen Dritter, die von den geplanten Maßnahmen wie folgt
betroffen sind:
Westfälisches Sportbootzentrum Marina Rünthe
Die Marina Rünthe ist nicht von dem Ausbauvorhaben betroffen.
Fuß- und Radweg der Stadt Bergkamen
Die Stadt Bergkamen hat auf dem Südufer des DHK einen provisorischen Geh- und Radweg vom Sportboothafen bis zum Sicherheitstor erstellt. Durch die Baumaßnahme entfällt der Weg, die Fläche wird bepflanzt. Über die Nutzung des neuen Betriebsweges als Fuß- und Radweg kann eine Vereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen und dem WSA auf Antrag geschlossen werden.
10 kV-Leitung der GSW
Von DHK km 22,030 bis 22,400 haben die GSW Kamen, Bönen, Bergkamen ein 10 kV-Kabel verlegt. Dieses Kabel liegt parallel zu einem WSA-Kabel ca. 60 cm unter Geländeoberkante und dient zur Stromversorgung des neuen Pumpwerks auf der Nordseite des Datteln-Hamm-Kanals. Das Kabel ist von der Ausbaumaßnahme nicht betroffen.
Emscherpark Radweg auf der Nordseite
des Datteln-Hamm-Kanals
Die Stadt Bergkamen hat mit der WSA einen Nutzungsvertrag über den Betriebsweg am Nordufer des Datteln-Hamm-Kanals geschlossen. Ziel des Vertrages ist es, den Betriebsweg als Geh- und Radweg für die Allgemeinheit zu nutzen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt vertragsgemäß der Stadt Bergkamen. Der am Nordufer gelegene Betriebsweg muss in einem Teilabschnitt ggf. für den Einbau eines Auflastfilters zur Erhöhung der Dammstandsicherheit für eine gewisse Zeit in Anspruch genommen werden. Während der Baumaßnahmen wird der Betriebsweg für die Öffentlichkeit gesperrt.
1.5 Eingriffe
in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Mit der vorgelegten Planfeststellung werden alle in diesem Abschnitt bereits durchgeführten bzw. geplanten Baumaßnahmen bezüglich ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft bewertet. Desgleichen wird in einer Studie nachgewiesen, dass die geplanten Maßnahmen mit dem Schutzstatus des angrenzenden FFH-Gebietes Beversee verträglich sind.
Als Ausgleich für die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft soll die Nordböschung des Datteln-Hamm-Kanals mit heimischen standortgerechten Gehölzen bepflanzt werden. Auf der Südseite des Datteln-Hamm-Kanals wurde im Vorgriff auf die Maßnahmen eine ca. 200 m² große Fläche, die mit der Roten Liste-Art Riesenackerschachtelhalm bestockt war, bereits in das Beverseegebiet umgesiedelt.
Nach Durchführung dieser Maßnahmen verbleibt ein Ausgleichsdefizit. Dieses Defizit soll durch die Aufforstung eines ca. 3,2 ha großen Hartholz-Auenwaldes ausgeglichen werden, der südlich des “Südringes”, Werne, in ca. 1 km Entfernung vom Ort des Eingriffs angelegt werden soll. Die Lage der Ausgleichsfläche geht aus dem folgenden Übersichtsplan hervor.
Lage der Hartholz-Auenwald-Ersatzaufforstung
2. Stellungnahme der Stadt Bergkamen
2.1
Gegen die im Baulos D 1 noch erforderlichen Baumaßnahmen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
2.2
Durch die geplanten
Baumaßnahmen unter Einbeziehung der Betriebswege auf dem Nord- und Südufer
werden mit dem Emscherpark Radweg und der Hauptanbindung der Marina Rünthe an
die Innenstadt zwei wichtige Wegeverbindungen zeitweise unterbrochen. Die Stadt
Bergkamen geht davon aus, dass diese Baumaßnahmen nacheinander durchgeführt
werden, so dass jeweils ein Betriebsweg permanent benutzbar bleibt.
2.3
In den
Planfeststellungsunterlagen ist vorgesehen, die Wegeanbindung an die Marina
Rünthe von Westen in der bestehenden Form wiederherzustellen. In einem Ortstermin
mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, Außenstelle Hamm, wurde
festgestellt, dass bei Beibehaltung dieser Wegeanbindung die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung dauerhaft Betriebserschwernisse in Kauf nimmt, um ihren
Betriebsweg vom Hafenweg aus zu erreichen.
Um diesen Zustand
dauerhaft zu beseitigen, regt die Stadt Bergkamen an, die Anbindung des
Betriebsweges an den Hafenweg neu zu gestalten. Sie soll in geradliniger Verlängerung
des Hafenweges bis zur Zaunanlage als westlichem Abschluss der Marina über noch
zu sichernde Grundstücke neu angelegt werden und von dort in Anlehnung an den
vorhandenen Zaun nach Norden auf den geplanten Betriebsweg geführt werden. In
ersten Gesprächen haben die Grundstückseigentümer einer solchen Lösung
grundsätzlich zugestimmt. Die Stadt Bergkamen geht von einer einvernehmlichen
Regelung des Grunderwerbs ggf. unter Einbeziehung zusätzlicher baulicher
Maßnahmen aus. Die Maßnahme soll im Zuge des Gesamtvorhabens kostenneutral für
die Stadt Bergkamen durchgeführt werden. Die geplante Führung der Neuanbindung
geht aus beigefügtem Übersichtsplan hervor.
2.4
Die Stadt Bergkamen
beabsichtigt die auf beiden Ufern gelegenen Betriebswege im
Planfeststellungsabschnitt auch weiterhin zum Bestandteil ihres Hauptwegenetzes
zu machen und durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Wasser-
und Schiffahrtsverwaltung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Freimund |
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