Betreff
Planfeststellungsverfahren für die Bergschadensregulierung und den Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals, Los D 1, DHK km 22,070 bis 23,745 Nordufer, DHK km 22,70 bis 23,658 Südufer einschließlich Anpassung Beverbach Düker Nr. 24 DHK km 22,336
Vorlage
9/0756
Aktenzeichen
61.11.03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Planfeststellungsverfahren. Die angeregte Neuanbindung des südlichen Betriebsweges an den Hafenweg soll im Zuge des Gesamtvorhabens kostenneutral für die Stadt Bergkamen durchgeführt werden. Der Ausschuss  beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig die erforderlichen Verträge über die weitere Nutzung der Betriebswege durch die Allgemeinheit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu schließen.

Sachdarstellung:

 

1.      Beschreibung der Baumaßnahmen

Mit dem hier zur Planfeststellung anstehenden Los D 1 wird ein weiterer Abschnitt des Datteln-Hamm-Kanals ausgebaut und für Europaschiffe II, das sind Großmotorschiffe und Schubverbände mit einer Länge von bis zum 185 m, einer Breite von bis zu 11,40 m und einer Abladetiefe von bis zu 2,80 m, befahrbar gemacht. Das Los D 1 umfasst den Kanalabschnitt zwischen Sicherheitstor und Werner Straßen-Brücke.

 

Ausbauabschnitt Los D1 des Datteln-Hamm-Kanals

1.1 Bereits ausgeführte Baumaßnahmen

Als Teil der für die Herstellung des Endzustandes erforderlichen Maßnahmen wurde das Nordufer bereits 1993 umgestaltet. Bergbauliche Senkungen beeinträchtigten die erforderliche Dammstandsicherheit und der Damm musste im Rahmen einer Sofortmaßnahme verstärkt werden. Die seinerzeit erfolgten Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens bilanziert und ausgeglichen.

 

Vom Beginn des Ausbauabschnitts bis DHK km 23,150 Nordseite wurden ausgeführt:

§    Profilieren des Kanalseitendamms

§    Anpassen der Spundwandoberkante

§    Einbau der statisch erforderlichen Rückverankerung

§    Herstellen des Betriebsweges.

 

Die Uferbereiche am westlichen Ende der Ausbaustrecke DHK km 22,070 bis 22,147 Nord und DHK km 22,070 bis 22,132 Süd wurden beim Bau des Sicherheitstores Bergkamen wie folgt ausgeführt:

§    Herstellen eines Wildausstieges an beiden Ufern

§    Herstellen des Betriebsweges.

 

Zur Umsetzung des 1997 an die DSK ergangenen Plangenehmigungsbescheides zum Neubau des Pumpwerkes Beversee wurden im Plangebiet folgende Maßnahmen durchgeführt:

§    Anpassen des Beverbach-Dükers Nr. 24 bei DHK km 22,336 Nordseite, dabei

§    Neubau eines Auslaufbauwerkes mit Pumpwerk

§    Verlängerung des vorhandenen östlichen Dükerrohres

§    Verdämmen des westlichen Dükerrohres.

 

§    Abbruch des Pumpwerkes Beversee bei DHK km 22,337

§    Abbruch des bestehendes Bauwerkes

§    Verlängerung des vorhandenen Dükerrohres

§    Lokale Aufhörung und Verbreiterung des Kanalseitendamms aus Standsicher-
   heitsgründen

§    Angleichung des Grabensystems

 

1.2    Noch auszuführende Baumaßnahmen

Die folgenden Maßnahmen dienen der Erreichung des Ausbauzieles und der Beseitigung von Bergschäden.

§         Herstellen der erforderlichen Sohltiefe im gesamten Planfeststellungsabschnitt auf 52,40 m über NN

§         Ausbau des DHK von km 22,132 bis 23,040 Südseite, hier insbesondere

§         Profilieren des Kanalseitendamms

§         Anpassen der Spundwandoberkante

§         Einbau der statisch erforderlichen Rückverankerung

§         Herstellen des Betriebsweges.

§         Einbau eines Auflastfilters in den Kanalseitendamm von km 22,147 bis 22,300
   Nordseite zur Erhöhung der Dammstandsicherheit

§         Anpassung des Beverbach-Dükers Nr. 24 DHK km 22,337

§         Bau eines Einlaufbauwerkes auf der Südseite

§         Einziehen eines Inliners in das vorhandene Dükerrohr mit Anschluss an das Ein-
und Auslaufbauwerk

Im gesamten Bauabschnitt bleibt die vorhandene Wasserspiegelbreite (Rechteckprofil,
39 m bis 50 m) sowie der Verlauf der Uferspundwände erhalten. Vorhandene Bodenkeile vor den Spundwänden werden beseitigt, vorhandene Übertiefen mit in der Strecke gewonnenem geeignetem Material verfüllt. In geringem Maße anfallende Überschussmassen werden auf die Bergehalde Großes Holz verbracht.

Die Dichtigkeit des Kanals wird durch die ausreichende Einbindung der Spundwände in den anstehenden Tonmergel gewährleistet. Sie wird durch die geplanten Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt.

 

1.3    Begründung der Baumaßnahme

Der planfestzustellende Umfang der Baumaßnahme ergibt sich aus zwei Gesichtspunkten:

§         Ausbau des westdeutschen Kanalsystems für größere Schiffseinheiten und

§         Beseitigung von Bergschäden.

 

1.4    Anlagen Dritter

Im Ausbaubereich des Loses D 1 liegen verschiedene Anlagen Dritter, die von den geplanten Maßnahmen wie folgt betroffen sind:

Westfälisches Sportbootzentrum Marina Rünthe

Die Marina Rünthe ist nicht von dem Ausbauvorhaben betroffen.

 


Fuß- und Radweg der Stadt Bergkamen

Die Stadt Bergkamen hat auf dem Südufer des DHK einen provisorischen Geh- und Radweg vom Sportboothafen bis zum Sicherheitstor erstellt. Durch die Baumaßnahme entfällt der Weg, die Fläche wird bepflanzt. Über die Nutzung des neuen Betriebsweges als Fuß- und Radweg kann eine Vereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen und dem WSA auf Antrag geschlossen werden.

 

10 kV-Leitung der GSW

Von DHK km 22,030 bis 22,400 haben die GSW Kamen, Bönen, Bergkamen ein 10 kV-Kabel verlegt. Dieses Kabel liegt parallel zu einem WSA-Kabel ca. 60 cm unter Geländeoberkante und dient zur Stromversorgung des neuen Pumpwerks auf der Nordseite des Datteln-Hamm-Kanals. Das Kabel ist von der Ausbaumaßnahme nicht betroffen.

 

Emscherpark Radweg auf der Nordseite des Datteln-Hamm-Kanals

Die Stadt Bergkamen hat mit der WSA einen Nutzungsvertrag über den Betriebsweg am Nordufer des Datteln-Hamm-Kanals geschlossen. Ziel des Vertrages ist es, den Betriebsweg als Geh- und Radweg für die Allgemeinheit zu nutzen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt vertragsgemäß der Stadt Bergkamen. Der am Nordufer gelegene Betriebsweg muss in einem Teilabschnitt ggf. für den Einbau eines Auflastfilters zur Erhöhung der Dammstandsicherheit für eine gewisse Zeit in Anspruch genommen werden. Während der Baumaßnahmen wird der Betriebsweg für die Öffentlichkeit gesperrt.

 

1.5    Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Mit der vorgelegten Planfeststellung werden alle in diesem Abschnitt bereits durchgeführten bzw. geplanten Baumaßnahmen bezüglich ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft bewertet. Desgleichen wird in einer Studie nachgewiesen, dass die geplanten Maßnahmen mit dem Schutzstatus des angrenzenden FFH-Gebietes Beversee verträglich sind.

Als Ausgleich für die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft soll die Nordböschung des Datteln-Hamm-Kanals mit heimischen standortgerechten Gehölzen bepflanzt werden. Auf der Südseite des Datteln-Hamm-Kanals wurde im Vorgriff auf die Maßnahmen eine ca. 200 m² große Fläche, die mit der Roten Liste-Art Riesenackerschachtelhalm bestockt war, bereits in das Beverseegebiet umgesiedelt.

Nach Durchführung dieser Maßnahmen verbleibt ein Ausgleichsdefizit. Dieses Defizit soll durch die Aufforstung eines ca. 3,2 ha großen Hartholz-Auenwaldes ausgeglichen werden, der südlich des “Südringes”, Werne, in ca. 1 km Entfernung vom Ort des Eingriffs angelegt werden soll. Die Lage der Ausgleichsfläche geht aus dem folgenden Übersichtsplan hervor.



     Lage der Hartholz-Auenwald-Ersatzaufforstung


 

 


2.      Stellungnahme der Stadt Bergkamen

 

2.1

Gegen die im Baulos D 1 noch erforderlichen Baumaßnahmen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

 

2.2

Durch die geplanten Baumaßnahmen unter Einbeziehung der Betriebswege auf dem Nord- und Südufer werden mit dem Emscherpark Radweg und der Hauptanbindung der Marina Rünthe an die Innenstadt zwei wichtige Wegeverbindungen zeitweise unterbrochen. Die Stadt Bergkamen geht davon aus, dass diese Baumaßnahmen nacheinander durchgeführt werden, so dass jeweils ein Betriebsweg permanent benutzbar bleibt.

 

2.3

In den Planfeststellungsunterlagen ist vorgesehen, die Wegeanbindung an die Marina Rünthe von Westen in der bestehenden Form wiederherzustellen. In einem Ortstermin mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, Außenstelle Hamm, wurde festgestellt, dass bei Beibehaltung dieser Wegeanbindung die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dauerhaft Betriebserschwernisse in Kauf nimmt, um ihren Betriebsweg vom Hafenweg aus zu erreichen.

Um diesen Zustand dauerhaft zu beseitigen, regt die Stadt Bergkamen an, die Anbindung des Betriebsweges an den Hafenweg neu zu gestalten. Sie soll in geradliniger Verlängerung des Hafenweges bis zur Zaunanlage als westlichem Abschluss der Marina über noch zu sichernde Grundstücke neu angelegt werden und von dort in Anlehnung an den vorhandenen Zaun nach Norden auf den geplanten Betriebsweg geführt werden. In ersten Gesprächen haben die Grundstückseigentümer einer solchen Lösung grundsätzlich zugestimmt. Die Stadt Bergkamen geht von einer einvernehmlichen Regelung des Grunderwerbs ggf. unter Einbeziehung zusätzlicher baulicher Maßnahmen aus. Die Maßnahme soll im Zuge des Gesamtvorhabens kostenneutral für die Stadt Bergkamen durchgeführt werden. Die geplante Führung der Neuanbindung geht aus beigefügtem Übersichtsplan hervor.

 

 

 

2.4

Die Stadt Bergkamen beabsichtigt die auf beiden Ufern gelegenen Betriebswege im Planfeststellungsabschnitt auch weiterhin zum Bestandteil ihres Hauptwegenetzes zu machen und durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 




 











 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Freimund