Betreff
Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,2 Mio. € durch die Stadt Bergkamen zugunsten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG)
Vorlage
9/0740
Aktenzeichen
20.44.05 mq-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen fasst folgenden Beschluss:

 

Die Zustimmung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft nach § 6 des Treuhandvertrages zwischen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH und der Stadt Bergkamen vom 02.01.2006 in Höhe von 2,2 Mio. € in Übereinstimmung mit § 86 Abs. 2 GO NRW wird erteilt.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 22.06.2006 den vorgelegten Treuhandvertrag zur Erschließung und Vermarktung des Gewerbeparkes B 61, abgeschlossen zwischen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH und der Stadt Bergkamen, in allen Bestandteilen genehmigt.

 

Gemäß § 6 des Treuhandvertrages erklärt sich die Stadt Bergkamen bereit, eine evtl. benötigte Bankbürgschaft im Falle einer Fremdfinanzierung beizubringen.

 

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna beabsichtigt, im Laufe des Monats September 2006 einen Kredit zur Finanzierung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 Mio. € aufzunehmen.

 

Die erforderliche Ausfallbürgschaft muss gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW in Übereinstimmung mit § 86 Abs. 2 GO NRW separat vom Rat beschlossen werden.

 

Die beabsichtigte Bürgschaftsübernahme wird umgehend dem Kreis Unna als Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt