Betreff
1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH 2. Abschluss eines Gewinn- und Verlustübernahmevertrages zwischen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH und der VKU-Verkehrsdienst GmbH
Vorlage
9/0736
Aktenzeichen
20.44 mö-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt der neuen Fassung des Gesellschaftervertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH zu.

2.      Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt dem Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH und der VKU-Verkehrsdienst GmbH zu.

 

Sachdarstellung:

 

 

I.          Anlass

 

In der Sitzung der Gesellschafterversammlung der VKU am 28.06.2006 ist der Abschluss eines Gewinn- und Verlustübernahmevertrages zwischen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH und der VKU-Verkehrsdienst GmbH beschlossen worden. Gemäß § 1 S. 2 dieses Vertrages verpflichtet sich die VKU, den gesamten Jahresverlust der VKU-Verkehrsdienst GmbH zu übernehmen. Vor dem Hintergrund, dass die VKU-Verkehrsdienst GmbH das operative Geschäft Personenverkehr von der VKU übernommen hat, ist eine entsprechende Verlustabdeckung zu gewährleisten.

 

Der Kreis Unna hat federführend für alle Gesellschafter-Gemeinden für diesen Vertragsabschluss bei der Bezirksregierung Arnsberg um Erteilung einer Ausnahme von der Regelung des § 108 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 108 Abs. 5 S. 2 GO NRW gemäß § 108 Abs. 1 S. 2 GO NRW gebeten. Mit Verfügung vom 07.08.2006 hat die Bezirksregierung Arnsberg eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Das Anzeigeverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

II.        Begründung

 

1.      Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH

Im April 2005 wurde die VKU-Verkehrsdienst GmbH als 100%ige Tochter der VKU gegründet.

Im Rahmen des diesbezüglichen Anzeigeverfahrens gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde wurde von dieser bemängelt, dass der Gesellschaftsvertrag der VKU kein Weisungsrecht der kommunalen Gesellschafter gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern enthalte. Das Weisungsrecht ergibt sich aus § 108 Abs. 4 Nr. 2 GO NRW, wonach die Gemeinde- und Stadträte/Kreistage gegenüber den von der Gebietskörperschaft bestellten oder auf Vorschlag gewählten Aufsichtsratsmitgliedern ein Weisungsrecht haben müssen.

Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschafterversammlung der VKU in ihrer Sitzung am 28.06.2006 eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages (Ergänzung § 8 Abs. 3 S. 2) beschlossen.

Als Anlage 1 ist die entsprechende neue Regelung des Gesellschaftsvertrages beigefügt; in der Synopse ist die Änderung fett markiert.

Der Forderung der Bezirksregierung Arnsberg wurde damit entsprochen.

2.      Abschluss eines Gewinn- und Verlustübernahmevertrages zwischen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH und der VKU-Verkehrsdienst GmbH

Vor dem Hintergrund, dass die VKU-Verkehrsdienst GmbH das operative Geschäft Personenverkehr übernommen hat, ist eine entsprechende Verlustabdeckung zu gewährleisten.

Daher ist in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der VKU am 28.06.2006 auch der Abschluss eines Gewinn- und Verlustübernahmevertrages zwischen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH und der VKU Verkehrsdienst GmbH beschlossen worden.

Danach verpflichtet sich die VKU-Verkehrsdienst GmbH, den jeweils gesamten Jahresüberschuss gemäß ihrer Handelsbilanz an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Verkehrsgesellschaft Unna mbH, den gesamten Jahresverlust der VKU-Verkehrsdienst GmbH zu übernehmen.

Als Anlage 2 ist der Gewinn- und Verlustübernahmevertrag beigefügt.

Der Bezirksregierung Arnsberg wurde dieser Vertragsabschluss angezeigt. Im Hinblick auf die unbegrenzte Verlustübernahme wurde federführend für alle Gesellschafter der VKU um Erteilung einer Ausnahme von der Regelung des § 108 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 108 Abs. 5 S. 2 GO NRW gebeten.

Mit Verfügung vom 07.08.2006 hat die Bezirksregierung Arnsberg eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Das Anzeigeverfahren ist damit abgeschlossen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Mölle