Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt bezüglich der Kostenbeteiligung an den Kosten der Förderung der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII folgende Regelung:
Zwischen der Stadt Bergkamen und den Sorgeberechtigten eines in Kindertagespflege betreuten Kindes wird ein öffentlich rechtlicher Vertrag gem. der Anlage dieser Vorlage geschlossen. Die Höhe des Kostenbeitrags ergibt sich aus der folgenden Kostentabelle:
Kostenbeitragstabelle für Tagespflege
Jahreseinkommen |
Betreuungszeit
bis 150,5 Stunden/Monat |
Betreuungszeit
ab 151 bis 215 Stunden/Monat |
bis
12.271 € |
0 |
0 |
bis
24.542 € |
26,08
€ |
41,93
€ |
bis
36.813 € |
44,48
€ |
70,56
€ |
bis
49.084 € |
73,11
€ |
115,04
€ |
bis
61.355 € |
115,04
€ |
177,93
€ |
über
61.355 € |
151,34
€ |
235,19
€ |
Sachdarstellung:
Im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen
§ Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder – Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
§ Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) – Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
sind auch die Regelungen zur Tagespflege maßgeblich neu gefasst worden.
Grundsätzliche Orientierung der Neuregelung waren folgende fachpolitischen Forderungen:
§
Entwicklung eines integrierten Systems der
Kindertagesbetreuung
in einem 2-Säulen-Modell, Tageseinrichtungen und Tagespflege, in dem die
Gleichrangigkeit von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsanspruch
gleichermaßen erreicht wird
§ Ausbau der Kindertagespflege zu einer verlässlichen, qualifizierten und auf Familien-Bedürfnisse flexibel reagierenden Angebotsform
§ Qualifizierung/Eignung der Tagespflegepersonen
§ Fachliche Begleitung
§ Soziale Absicherung von Tagespflegepersonen
§
Anreize für die Qualifizierung der privaten Tagespflege
Um eine Gleichbehandlung von Tageseinrichtung und Tagespflege zu erreichen, soll die bislang geltende Regelung zur Kostenheranziehung der Eltern im § 91 SGB VIII zugunsten einer pauschalierten Erhebung eines Kostenbeitrages (§ 90 SGB VIII) aufgegeben werden. Entsprechend ist in den “Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreis Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (KJHG)” festgelegt, dass die Kostenbeiträge für die Tagesspflege gem. § 23 KJHG entsprechend der den Bestimmungen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder zu erfolgen hat.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 22.06.2006 eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen erlassen.
Im
Rahmen der Umstellung zeigte sich aber das Problem. dass für den Bereich der
Tagespflege eine gesetzliche Ermächtigung für den Erlass einer Satzung, die
eine Staffelung der Kostenbeiträge nach
Einkommensgruppen und Kinderzahl oder der Zahl der Familienangehörigen
vorsieht, nicht gegeben ist. Dies führte auf kommunaler Ebene zu ganz
unterschiedlichen Lösungsansätzen. Von der Verwaltung wird eine Regelung über
den Weg eines öffentlich rechtlichen Vertrages (Vertragstext siehe Anlage Nr.
1) vorgeschlagen. Dabei spricht sowohl das Ziel der Gleichstellung beider
Angebote, als auch der Schaffung einer rechtlichen Handhabe für die
Kostenbeteiligung der Eltern für diese Lösung.
Die Beitragstabelle wurde der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für
Kinder in Tageseinrichtungen entnommen. Die Höhe des Kostenbeitrages bis zu
einer Betreuungszeit von 150,5
Stunden/Monat entspricht den Elternbeiträgen für eine Regelkindergartengruppe,
die Höhe des Kostenbeitrages ab einer Betreuungszeit von 151 Stunden/Monat den
Elternbeiträgen für der Besuch einer Kindergartengruppe zuzüglich einer über
Mittag Betreuung.
Mögliche finanzielle Auswirkungen
In Bergkamen werden alle
Tagespflegeverhältnisse vom Verein “Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.”
betreut. Mit Stichtag 31.12.2005 wurden 28 vom Jugendamt Bergkamen finanzierte
und 23 privat finanzierte Tagespflegeverhältnisse beim Verein geführt.
In den Haushaltsjahren
2005/06 wurde mit Ausgaben in Höhe von
ca. 74.000 € für die individuelle Tagespflege
und
ca. 41.000
€ für die Beteiligung am Verein “Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.”,
insgesamt somit 115.000,-- € jährlich
kalkuliert.
Einnahmen aus der Heranziehung der
beitragspflichtigen Eltern/Elternteile wurden in Höhe von 7.500,-- € in Ansatz
gebracht.
Die Umsetzung der Bezahlung gemäß den neuen
Richtlinien lässt bei derzeitiger Fallzahl
voraussichtliche Kosten für die individuelle
Tagespflege von 88.000,--
€
zuzüglich Altersvorsorge +
Unfallversicherung von 8.000,-- €
+ Beteiligung am Verein 41.000,-- €
insgesamt
137.000,-- €
d.h. 22.000,-- € Mehrausgaben jährlich erwarten, die Einnahmen werden sich nur unwesentlich verändern.
Bei dieser Berechnung handelt es sich um die
Prognose einer Fallzahlenentwicklung, wobei das tatsächliche Verhalten der
Eltern abgewartet werden muss. Dies gilt insbesondere für die Versorgung der unter
3 jährigen Kinder.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske |
|
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
Sichtvermerk StA 20 Overhage |