Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung billigt daher die grundlegenden Zielvorgaben für Bergkamen:
-
Bergkamen soll als Mittelzentrum seine eigene Kaufkraft
weitestgehend selbst binden.
-
Die in der Kernstadt bestehenden zentralen
Versorgungsbereiche Rathausviertel (Stadtmitte-West) und Fußgängerzone
Präsidentenstraße (Stadtmitte-Ost) sollen gleichrangig erhalten und durch
ergänzende Investitionen gestärkt werden.
-
Auf Basis der durchgeführten Situationsanalyse erfolgt
eine Definition der in Bergkamen zentrenrelevanten Sortimente, deren
Verkaufsflächen nur an Standorten innerhalb der beiden zentralen
Versorgungsbereiche ausgebaut werden sollen.
-
Die Nahversorgung mit Sortimenten des täglichen Bedarfs
soll dezentral durch marktfähige Standorte (Nahversorgungsschwerpunkte)
sichergestellt werden.
-
Der im nordöstlichen Stadtgebiet liegende nicht
integrierte Fachmarktstandort “Am Römerlager” soll planungsrechtlich im Bestand
festgeschrieben werden.
-
Die bestehenden Fachmarktstandorte sind als
Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandel zu
verstehen.
-
Sortimente, die weder nahversorgungs- noch
zentrenrelevant sind, sollten auf die ebenfalls räumlich festgelegten
Standortbereiche konzentriert werden.
Er billigt darüber hinaus das Zentrenkonzept für die Stadt Bergkamen mit den vorgeschlagenen Hauptzentren “Rathausviertel” und “Präsidentenstraße” sowie den Nahversorgungs-, Ergänzungs- und Solitärstandorten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Gutachten und in den Kapiteln 4.3, 4.4 und 4.5 festgelegten Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung der Stadtmitte, der planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sowie der Einordnung aktueller Planvorhaben bei der zukünftigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen hat den Auftrag zur Erarbeitung des Einzelhandelsgutachtens an die BBE Unternehmensberatung GmbH Köln am 23.06.2005 erteilt. Am 09.05.2006 hat der Gutachter das Ergebnis des Einzelhandelsgutachtens für die Stadt Bergkamen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vorgestellt. Der Gutachter hat die Einzelhandelssituation in Bergkamen beschrieben, die Nahversorgungssituation bewertet und ein Zentrenkonzept entwickelt.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung ist festgehalten worden, dass die Inhalte des Einzelhandelsgutachtens und die Zielformulierungen sowie die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung noch abschließend beraten werden sollen. Basis der Beratungen sollen die Gutachteninhalte sein. Sie sind daher in der Anlage 1 als Auszug aus dem Gutachten der BBE Unternehmensberatung beigefügt. Neben der generellen Entwicklung und Trends im Einzelhandel, die durch die Stadt Bergkamen nicht beeinflussbar sind, beschreibt der Gutachter die Zielformulierung und das Zentrenkonzept für Bergkamen unter folgenden grundlegenden Vorgaben:
- Bergkamen soll als Mittelzentrum seine eigene Kaufkraft weitestgehend selbst binden.
-
Die in der Kernstadt bestehenden zentralen
Versorgungsbereiche Rathausviertel (Stadtmitte-West) und Fußgängerzone
Präsidentenstraße (Stadtmitte-Ost) sollen gleichrangig erhalten und durch
ergänzende Investitionen gestärkt werden.
-
Auf Basis der durchgeführten Situationsanalyse erfolgt
eine Definition der in Bergkamen zentrenrelevanten Sortimente, deren
Verkaufsflächen nur an Standorten innerhalb der beiden zentralen
Versorgungsbereiche ausgebaut werden sollen.
-
Die Nahversorgung mit Sortimenten des täglichen Bedarfs
soll dezentral durch marktfähige Standorte (Nahversorgungsschwerpunkte)
sichergestellt werden.
-
Der im nordöstlichen Stadtgebiet liegende nicht
integrierte Fachmarktstandort “Am Römerlager” soll planungsrechtlich im Bestand
festgeschrieben werden.
-
Die bestehenden Fachmarktstandorte sind als
Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandel zu
verstehen.
- Sortimente, die weder nahversorgungs- noch zentrenrelevant sind, sollten auf die ebenfalls räumlich festgelegten Standortbereiche konzentriert werden.
Daraus abgeleitet, entwickelt der Gutachter einen Vorschlag für ein Zentrenkonzept mit den Hauptzentren “Rathausviertel” und “Präsidentenstraße” sowie den Nahversorgungsschwerpunkten Oberaden (Jahnstraße), Weddinghofen (Schulstraße), Rünthe (Rünther Straße), Bergkamen-Mitte (Am Roggenkamp).
Auf der Basis der v. g. grundlegenden Zielvorgaben für Bergkamen sind Handlungsempfehlungen für die Hauptzentren, die Nahversorgungsschwerpunkte sowie für einzelne, ganz konkrete Vorhaben vorgeschlagen worden. Die Maßgaben sind der Anlage 1 (Auszug aus dem Einzelhandelsgutachten) zu entnehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der durchgeführten Analyse der Einzelhandelssituation und unter Berücksichtigung absehbarer Veränderungen die Zielsetzung aus Sicht des Gutachters für die Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Bergkamen festzuschreiben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung billigt daher die grundlegenden Zielvorgaben für Bergkamen:
-
Bergkamen soll als Mittelzentrum seine eigene Kaufkraft
weitestgehend selbst binden.
-
Die in der Kernstadt bestehenden zentralen
Versorgungsbereiche Rathausviertel (Stadtmitte-West) und Fußgängerzone
Präsidentenstraße (Stadtmitte-Ost) sollen gleichrangig erhalten und durch
ergänzende Investitionen gestärkt werden.
-
Auf Basis der durchgeführten Situationsanalyse erfolgt
eine Definition der in Bergkamen zentrenrelevanten Sortimente, deren
Verkaufsflächen nur an Standorten innerhalb der beiden zentralen Versorgungsbereiche
ausgebaut werden sollen.
-
Die Nahversorgung mit Sortimenten des täglichen Bedarfs
soll dezentral durch marktfähige Standorte (Nahversorgungsschwerpunkte)
sichergestellt werden.
-
Der im nordöstlichen Stadtgebiet liegende nicht
integrierte Fachmarktstandort “Am Römerlager” soll planungsrechtlich im Bestand
festgeschrieben werden.
-
Die bestehenden Fachmarktstandorte sind als
Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandel zu
verstehen.
-
Sortimente, die weder nahversorgungs- noch
zentrenrelevant sind, sollten auf die ebenfalls räumlich festgelegten
Standortbereiche konzentriert werden.
Er billigt darüber hinaus das Zentrenkonzept für die Stadt Bergkamen mit den vorgeschlagenen Hauptzentren “Rathausviertel” und “Präsidentenstraße” sowie den Nahversorgungs-, Ergänzungs- und Solitärstandorten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Gutachten und in den Kapiteln 4.3, 4.4 und 4.5 festgelegten Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung der Stadtmitte, der planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sowie der Einordnung aktueller Planvorhaben bei der zukünftigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Boden |
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