Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, dem Kreis Unna die Zustimmung zur Einführung eines Kostenträgers “Sperrmüll” innerhalb der Abfallgebühren des Kreises Unna sowie die Beibehaltung der bisherigen Gebührengestaltung zur kommunalen Sperrmüllabfuhr durch die Stadt Bergkamen mitzuteilen.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der
kommunalen Abfallentsorgung wird von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
die Sperrmüllsammlung durchgeführt und entsprechend der Vorgabe der
Abfallsatzung des Kreises Unna der Wertstoffaufbereitungs- und Sortieranlage
der GWA in Bönen zur weiteren Verwertung angeliefert. Die Anlage ist mit einer
Sortier- und Bearbeitungskapazität von rd. 16.000 Tonnen Sperrmüll pro Jahr
ausgelegt. Diese Kapazität entspricht dem mittleren statistischen
Sperrmüllaufkommen der kommunal zu entsorgenden Haushalte im Kreis Unna. Die Kosten der Anlage, die für ein
durchschnittliches Pro-Kopf-Aufkommen im Kreis von 35 kg/E*a ausgelegt ist,
werden über die vom Kreis erhobenen Gebühren für Restmüll auf die Kommunen
umgelegt.
Die tatsächliche jährliche
Sperrmülltonnage, die der Anlage in Bönen von den kreisangehörigen Kommunen
angeliefert wird, liegt deutlich unterhalb dieser statistischen Menge. Die von
der Kreisverwaltung für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren 2006
kalkulierte Sperrmüllmenge liegt bei rd. 10.063 t für das laufende Jahr. Im
Einzelnen verteilen sich die Sperrmüllmengen auf die Städte und Gemeinden wie
folgt:
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kalkulierte Menge |
kalkulierte Menge |
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kommunale
Gebühren |
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2006 (t/a) |
2006 (kg/E*a) |
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Bergkamen |
1.914,39 |
36,51 |
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20,-
€/3 cbm |
Bönen |
11,58 |
0,60 |
|
35,- € für
1. Cbm; 25,- €/weiteren cbm |
Fröndenberg |
66,29 |
2,90 |
|
21,- €/cbm |
Holzwickede |
32,86 |
1,87 |
|
34,50
€/cbm |
Kamen** |
906,78 |
19,77 |
|
14 €
pauschal; 11,- € je E-Gerät |
Lünen |
3.348,54 |
37,05 |
|
15,00 €
pauschal; 5,- € je E-Gerät |
Schwerte** |
635,48 |
12,72 |
|
13,- €
pauschal; 13,- € je E-Gerät |
Selm |
1.537,53 |
55,93 |
|
kostenfrei |
Unna |
90,22 |
1,32 |
|
35,- € f.
1. cbm; 25,- € je weiteren cbm |
Werne |
1.519,20 |
49,51 |
|
kostenfrei |
Gesamt |
10.062,87 |
23,68 |
|
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Durchschnitt |
Kreis |
23,68 |
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|
NRW |
35,00 |
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Erkennbar ist der direkte
Zusammenhang zwischen der Höhe der kommunalen Sperrmüllgebühren und der durch
die Abfuhr erfassten Sperrmülltonnage. So liegen die Pro-Kopf-Aufkommen in den
Städten mit kostenloser Sperrmüllabfuhr deutlich über, die in den Kommunen mit
vergleichsweise teuren Gebühren weit unterhalb der durchschnittlichen Menge pro
Einwohner und Jahr. Dem Landesdurchschnitt des Pro-Kopf-Aufkommens entsprechen
nahezu die Mengen der Städte Lünen und Bergkamen mit mittleren Gebührenhöhen.
** In den Städten Kamen und Schwerte sind den
vergleichsweise geringen Sperrmülltonnagen
bei mittlerer Gebührenhöhe der kommunalen Abfuhr noch erhebliche
Sperrmüllmengen aus
den Anlieferungen zu den dortigen Wertstoffhöfen hinzuzufügen, so dass
das Pro-Kopf-
Aufkommen in diesen Städten im Bereich des Kreisdurchschnittes liegt.
Zur Vermeidung der kommunalen
Sperrmüllgebühren nutzen die Haushalte der Städte Unna, Fröndenberg und
Holzwickede die räumliche Nähe zur ehem. Deponie Fröndenberg-Ostbüren zur
Selbstanlieferung an der eingerichteten Sperrmüll-Umladeanlage der GWA. Von
dort aus gehen die angelieferten Sperrmüllmengen ebenfalls in die Sortieranlage
in Bönen, gelangen aber nicht in die Berechnung der Abfallgebühren des Kreises
Unna, da eine Zuordnung der angelieferten Mengen auf die jeweilige Kommune
nicht erfolgt und durchführbar ist. Gleiches galt bisher für die Gemeinde Bönen
als Standortgemeinde der Sortieranlage und der Selbstanlieferung durch Bönener
Haushalte. Mittlerweile ist eine private Anlieferung an der Sortieranlage nicht
mehr möglich. Die im Bereich der Inertstoffdeponie Lünen-Schwansbell
eingerichtete Umladeanlage für Sperrmüll ist seit ca. einem Jahr nur noch für
kommunale und gewerbliche Anlieferungen eingerichtet.
Die anfallenden Kosten der
Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage Bönen werden vom Kreis Unna als
Bestandteil der Restmüllgebühren an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
weitergereicht. Die Kommunen entrichten die Gebühren in Abhängigkeit der
anfallenden Restmüllmengen (Haus- und Sperrmüll). Dadurch, dass insbesondere in
den Kommunen des Südkreises deutlich weniger Sperrmüll kommunal entsorgt werden
muss, tragen die Städte Bergkamen, Lünen, Selm und Werne einen Großteil der
insgesamt durch die Anlage in Bönen anfallenden Gesamtkosten.
Zur Angleichung der kommunalen Kostenanteile
an der Sperrmüllverwertung schlägt der Kreis Unna vor, ab dem Jahr 2007 einen
separaten Kostenträger Sperrmüll den bisherigen Kostenträgern Restmüll,
Bioabfall, Grünschnitt und Papier hinzuzufügen. Gleichzeitig soll die
Kreisgebühr für Sperrmüll aufgeteilt werden in eine Grundgebühr und eine
mengenabhängige Gebühr. Beide Gebührenteile sollen jeweils 50 % der
Gesamtkosten decken. Die Grundgebühr wird entsprechend der Einwohnerzahl der
Kommunen, die mengenabhängige Gebühr entsprechend des tatsächlichen
Sperrmüllaufkommens erhoben. Die dann von den Kommunen zu entrichtenden
Gebühren, basierend auf den für 2006 kalkulierten Mengen, sind der Anlage zu
entnehmen.
Für Bergkamen ergäbe sich im
Einzelnen:
kalkulierte Jahresmenge 2006 1.914,39
t
Gesamtgebühr bei Einführung
Kostenträger “Sperrmüll”
ohne Grundgebühr 339.788,47
€
Kostenträger “Sperrmüll” mit
a) einwohnerbezogener Grundgebühr 110.181,31 €
b) mengenabhängiger Gebühr 169.894,24 €
Summe 2007 a) + b) 280.075,54 €
Differenz (Einsparung) 59.712,93 €
Zum Vergleich:
Beibehaltung der Abrechnung
Sperrmüllkosten
ohne eigenen Kostenträger “Sperrmüll”
Restmüllgebühr Kreis Unna 2006
204,46 €/t
kalkulierte Jahresmenge 2006 1.914,39 t
Summe 370.970,18 €
Die in der Anlage unter dem Titel
"Optimierte Mengen" dargestellten Gebührenveränderungen sind dann zu
erwarten, wenn sowohl eine Teilung der Gebühren in Grund- und Mengengebühr
erfolgt ist und, ggfs. durch Angleichung der kommunalen
Sperrmüllgebühren, die Jahrestonnage kreisweit dem erwarteten
Durchschnittsaufkommen entspricht.
Für Bergkamen hieße das:
bei "optimierter
Gesamtsperrmüllmenge"
a) einwohnerbezogene Grundgebühr 143.953,90 €
b) mengenabhängige Grundgebühr 138.235,19 €
Summe a) + b) 282.189,10 €
Summe bei Einführung Kostenträger
“Sperrmüll”
ohne Grundgebühr 276.470,39 €
Differenz (Zuzahlung)
5.718,71 €
Gleichzeitig regt der Kreis Unna an,
die individuellen Sperrmüllgebühren der Kommunen und deren z.T. erheblichen
Kostenunterschiede anzugleichen. Dies wird in erster Linie die Städte und
Gemeinden betreffen, deren Pro-Kopf-Aufkommen beim Sperrmüll entweder durch die
Kostenfreiheit erheblich über, bzw. bei den "teuren" Kommunen
erheblich unter dem landesweiten Durchschnitt liegen.
Die Höhe der seitens der Stadt Bergkamen erhobenen Gebühren für die Sperrmüllabfuhr befinden sich, gemeinsam mit den Gebühren der Städte Kamen und Lünen, im Mittelfeld des Gebührenspektrums. Zumindest für Bergkamen und Lünen weist auch das Pro-Kopf-Sperrmüllaufkommen einen dem landesweiten Durchschnitt von 35 kg/Einwohner und Jahr entsprechendes Tonnageergebnis auf, so dass im Allgemeinen von einer Akzeptanz der in Bergkamen erhobenen Sperrmüllgebühr ausgegangen werden kann. Zusätzlich bietet die Stadt Bergkamen die Möglichkeit, am Wertstoffhof Kleinmengen Sperrmüll gebührenpflichtig zu entsorgen. Auf diesem Wege sind im Jahr 2005 rd. 220 t Restmüll zusätzlich zum kommunalen Sperrmüll der Wertstoffaufbereitungs- und Sortierungsanlage Bönen zugeführt worden.
Mit der Einrichtung des Kostenträgers “Sperrmüll” werden die für die Aufbereitung und Verwertung des Sperrmülls anfallenden Kosten aus der Berechnung der Restmüllgebühr des Kreises heraus gerechnet. Neben den Verwertungskosten betrifft dies auch Kosten der Abfallberatung und der allgemeinen Verwaltungskosten des Kreises, die auf die Kostenträger “Restmüll” und “Sperrmüll” verteilt werden.
Durch den Abzug der Sperrmüllkosten, die im Vergleich zu den Verbrennungskosten des Restmülls einen geringfügig günstigeren Tonnagepreis darstellen, ist mit einer leichten Anhebung der Entsorgungsgebühren beim Kostenträger “Restmüll” seitens des Kreises zu rechnen. Diese Erhöhung der Restmüllgebühr wird allerdings deutlich unter den Einsparungen liegen, die sich für die Stadt Bergkamen durch die Einführung eines Kostenträgers “Sperrmüll” mit Teilung in eine einwohnerabhängige Grundgebühr und eine mengenabhängige Gebühr ergeben.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Einführung eines Kostenträgers “Sperrmüll” mit Teilung in Grund- und Mengengebühr für die Erhebung der Abfallgebühren des Kreises Unna zu befürworten. Die Kosten für die durch die kreisangehörigen Kommunen erfassten Sperrmüllmengen können über diesen Kostenträger und die Aufteilung in eine Grund- und eine Mengengebühr entsprechend des tatsächlichen Aufkommens an die Kommunen weitergeleitet werden, ohne in der pauschalierten Restmüllgebühr zu Mehrbelastungen weniger Kommunen im Nordkreis zu führen.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die bisherige Gebührengestaltung für die Sperrmüllabfuhr in Bergkamen, zuzüglich der Sonderleistungen des EntsorgungsBetriebBergkamen, beizubehalten.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Busch |
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