Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt

1.      im Jahre 2009 folgende Ferienfreizeiten durchzuführen:

Jugendherberge Gersfeld, 17.07. – 28.07.2009 und 28.07. – 08.08.2009


2.      die Teilnehmerbeiträge nach folgenden Tarifgruppen festzusetzen:

Tarifgruppe I:

Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 386,10 €, Partner 347,60 €, für Haushaltsangehörige von Beginn des 15. Lebensjahres 309,10 € und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 232,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.

Tarifgruppe II:

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 772,20 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.

Tarifgruppe III:

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.158,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.

Tarifgruppe IV:

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.158,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 16.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 8.000,00 € gegenüber.

 

 

 


Udo Preising erläutert die erfolgreiche Maßnahme des Jugendamtes in Gersfeld und die Veränderungen für das Jahr 2009, die dazu geführt haben, dass sich zwei Maßnahmen durchführen lassen, einmal für die Altersgruppe 9 bis 12 und zum anderen für die Altersgruppe 13 bis 15.