Betreff
Städtische Ferienmaßnahmen Gersfeld vom 17.07. - 28.07.2009 und 28.07. - 08.08.2009
Vorlage
9/1433
Aktenzeichen
pr-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt

1.      im Jahre 2009 folgende Ferienfreizeiten durchzuführen:

Jugendherberge Gersfeld, 17.07. – 28.07.2009 und 28.07. – 08.08.2009


2.      die Teilnehmerbeiträge nach folgenden Tarifgruppen festzusetzen:

Tarifgruppe I:

 

Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 386,10 €, Partner 347,60 €, für Haushaltsangehörige von Beginn des 15. Lebensjahres 309,10 € und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 232,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.

 

Tarifgruppe II:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 772,20 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab

15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.

 

Tarifgruppe III:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.158,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab

15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.

 

Tarifgruppe IV:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.158,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab

15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 16.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 8.000,00 € gegenüber.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Wie bereits im vergangenen Jahr plant das Jugendamt im Rahmen des Ferienhilfswerkes der Stadt Bergkamen, in den Sommerferien 2009 zwei Freizeiten für Kinder und Jugendliche anzubieten. Folgende Freizeiten sind vorgesehen:

 

Jugendherberge Gersfeld, 17.07. – 28.07.2009,

Teilnehmeralter: 9 – 12 Jahre, 25 Teilnehmer

 

Jugendherberge Gersfeld, 28.07. – 08.08.2009,

Teilnehmeralter: 13 – 15 Jahre, 20 Teilnehmer

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 16.000,00 €. In der Kostenstelle 06.36.04.5331 stehen für das Ferienhilfswerk der Stadt Bergkamen 17.900,00 € zur Verfügung.

 

Entsprechend der durch die jeweiligen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses festgelegten Verfahrensweisen geschieht die Staffelung der Teilnehmerbeiträge in Anlehnung an § 20 SGB II und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen über den Inhalt und Aufbau der Regelsätze. Die Höhe der Teilnehmerbeiträge entspricht der Regelung der Vorjahre. Somit ergibt sich folgende Beitragsstaffelung:

 

Tarifgruppe I:

 

Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 386,10 €, Partner 347,60 €, für Haushaltsangehörige von Beginn des 15. Lebensjahres 309,10 € und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 232,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.

 

Tarifgruppe II:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 772,20 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab

15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.

 

Tarifgruppe III:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.158,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab

15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.

 

Tarifgruppe IV:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.158,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 347,60 €, Haushaltsangehörige ab

15 Jahre 309,10 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 232,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 16.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 8.000,00 € gegenüber.

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 16.000,00

Produkt-/Sachkonto:              06.36.04.

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Preising

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek