Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen ändert seinen Beschluss vom
01.03.2022 (Beschlussvorlage 12/0547) wie folgt ab:
(„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Anerkennung der in der Sachdarstellung benannten Kindertageseinrichtungen als
plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für die
Dauer von fünf Jahren vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2027. …“)
Die Verwaltung wird
beauftragt, den als plusKITA anerkannten Kindertageseinrichtungen die nach § 45
des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) zustehenden
Zuschüsse unter Berücksichtigung der Fortschreibungsrate nach § 2 der
Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz in Verbindung mit § 37 KiBiz
in der vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
mitgeteilten Höhe zu gewähren.
Beigeordnete Busch erläutert die Vorlage der Verwaltung.