Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr
Ulrich erläutert anhand der diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügten
Präsentation die Gründe zur Unterschutzstellung des o.g. Grubenlüfters und auf Nachfrage
von Herrn Salfer die mögliche Entwicklung des dortigen Areals in einigen
Jahren; konkrete Planungen und Nutzungsideen liegen zur Zeit noch nicht vor.
Herrn
Engelhardt erklärt Herr Ulrich auf Anfrage, dass gerade durch die
Unterschutzstellung die Eigentümerin, RAG AG, zum Denkmalschutz (auch bezügl.
der daraus resultierenden Kosten) verpflichtet wird.