Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Zentral in Bergkamen gelegen wurde 1980 ein Grubenlüfter auf dem Gelände des Schachtes Grimberg 2 der ehemaligen Zeche Monopol errichtet. Die Grubenlüfteranlage besteht aus drei Laufrädern bzw. Aktivteilen, drei Motoren und zwei Diffusoren und befindet sich westlich des Schachtes Grimberg 2 der ehemaligen Zeche Monopol (später zum Bergwerk Ost gehörig). Um eine ausreichende Wettermenge (Versorgung mit Frischluft) in der Grube gewährleisten zu können, kamen auf Grimberg 2 zwei Lüfter in Parallelschaltung am gleichen Schacht zum Einsatz. Der Antrieb der Grubenlüfter erfolgt über synchrone Elektromotoren, von denen immer zwei durchgehend, d. h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, im Einsatz waren. Eine Besonderheit stellt die Möglichkeit dar, die Lüfter und Motoren im Störfall oder bei Wartungsarbeiten zu wechseln. Die Anlage ist so aufgebaut, dass der jeweils mittlere Lüfter oder Motor automatisch auf die linke oder rechte Position wechseln kann. Insgesamt handelt es sich bei dem beschriebenen Grubenlüfter um eine in Technik und Betriebsablauf einzigartige Anlage, wobei zu erwähnen ist, dass solche Technikanlagen im Repertoire des Denkmalschutzes unterrepräsentiert sind.
An der Erhaltung und Nutzung des Grubenlüfters besteht ein öffentliches Interesse. Der Grubenlüfter ist als Ganzes (inklusive maschineller Ausstattung) bedeutend für die Geschichte des Menschen sowie für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse der Stadt Bergkamen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, hier vor allem sozial- und technikgeschichtliche Gründe vor.
Im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes „Bergkamen Mittendrin“ wird der Grubenlüfter zusammen mit der bereits unter Schutz gestellten Maschinenhalle und dem Schachtgerüst als einzigartiges Ensemble des Bergbaus interpretiert. Zusätzlich ist eine Neugestaltung der Freiflächen um die Gebäude der ehemaligen Schachtanlage vorgesehen, sodass die Fläche zukünftig als Anziehungspunkt innerhalb der Stadtmitte Bergkamens dienen soll. Seitens des Eigentümers, der Ruhrkohle AG, wird eine wirtschaftliche Nutzbarkeit des Grubenlüfters in Frage gestellt, was für die Eintragung in die Denkmalliste jedoch unerheblich ist.
In Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen wurde ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) eingeleitet. Die Eintragung in die Denkmalliste wird vorbereitet und steht kurz bevor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Kämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Busch |
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