Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna über Leistungen für Kindertagespflege nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII), des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) und des Kinderförderungsgesetzes rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft zu setzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Ausführungsrichtlinien zur pauschalierten Gewährung von Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen zu erstellen und die pauschalierte Auszahlung vorzubereiten. Die Pauschalierung soll erst nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Ausgestaltung in Kraft treten.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzubereiten, in der die in den Richtlinien festgelegten 5-Stunden-Schritte für Elternbeiträge zur Kindertagespflege umgesetzt werden.

 


Die gemeinsamen Richtlinien werden durch Gabriele Hörstrup und Christine Busch erläutert.

 

Da es auf Kreisebene noch weitere Abstimmungen geben soll, um eine kreiseinheitliche Richtlinie zu verabschieden, wird auf die zukünftige detaillierte Ausgestaltung der Richtlinien verwiesen.