Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna über Leistungen für Kindertagespflege nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII), des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) und des Kinderförderungsgesetzes rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Ausführungsrichtlinien zur
pauschalierten Gewährung von Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen zu
erstellen und die pauschalierte Auszahlung vorzubereiten. Die Pauschalierung
soll erst nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Ausgestaltung in
Kraft treten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzubereiten, in der die in den Richtlinien festgelegten 5-Stunden-Schritte für Elternbeiträge zur Kindertagespflege umgesetzt werden.
Die gemeinsamen Richtlinien werden
durch Gabriele Hörstrup und Christine Busch erläutert.
Da es auf Kreisebene noch weitere Abstimmungen geben soll, um eine kreiseinheitliche Richtlinie zu verabschieden, wird auf die zukünftige detaillierte Ausgestaltung der Richtlinien verwiesen.