Sitzung: 29.10.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 11/1685
Beschluss:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung und der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr nehmen die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr
Reichling stellt das Verfahren vor. Anlass zur Fortschreibung ist die
Verkehrsgroßzählung im Jahr 2015 und die aktualisierte Lärmkartierung des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
aus dem Jahr 2017. Ziele der Fortschreibung seien eine aktive Lärmminderung (am
Entstehungsort) und eine passive Lärmminderung (am Einwirkort). Aus dem Vergleich
von IST-Werten und zulässigen Höchstgrenzen ergeben sich für die sechs Straßen
BAB 1, BAB 2, B 233, L 654, L 664 und L 736 teilweise Ansprüche auf ein
Lärmminderungsverfahren. Die benannten Straßen sind jedoch nicht in der
Zuständigkeit der Stadt Bergkamen, sondern in der des Straßenbaulastträgers
Straßen.NRW. Nach dem unter TOP 1 beschriebenen Umstufungsverfahren könnte die
Stadt Bergkamen künftig in Teilen auf eine Lärmminderung Einfluss nehmen.
Die
Planung werde für einen Monat veröffentlicht, um Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben. Nach Auswertung dieser sei geplant, im ersten Quartal 2020 einen
Ratsbeschluss zu erwirken.
Herr Engelhart kritisiert die Berechnungsmodelle des LANUV. Auch sei eine Reduzierung des Verkehrs erforderlich und nicht nur die lärmtechnische Nachbesserung.