Betreff
Lärmaktionsplan Stufe 3 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 2 von 2015
hier: Vorstellung des Entwurfs
Vorlage
11/1685
Aktenzeichen
thie-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung und der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nehmen die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat im Mai 2015 den Lärmaktionsplan 2014/2015 gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen.

Nach Vorgaben dieser EU-Umgebungslärmrichtlinie und umgesetzt in nationales Recht in § 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes haben die Mitgliedstaaten sogenannten Umgebungslärm (Verkehrs-, Flug- oder Industrielärm) rechnerisch zu erfassen, zu beurteilen und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu ermitteln und abzuwägen. Nachdem in Stufe 1 zunächst nur Ballungsräume von der Lärmaktionsplanung betroffen waren, mussten in Stufe 2 auch die übrigen Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen.

 

Erfasst wurden im Lärmaktionsplan Stufe 2 nicht alle Bereiche des möglichen Umgebungslärms, sondern nur der Teil des Verkehrslärms auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einem täglichen Aufkommen von 8.219 Fahrzeugen). Betroffen davon waren 2014/2015 die beiden Bundesautobahnen BAB 1 und BAB 2, die B 233 (Werner Straße), L 654 (Lünener Straße) sowie Teilstrecken der L 736 (Ostenhellweg) und der L 821 (Jahnstraße); alle untersuchten Straßenabschnitten wiesen nach den Daten der Bundesverkehrszählung von 2010 ein Verkehrsaufkommen von mehr als 8.219 Fahrzeugen täglich auf.

 

Alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Eine Fortschreibung ist zudem erforderlich, wenn es bedeutsame Entwicklungen bei der Lärmsituation gibt. Das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW hat 2017 eine aktualisierte Lärmkartierung vorgelegt; angesetzte Verkehrsmengen stammen aus der Bundesverkehrszählung 2015. Im Zuge dieser dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie ist eine Überprüfung und Fortschreibung des vorliegenden Lärmaktionsplans Bergkamen (Stufe 2) erforderlich.

 

Gegenüber der Stufe 2 sind bei einem gleichbleibenden DTV-Auslösewert von 8.219 Fahrzeugen pro Tag in Stufe 3 mehr Straßenabschnitte in Bergkamen betroffen. Zusätzlich zu den in Stufe 2 betroffenen Straßenabschnitten, die alle auch in Stufe 3 erneut betrachtet werden, sind die Landesstraße L 664 im Abschnitt Kampstraße / Schulstraße sowie die Landesstraße L 736 Westenhellweg (Ortsdurchfahrt Rünthe) neu in die Lärmkartierung einbezogen worden. Die angesetzte Methodik bleibt gleich, sodass die Ergebnisse mit denen des Lärmaktionsplans Stufe 2 vergleichbar sind. An Straßenabschnitten, wo es zu keinen Änderungen in den Auswirkungen kommt, erfolgt keine erneute Darstellung der Lärmbelastung. Die hier vorliegende Untersuchung ergänzt insofern in Teilen nur die Lärmaktionsplanung Stufe 2.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung und des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr wird der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Bergkamen („Lärmaktionsplan Stufe 3“) vorgestellt werden. Die Fraktionen des Rates der Stadt Bergkamen erhalten in diesem Zuge Druckversionen des Entwurfs des Lärmaktionsplanes zur Beratung. Der Planentwurf ist dann auch im Internet abrufbar unter https://www.o-sp.de/bergkamen/plan?pid=42195.

Die Aufstellung des Lärmaktionsplans Stufe 3 umfasst wie in Stufe 2 ein umfangreiches Beteiligungsverfahren, in das neben der Politik auch die Öffentlichkeit sowie der betroffenen Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau NRW) einzubeziehen sind. Daher wird der Entwurf des Lärmaktionsplans über die Internetseite der Stadt Bergkamen der Öffentlichkeit zugänglich sein, verbunden mit der Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu den Inhalten des Lärmaktionsplanes und den untersuchten Hauptverkehrsstraßen anzubringen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede