Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: 11/0920
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Dem Rat der Stadt
Bergkamen ist bekannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau der
L 821n ermöglichen. Zudem hat die Prüfung von Alternativen zur L 821n
aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die
für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige
L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen,
ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang
derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt
sind.
Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der
Realisierung der L 821n
- mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der
erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
- eine Fortschreibung des LPB
(Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da
der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung
der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung
der L 664 zwischen Töddinghauser Straße und L 654 (Lünener
Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
- Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den
Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des
Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg.
Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der
Stadt Bergkamen abzustimmen,
- die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen
Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider
Ortsdurchfahrten zuzusagen.
Vorsitzender
Pufke ordnet zum Tagesordnungspunkt 4 die Beratungsfolge. Nach der Begründung
der Beschlussvorlage durch die Verwaltung erläutert die CDU-Fraktion ihren
Antrag vom 07.06.2017.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert umfassend die Wechselwirkungen zwischen
Regionalverband Ruhr, den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster
und der politischen Entscheidung der Stadt Bergkamen in Bezug auf den Neubau
der L 821n. Durch die Ausweisung im Flächennutzungsplan habe die Stadt
Bergkamen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung Stellung bezogen. Der
Flächennutzungsplan sei behördenverbindlich und damit auch bindende Zielvorgabe
für die eigene Verwaltung. Ein Neubau der L 821n allein wird nicht zu der
beabsichtigten Verbesserung der Verkehrsbelastung führen. Daher soll die
Beschlussvorlage das Land zur Sicherstellung eines gesamtheitlich erfolgreichen
Straßenkonzeptes verpflichten.
Vorsitzender
Pufke gibt zu bedenken, dass durch die Änderung der Beschlussvorlage zu
Tagesordnungspunkt 3 um die ergänzte Formulierung „zum jetzigen Zeitpunkt“ eine
Diskrepanz zum vorliegenden Beschlussvorschlag entstehen könnte. Dieser
Widerspruch setze kein klares Bekenntnis für den Neubau der L 821n.
Stadtverordneter
Miller bekräftigt die Nachvollziehbarkeit und inhaltliche Richtigkeit der
Beschlussvorlage der Verwaltung. Als Abschluss der mehrjährigen Beratungsfolge
werde ein bedingungsloses Votum für den Neubau der L 821n als
Nord-Süd-gerichtete Verkehrsinfrastruktur gefordert.
Stadtverordneter
Reichelt lobt die Ausführungen und Ausarbeitungen der Verwaltung. Der
vorgebrachte Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion werde nicht unterstützt, da
dieser einen sogenannten „Persilschein“ für die Landesregierung bedeute. Ein
Erfolg der L 821n sei nur mit den von der Verwaltung formulierten Rahmenbedingungen
zu erwarten.
Stadtverordneter
Grziwotz erwartet durch die L 821n
lediglich eine Verlagerung der Belastungen innerhalb des besiedelten
Stadtgebiets statt einer Entlastung. Aufgrund des fehlenden Nutzens in Relation
zum hohen Aufwand wird das Vorhaben abgelehnt. Die Beschlussvorlage solle
insofern geändert werden, dass der Rat der Stadt Bergkamen den Neubau der L
821n ablehne.
Frau
Thylmann spricht sich wegen mangelnder realer Verkehrsentlastung grundsätzlich
gegen das geplante Vorhaben aus. Der Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion sei
als „Persilschein“ abzulehnen.
Beschlussvorschlag Bündnis 90/Die
Grünen:
Der Rat
der Stadt Bergkamen lehnt den Neubau der L 821n ab.
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
Ja 3 Nein
14
Beschlussvorschlag CDU-Fraktion:
Der Rat
der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, die L 821n – Ortsumgehung Bergkamen
zu realisieren und umgehend mit dem Bau zu beginnen.
Der Bau
der L 821n wird durch die Stadt Bergkamen an keinerlei Maßgaben geknüpft.
Weitere
bauliche und verkehrsleitende Maßnahmen werden nach der Realisierung der L 821n
gemeinsam mit den zuständigen Straßenbaulastträgern erörtert.
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
Ja 4 Nein
12 Enthaltungen 1