Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Dem Rat der Stadt Bergkamen ist bekannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau der L 821n ermöglichen. Zudem hat die Prüfung von Alternativen zur L 821n aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen, ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt sind.

Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der Realisierung der L 821n

  • mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
  • eine Fortschreibung des LPB (Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 664 zwischen Töddinghauser Straße und L 654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
  • Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg. Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der Stadt Bergkamen abzustimmen,
  • die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider Ortsdurchfahrten zuzusagen.

 

 


Vorsitzender Pufke ordnet zum Tagesordnungspunkt 4 die Beratungsfolge. Nach der Begründung der Beschlussvorlage durch die Verwaltung erläutert die CDU-Fraktion ihren Antrag vom 07.06.2017.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert umfassend die Wechselwirkungen zwischen Regionalverband Ruhr, den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster und der politischen Entscheidung der Stadt Bergkamen in Bezug auf den Neubau der L 821n. Durch die Ausweisung im Flächennutzungsplan habe die Stadt Bergkamen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung Stellung bezogen. Der Flächennutzungsplan sei behördenverbindlich und damit auch bindende Zielvorgabe für die eigene Verwaltung. Ein Neubau der L 821n allein wird nicht zu der beabsichtigten Verbesserung der Verkehrsbelastung führen. Daher soll die Beschlussvorlage das Land zur Sicherstellung eines gesamtheitlich erfolgreichen Straßenkonzeptes verpflichten.

 

Vorsitzender Pufke gibt zu bedenken, dass durch die Änderung der Beschlussvorlage zu Tagesordnungspunkt 3 um die ergänzte Formulierung „zum jetzigen Zeitpunkt“ eine Diskrepanz zum vorliegenden Beschlussvorschlag entstehen könnte. Dieser Widerspruch setze kein klares Bekenntnis für den Neubau der L 821n.

 

Stadtverordneter Miller bekräftigt die Nachvollziehbarkeit und inhaltliche Richtigkeit der Beschlussvorlage der Verwaltung. Als Abschluss der mehrjährigen Beratungsfolge werde ein bedingungsloses Votum für den Neubau der L 821n als Nord-Süd-gerichtete Verkehrsinfrastruktur gefordert.

 

Stadtverordneter Reichelt lobt die Ausführungen und Ausarbeitungen der Verwaltung. Der vorgebrachte Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion werde nicht unterstützt, da dieser einen sogenannten „Persilschein“ für die Landesregierung bedeute. Ein Erfolg der L 821n sei nur mit den von der Verwaltung formulierten Rahmenbedingungen zu erwarten.

 

Stadtverordneter Grziwotz erwartet  durch die L 821n lediglich eine Verlagerung der Belastungen innerhalb des besiedelten Stadtgebiets statt einer Entlastung. Aufgrund des fehlenden Nutzens in Relation zum hohen Aufwand wird das Vorhaben abgelehnt. Die Beschlussvorlage solle insofern geändert werden, dass der Rat der Stadt Bergkamen den Neubau der L 821n ablehne.

 

Frau Thylmann spricht sich wegen mangelnder realer Verkehrsentlastung grundsätzlich gegen das geplante Vorhaben aus. Der Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion sei als „Persilschein“ abzulehnen.

 

 

Beschlussvorschlag Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen lehnt den Neubau der L 821n ab.

 

Abstimmungsergebnis:       Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

Ja 3      Nein 14

 

 

Beschlussvorschlag CDU-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, die L 821n – Ortsumgehung Bergkamen zu realisieren und umgehend mit dem Bau zu beginnen.

Der Bau der L 821n wird durch die Stadt Bergkamen an keinerlei Maßgaben geknüpft.

Weitere bauliche und verkehrsleitende Maßnahmen werden nach der Realisierung der L 821n gemeinsam mit den zuständigen Straßenbaulastträgern erörtert.

 

Abstimmungsergebnis:       Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

Ja 4      Nein 12                        Enthaltungen 1