Betreff
L 821n - Ortsumgehung Bergkamen;
Stellungnahme der Stadt Bergkamen zum Jahresbauprogramm 2018 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans
Vorlage
11/0920
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Rat der Stadt Bergkamen ist bekannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau der L 821n ermöglichen. Zudem hat die Prüfung von Alternativen zur L 821n aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen, ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt sind.

Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der Realisierung der L 821n

  • mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
  • eine Fortschreibung des LPB (Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 664 zwischen Töddinghauser Straße und L 654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
  • Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg. Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der Stadt Bergkamen abzustimmen,
  • die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider Ortsdurchfahrten zuzusagen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr entscheidet alljährlich im letzten Quartal über den gemeinsamen regionalen Vorschlag der drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Münster zum Jahresbauprogramm für die Maßnahmen des "Landesstraßenausbauplans". Von dieser Entscheidung ist in Bergkamen der Neubau der Landesstraße L 821n – Ortsumgehung Bergkamen betroffen.

In der Vorlage für die Beratungen im November / Dezember 2016 heißt es:

"Nachdem in 2015 für die "L 821 - OU Bergkamen" vollziehbares Baurecht vorlag, hat die Verbandsversammlung mit Beschluss vom 18. September 2015 die Aufnahme der Maßnahme in das Jahresbauprogramm 2016 gefordert. Das MBWSV hat daraufhin mitgeteilt, dass für das Projekt aufgrund der hohen Kosten Dispositionen angestellt werden, den beabsichtigten verkehrlichen Verbesserungseffekt auch durch geeignete andere Maßnahmen zu erreichen und die Ergebnisse dieser Überlegungen vor einer Entscheidung für einen Baubeginn abgewartet werden. Zu diesen Überlegungen sind nach Auskunft der Stadt noch keine abschließenden politischen Entscheidungen getroffen worden." (vgl. Anlage zur Drucksache)

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat bzgl. der L 821n keine Entscheidungsbefugnis und auch kein Vetorecht, wie aus der oben genannten Vorlage hervorgeht. Aufgrund der kommunalen Diskussion über Alternativen zur L 821n wünscht die Bezirksregierung Arnsberg aber vor der Sommerpause eine Stellungnahme der politischen Gremien zur L 821n..

 

 

Straßenrecht, Flächennutzungsplan, Regionalplan

Der Planfeststellungsbeschluss für die rund 1,8 km lange L 821n zwischen der Erich-Ollen­hauer-Straße (K 16) und der Lünener Straße (L 654) erfolgte nach mehrjährigem Verfahren im November 2008. Nach finaler abschlägiger Entscheidung des letzten Klageverfahrens vor dem OVG Münster im Januar 2015 ist der Planfeststellungsbeschluss endgültig rechtskräftig. Mit dem Bau der Straße kann daher jederzeit begonnen werden. Die L 821n ist allerdings im aktuellen Landesstraßenbauprogramm nicht enthalten.

Die Trasse der L 821n ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen, der am 02. Juli 2014 wirksam geworden ist, dargestellt, ebenso die Flächen für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Damit ist das Projekt Ziel der Stadtentwicklung. Die L 821n ist damit behördenverbindlich; zu den „Behörden“ gehört somit auch die Verwaltung der Stadt Bergkamen. Der Ratsbeschluss zum Flächennutzungsplan aus 2014 ist als Selbstbindungsbeschluss des Rates zu interpretieren.

Sollte der Rat das Projekt aufgeben wollen, müsste dieses stadtentwicklungspolitische Ziel aufgegeben und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses und weil die Trasse auch im rechtswirksamen Regionalplan dargestellt ist, hat die im Zusammenhang mit einer Flächennutzungsplanänderung zwingend notwendige landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG keine Aussicht auf Erfolg, da dies den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widersprechen würde.

 

 

Auswirkungen auf den Landschaftsraum

Der Landschaftsraum, durch den die L 821n verlaufen soll, hat sich im Zeitraum seit Beginn der Planung weiterentwickelt. Dieses zeigt sich auch in den entsprechenden Darstellungen im Regional- und Landschaftsplan. Gemäß Regionalplan verläuft der Trassenkorridor durch den Regionalen Grünzug G und Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung bzw. grenzt direkt an Flächen mit dieser Ausweisung an. Gemäß Landschaftsplan befindet sich die Trasse im Landschaftsschutzgebiet L 20 und direkt benachbart zu mehreren geschützten Landschaftsbestandteilen (LB). Am nördlichen Ende der Trassen befindet sich der „Schwanenweiher“, der sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Lebensraum für Fauna und Flora entwickelt hat.

Zum Ausgleich des baulichen Eingriffs sind Maßnahmen festgelegt worden. Der Einschnitt in Landschaftsraum und Freiraumsystem ist allerdings unwiderruflich.

 

 

Alternativen zur L 821n / Verkehrliche Effekte der L 821n

Die Prüfung von Alternativen zur L 821n (vgl. Drucksache 10/919) hat aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen, ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt sind.

Allerdings hat diese Prüfung und die Auswertung der Belastungszahlen auch gezeigt, dass große Teile des Verkehrsaufkommens, insbesondere bei den Pkw dem Quell- und Zielverkehr zuzurechnen sind; dieser ist nicht per se auf die L 821n umlenkbar. Umlenkbar sind vor allem Lkw-Verkehre, die die Gewerbegebiete ansteuern. Deren Aufkommen ist zwar in den vergangenen Jahren gestiegen, beträgt aber auf L 664 (Kamp-/Schulstraße) und L 821 (Jahnstraße) insgesamt dennoch nur 335 Lkw pro Tag bzw. rund 14 Lkw pro Stunde.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur L 821n war von einem deutlich höheren Lkw-Aufkommen ausgegangen worden. So wurde der Schalltechnischen Untersuchung 2006 ein Gesamtverkehrsaufkommen (DTV) von 8.500 Kfz/Tag für das Jahr 2015 zugrunde gelegt worden mit einem Schwerverkehrsanteil (Lkw und Busse) von 20 %. Die Schwerverkehrsbelastung würde demnach rechnerisch bei 1.700 Fahrzeugen pro Tag liegen – etwa fünf Mal höher als tatsächlich nach aktuellen Zahlen (ohne Berücksichtigung von Bussen).

 

 

Umsetzung der Planung / Erforderliche Konsequenzen

Die Trasse der L 821n ist planfestgestellt und ihr genauer Verlauf damit festgelegt. Aufgrund kommunaler politischer Beschlüsse wird die Straße anbaufrei sein und keine weiteren Netzanschlüsse haben als die K 16 im Norden und die L 654 im Süden. Eine direkte Anbindung an die Siedlungsschwerpunkte Weddinghofen / Bergkamen-Mitte und Oberaden über die „Querspange Pantenweg“, die eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) bewirken könnten, wurde vom Rat negativ beschieden.

Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, bei beiden Ortsdurchfahrten den Verkehrswiderstand zu erhöhen, um Durchgangs- und insbesondere Lkw-Verkehre auf die L 821n zu lenken. Verbunden mit einer Herabstufung beider Straßen zu Kreis- oder Gemeindestraßen sollte ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t erlassen werden. Die Jahnstraße sollte zudem mit begleitenden Radwegen / Angebotsstreifen bzw. in Teilbereichen verkehrsberuhigt umgebaut werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede