Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin Pro Gressio Entwicklungsgesellschaft mbH, vertreten durch Frau Gersmann, zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich östlich der Büscherstraße in Bergkamen zu schließen.

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass das Baugebiet westlich der Büscherstraße nicht das erste Mal im Ausschuss thematisiert werde. Aktuell sei mit der Entwicklungsgesellschaft Progressio ein Wechsel des Erschließungsträgers vollzogen.
Progressio sei der Stadt als verlässlicher Partner bereits bekannt. Durch den neuen Erschließungsträger werden nur die Grundstücke vermarktet. Die zukünftigen Bauherren können ihr Vorhaben innerhalb der vereinbarten Bedingungen des Rahmenplanes frei gestalten.
In Sachen Energieeinsparung müssen die zukünftigen Bauherren die straffen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) einhalten, haben aber die Möglichkeit diese Vorgaben nach ihren individuellen Wünschen umzusetzen. Die Verwaltung stehe gerne für die Beratung der Bauherren zum Thema Energieeinsparung zur Verfügung.

Stadtverordneter Engelhardt erklärt für die Fraktion BergAuf, dass man der Beschlussvorlage zustimmen werde. Bezüglich des § 4 des städtebaulichen Vertrages bittet er um Auskunft, wer welche Kosten trage und welche Maßnahmen im Detail davon betroffen seien und hinterfragt die Müllgefäßstandorte.

Herr Reichling erklärt, dass unter § 4 des städtebaulichen Vertrages die Kostenbeteiligung für die Errichtung des Lärmschutzwalles geregelt sei. Ein größerer Eingriff in die Strukturen des Bolzplatzes sei nicht geplant. Die Kosten für die Errichtung des Lärmschutzwalles seien komplett von dem  Erschließungsträger zu übernehmen. Die Müllfahrzeuge werden die Tonnen an den dafür vorgesehenen und bereits realisierten Flächen an der Büscherstraße aufnehmen.
Es sei nicht geplant, dass die Müllfahrzeuge in das Baugebiet fahren.

Stadtverordneter Strunk bittet für das Plangebiet einen Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit anzusetzen.

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass die Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung des Landes NRW nur einen Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz pro Wohneinheit vorsehe. Es sei nicht ungewöhnlich, dass einzelne Wohneinheiten über deutlich mehr Autos verfügen. Der Gesetzgeber möchte hier aber nicht weiter reglementieren, sondern hat mit der am 14.12.2016 verkündeten neuen Landesbauordnung beschlossen, dass die Kommunen die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen in einer entsprechenden Satzung bis zum 01.01.2019 eigenständig regeln und festschreiben sollen. Unter § 5 des städtebaulichen Vertrages seien auch die 1,5 privaten Stellplätze auf den Hausgrundstücken geregelt. Zusätzlich wurden bereits öffentliche Stellplätze entlang der Büscherstraße realisiert.

Stadtverordneter Grziwotz erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag. Er fragt an, ob die vorhandenen Heckenstrukturen entlang der Kuhbachtrasse erhalten bleiben und ob es schon Interessenten für die übrigen Flächen gäbe.

Erster Beigeordneter erklärt, es werde keine Änderungen der Grünstrukturen entlang der Kuhbachtrasse geben und es seien der Verwaltung  noch keine potenziellen Interessenten für die Restflächen bekannt.