Sitzung: 04.04.2017 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/0864
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin Pro Gressio Entwicklungsgesellschaft mbH, vertreten durch Frau Gersmann, zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich östlich der Büscherstraße in Bergkamen zu schließen.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass das Baugebiet westlich der
Büscherstraße nicht das erste Mal im Ausschuss thematisiert werde. Aktuell sei
mit der Entwicklungsgesellschaft Progressio ein Wechsel des
Erschließungsträgers vollzogen.
Progressio sei der Stadt als verlässlicher Partner bereits bekannt. Durch den
neuen Erschließungsträger werden nur die Grundstücke vermarktet. Die
zukünftigen Bauherren können ihr Vorhaben innerhalb der vereinbarten
Bedingungen des Rahmenplanes frei gestalten.
In Sachen Energieeinsparung müssen die zukünftigen Bauherren die straffen
Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) einhalten, haben aber die
Möglichkeit diese Vorgaben nach ihren individuellen Wünschen umzusetzen. Die
Verwaltung stehe gerne für die Beratung der Bauherren zum Thema Energieeinsparung
zur Verfügung.
Stadtverordneter Engelhardt erklärt für die Fraktion BergAuf, dass man der
Beschlussvorlage zustimmen werde. Bezüglich des § 4 des städtebaulichen
Vertrages bittet er um Auskunft, wer welche Kosten trage und welche Maßnahmen
im Detail davon betroffen seien und hinterfragt die Müllgefäßstandorte.
Herr Reichling erklärt, dass unter § 4 des städtebaulichen Vertrages die
Kostenbeteiligung für die Errichtung des Lärmschutzwalles geregelt sei. Ein
größerer Eingriff in die Strukturen des Bolzplatzes sei nicht geplant. Die
Kosten für die Errichtung des Lärmschutzwalles seien komplett von dem Erschließungsträger zu übernehmen. Die
Müllfahrzeuge werden die Tonnen an den dafür vorgesehenen und bereits
realisierten Flächen an der Büscherstraße aufnehmen.
Es sei nicht geplant, dass die Müllfahrzeuge in das Baugebiet fahren.
Stadtverordneter Strunk bittet für das Plangebiet einen Stellplatzschlüssel von
1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit anzusetzen.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass die Verwaltungsvorschrift
zur Bauordnung des Landes NRW nur einen Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz
pro Wohneinheit vorsehe. Es sei nicht ungewöhnlich, dass einzelne Wohneinheiten
über deutlich mehr Autos verfügen. Der Gesetzgeber möchte hier aber nicht
weiter reglementieren, sondern hat mit der am 14.12.2016 verkündeten neuen
Landesbauordnung beschlossen, dass die Kommunen die Pflicht zur Herstellung von
Stellplätzen in einer entsprechenden Satzung bis zum 01.01.2019 eigenständig
regeln und festschreiben sollen. Unter § 5 des städtebaulichen Vertrages seien
auch die 1,5 privaten Stellplätze auf den Hausgrundstücken geregelt. Zusätzlich
wurden bereits öffentliche Stellplätze entlang der Büscherstraße realisiert.
Stadtverordneter Grziwotz erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die
Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag. Er fragt an, ob die vorhandenen
Heckenstrukturen entlang der Kuhbachtrasse erhalten bleiben und ob es schon
Interessenten für die übrigen Flächen gäbe.
Erster Beigeordneter erklärt, es werde keine Änderungen der Grünstrukturen
entlang der Kuhbachtrasse geben und es seien der Verwaltung noch keine potenziellen Interessenten für die
Restflächen bekannt.