Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Anlage 1.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag ist Bestandteil des Beschlusses nach § 3 Abs. 2 BauGB.

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 2, 3 und 4 und beschließt die zweite öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB.

    Es wird bestimmt, dass die Anlagen 2, 3 und 4 Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift sind.

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt erklärt, dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehnt, weil das Gelände nicht vollkommen von Altlasten befreit und auf mit Gift belasteten Gelände Wohnbebauung zugelassen wird.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters entgegnet dieser Äußerung. Die potentiellen Grundstückskäufer können von 1a-Böden ausgehen, da eine ständige Kontrolle durch die Bodenschutzstelle des Kreises Unna erfolgt.