Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung / Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die in der Sitzung vorgestellte Dokumentation zur „Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen“ zur Beratung an die Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen weiterzuleiten. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt in der ersten Ratssitzung im Jahr 2017.


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters bekräftigt die positive Grundeinstellung  der Stadt

Bergkamen zu den regenerativen Energien und erklärt, dass die Ausweisung von Vorrangzonen

für Windenergieanlagen ein wichtiges und zentrales Thema der Flächennutzungsplanung sei. 

Unter Berücksichtigung des Windenergie-Erlasses vom 04.11.2015 sowie der aktuellen

landesplanerischen Vorgaben, habe die Verwaltung unter Einbeziehung des Kreises Unna das

Thema erneut untersucht. Die Studie der Verwaltung werde heute erstmals im Fachausschuss

eingebracht,  sodass in den nächsten Wochen das Thema in den Fraktionen in Ruhe beraten

werden könne. Die abschließende Beschlussfassung solle im Rat in seiner ersten Sitzung in 2017

erfolgen.

 

Herr Reichling stellt anhand einer Präsentation die aktuellen Untersuchungsergebnisse zur

Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf Bergkamener Stadtgebiet

vor.  Die Präsentation werde den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Stadtverordneter Reichelt bedankt sich im Namen der SPD-Fraktion für die vorgestellte Studie.

Die SPD-Fraktion unterstütze den Einsatz von regenerativen Energien, insbesondere die

Nutzung von Windenergie auf Bergkamener Stadtgebiet sei ein wichtiger Beitrag zum Schutz

der einheimischen Energieressourcen. Man werde das Thema in der Fraktion beraten.

 

Stadtverordneter Miller fragt an, warum der Bereich zwischen Bundesautobahn A 2 und

Eissporthalle nicht für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet sei.

 

Herr Reichling erklärt anhand einer Übersicht, dass der Bereich auf Grund der einzuhaltenden

Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung in Kamen und Bergkamen nicht geeignet

sei.