Sitzung: 14.12.2016 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/0746
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung / Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die in der Sitzung vorgestellte Dokumentation zur „Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen“ zur Beratung an die Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen weiterzuleiten. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt in der ersten Ratssitzung im Jahr 2017.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters
bekräftigt die positive Grundeinstellung
der Stadt
Bergkamen zu den regenerativen
Energien und erklärt, dass die Ausweisung von Vorrangzonen
für Windenergieanlagen ein wichtiges
und zentrales Thema der Flächennutzungsplanung sei.
Unter Berücksichtigung des
Windenergie-Erlasses vom 04.11.2015 sowie der aktuellen
landesplanerischen Vorgaben, habe die
Verwaltung unter Einbeziehung des Kreises Unna das
Thema erneut untersucht. Die Studie
der Verwaltung werde heute erstmals im Fachausschuss
eingebracht, sodass in den nächsten Wochen das Thema in
den Fraktionen in Ruhe beraten
werden könne. Die abschließende
Beschlussfassung solle im Rat in seiner ersten Sitzung in 2017
erfolgen.
Herr Reichling stellt anhand einer
Präsentation die aktuellen Untersuchungsergebnisse zur
Ermittlung möglicher
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf Bergkamener Stadtgebiet
vor.
Die Präsentation werde den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Stadtverordneter Reichelt bedankt sich
im Namen der SPD-Fraktion für die vorgestellte Studie.
Die SPD-Fraktion unterstütze den
Einsatz von regenerativen Energien, insbesondere die
Nutzung von Windenergie auf
Bergkamener Stadtgebiet sei ein wichtiger Beitrag zum Schutz
der einheimischen Energieressourcen.
Man werde das Thema in der Fraktion beraten.
Stadtverordneter Miller fragt an,
warum der Bereich zwischen Bundesautobahn A 2 und
Eissporthalle nicht für die
Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet sei.
Herr Reichling erklärt anhand einer
Übersicht, dass der Bereich auf Grund der einzuhaltenden
Schutzabstände zur vorhandenen
Wohnbebauung in Kamen und Bergkamen nicht geeignet
sei.