Betreff
Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen hier: Vorstellung der aktuellen Untersuchungsergebnisse
Vorlage
11/0746
Aktenzeichen
36.04.02.08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung / Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die in der Sitzung vorgestellte Dokumentation zur „Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen“ zur Beratung an die Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen weiterzuleiten. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt in der ersten Ratssitzung im Jahr 2017.

Sachdarstellung:

 

Für das Stadtgebiet Bergkamen wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach untersucht, ob eine Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen möglich ist. Das erste Gutachten, in dem die Möglichkeiten zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Bergkamen untersucht wurden, stammt aus dem Jahr 1997 (Weil-Winterkamp-Knopp Partnerschaft für Umweltplanung (1997): Windenergienutzung in Bergkamen. Warendorf). Im Jahr 2000 wurde aufbauend auf dieser Untersuchung im Flächennutzungsplan ein Vorranggebiet im Bereich der Bergehalde Großes Holz ausgewiesen; die Ausweisung musste nach einem entsprechenden Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 2004 wieder aufgehoben werden.

 

Im Jahr 2013 wurde erneut ein Gutachten für die Ausweisung von Vorrangflächen erstellt (brandenfels landscape + environment (2013): Ermittlung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen. Münster). Die für die Prüfung angewandten Kriterien stammten aus dem Windenergie-Erlass 2011. Im Ergebnis wurden drei Bereiche im Stadtgebiet identifiziert, die als mögliche Vorrangzonen entwickelt werden könnten (Erweiterungsfläche von Bayer Healthcare (wird lt. Aussage Bayer Healthcare nicht für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt) sowie zwei Flächen westlich der Autobahn A 1); unter Vorbehalt wird auch die Bergehalde Großes Holz als mögliche Vorrangfläche genannt.

 

Die Ergebnisse des Gutachtens von 2013 haben bislang zu keinen weiteren Schritten hinsichtlich einer Ausweisung von Vorrangzonen geführt. Grund hierfür ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts NRW. Beide relativierten den bisherigen Umgang mit Tabukriterien und erhöhten deren Abwägungserfordernisse. Eine strikte Trennung harter und weicher Tabukriterien sowie die Dokumentation der Ermittlung und Abwägung dieser Kriterien sind seitdem notwendig. Dieses ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung im Oktober 2013 zur Kenntnis gegeben worden (mündlicher Bericht; Drucksache 10/1300).

 

Der als Konsequenz aus der Rechtsprechung erforderliche neue Windenergie-Erlass des Landes NRW ist erst Ende 2015 erschienen. Seine Inhalte sowie aktuelle landesplanerische und weitere rechtliche Vorgaben haben eine erneute Bearbeitung des Gesamtthemas erforderlich gemacht.

 

Aufgrund des hohen Abwägungserfordernisses bei der Festlegung von harten und weichen Tabukriterien ist seitens der Verwaltung entschieden worden, kein weiteres externes Gutachten zur Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu vergeben. Stattdessen ist nunmehr verwaltungsintern das Stadtgebiet in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung sowie den Windenergie-Erlass und deren definitorische Vorgaben zu harten und weichen Tabukriterien auf mögliche potenzielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen hin untersucht worden.

Ziel der Untersuchung ist – wie in den bisherigen Gutachten zu dem Thema – die Identifizierung von Flächen im Außenbereich, die aufgrund der vorhandenen Windhöffigkeit, ihres Abstandes zu Schutzgütern und der Flächengröße geeignet sind, als Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen innerhalb des Flächennutzungsplans ausgewiesen zu werden oder mindestens als Standort für den Bau einzelner Windkraftanlagen zu dienen. Die Untersuchung beschäftigt sich explizit auch mit vertikalen Windenergieanlagen und der Thematik von Windkraftanlagen auf Haldenstandorten.

 

Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in der Ausschusssitzung vorgestellt, das Gutachten selbst wird nach der Sitzung den Ausschussmitgliedern und sachkundigen Bürgern zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der Bedeutung des Themas sollen die Fachausschüsse die Untersuchungsergebnisse in den Dezembersitzungen 2016 zunächst nur zur Kenntnis nehmen. Es besteht somit für alle politischen Entscheidungsträger genügend Zeit, die fraktionsinternen Beratungen bis zur abschließenden Beschlussfassung im Februar 2017 durch den Rat zu führen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede

Sachbearbeiter     

 

 

 

 

Busch