Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich (s. Anlage 1) wird begrenzt

 

-       im Nordwesten durch das südliche Ufer/Spundwand des Datteln-Hamm-Kanals zwischen dem Heiler Kirchweg und der Jahnstraße,

-       im Nordosten durch den östlichen Straßenrand der Jahnstraße / L 821 zwischen der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Trasse der Hamm-Osterfelder-Bahn,

-       im Südosten durch die Hamm-Osterfelder-Bahn zwischen dem Bahnübergang Jahnstraße und der Rotherbachstraße und

-       im Südwesten durch den heutigen bzw. zukünftigen nordöstlichen Fahrbahnrand des Heiler Kirchwegs bis zum Datteln-Hamm-Kanal.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 5.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 6 und 7 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

    Die Anlagen 1, 6 und 7 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 

 

 

 

 

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass mit der Erteilung der Seegenehmigung das

wasserrechtliche Verfahren abgeschlossen sei.  Dies sei Grundvoraussetzung für die nunmehr

anstehende Fortschreibung des Bebauungsplanverfahrens. Er weist auf den anstehenden

Grundstückskauf durch die Stadt Bergkamen hin. Der Rat werde über die Ermächtigung zum

Kauf des Grundstückes in seiner nächsten Sitzung entscheiden.  

 

Herr Reichling stellt anhand einer Präsentation den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes

OA 120 “Wasserstadt Aden“ vor. Zusätzlich erläutert er die Historie des Verfahrens sowie die

wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanes.

 

 

Stadtverordneter Pollak dankt der Verwaltung für das Durchhaltevermögen. Der erste

Spatenstich am 21.05.2015 sei als Symbol für die naheliegende Realisierung des herausragenden

Projektes zu sehen.

 

Stadtverordneter Miller betont,  dass die CDU-Fraktion den Planentwurf unterstützen werde. Die ursprüngliche Überlegung der CDU, auf dem Grundstück ein Gewerbegebiet zu errichten, sei zwar vom Tisch,  aber in Teilbereichen des B-Planes werde es auch eine Ansiedlung von Gewerbe geben.

Dr.-Ing. Peters wirbt für das Projekt. Man werde Wohnbebauung, Dienstleister und Gewerbe mit Qualitätsanspruch an die Architektur mit offenen Armen empfangen. Im gewerblichen Bereich sähe man gerne Betriebe mit  wassersportaffinen Nutzungen bzw. Dienstleister mit Kreativität, inspiriert durch eine qualitativ hochwertige Stadtlandschaft am Wasser.

Frau Thylmann werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Sie habe Bedenken, da die Themen  Grubenwassermanagement und Feststoffverbringung unter Tage aus ihrer Sicht nicht abschließend berücksichtigt seien. Sie warnt vor einer Bebauung des Grundstückes und vergleicht das Vorhaben mit dem Altlastenskandal in  den 80er Jahren in Dortmund-Dorstfeld-Süd. 

Dr.-Ing. Peters weist den Vergleich von BergAUF mit einem Altlastenstandort wie Dortmund- Dorstfeld- Süd entschieden zurück.  Mit solchen Aussagen trage man zu  einer unnötigen Panikmache unter Bürgern und zukünftigen Erwerbern bei. Bergkamen habe hier ein Vorzeigprojekt für Wohnen und Arbeiten entwickelt. Die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse seien durch Gutachten und Untersuchen nachgewiesen worden. Auch das Sanierungskonzept sei durch  den Kreis Unna auf Basis des Gutachtens TABERG gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) genehmigt worden.