Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung ohne Deckung zur Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sachkonto 05.31.04.533900) in Höhe von 477.000 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der Pflichtaufgabe der Leistungserbringung nach dem AsylbLG  zurzeit nicht erfüllt werden.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang des AsylbLG sowie der gesetzlichen Trägerschaft der Stadt Bergkamen bei Leistungen nach dem AsylbLG aus § 1 AG AsylbLG NRW.


Beigeordnete Busch teilt mit, dass mit bisher 146 Zuweisungen die Quote des gesamten vergangenen Jahres erreicht ist. Derzeit sind 330 Personen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz zu versorgen. Sie berichtet über die finanzielle Ausstattung durch Bund und Land. Besondere Schwierigkeiten gibt es in den Fällen, wo der Asylantrag abgelehnt ist, die Personen allerdings noch ein Bleiberecht haben.

 

Bürgermeister Schäfer übernimmt die Sitzungsleitung.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer begrüßt insbesondere das Bergkamener Modell der dezentralen Unterbringung und der Flüchtlingshelfer. Er wünscht sich eine stärkere finanzielle Unterstützung durch Bund und Land.

 

CDU-Stadverordneter Pufke spricht das Problem der Finanzierung bei einer Duldung an und kritisiert die Erlasslage, dass Balkanflüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen. Daher begrüßt er das gefasste Anschreiben der Oberbürgermeister und Landräte an die Ministerpräsidentin, das darauf hinweist.

 

SPD-Stadtverordneter Weiß berichtet über Gespräche in Berlin, wonach der Bund in eine noch stärkere finanzielle Verantwortung genommen werden soll. Ausdrücklich erklärt er, dass das Land sämtliche Gelder komplett weiterleitet.

 

Abschließend teilt Bürgermeister Schäfer mit, dass es sich hier auch um ein zentrales Thema bei den kommunalen Spitzenverbänden handelt. Wer keinen Anspruch hat, muss auch zurück gewiesen werden können, es sei denn, dass es sich um Bürgerkriegsgebiete handelt.