Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung ohne Deckung zur
Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sachkonto
05.31.04.533900) in Höhe von 477.000 €.
Das Erfordernis einer notwendigen
Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der Pflichtaufgabe der
Leistungserbringung nach dem AsylbLG
zurzeit nicht erfüllt werden.
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang des AsylbLG sowie der gesetzlichen Trägerschaft der Stadt Bergkamen bei Leistungen nach dem AsylbLG aus § 1 AG AsylbLG NRW.
Beigeordnete
Busch teilt mit, dass mit bisher 146 Zuweisungen die Quote des gesamten
vergangenen Jahres erreicht ist. Derzeit sind 330 Personen nach dem
Asylbewerberleistungs-gesetz zu versorgen. Sie berichtet über die finanzielle
Ausstattung durch Bund und Land. Besondere Schwierigkeiten gibt es in den
Fällen, wo der Asylantrag abgelehnt ist, die Personen allerdings noch ein
Bleiberecht haben.
Bürgermeister
Schäfer übernimmt die Sitzungsleitung.
SPD-Fraktionsvorsitzender
Schäfer begrüßt insbesondere das Bergkamener Modell der dezentralen
Unterbringung und der Flüchtlingshelfer. Er wünscht sich eine stärkere
finanzielle Unterstützung durch Bund und Land.
CDU-Stadverordneter
Pufke spricht das Problem der Finanzierung bei einer Duldung an und kritisiert
die Erlasslage, dass Balkanflüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen. Daher
begrüßt er das gefasste Anschreiben der Oberbürgermeister und Landräte an die
Ministerpräsidentin, das darauf hinweist.
SPD-Stadtverordneter
Weiß berichtet über Gespräche in Berlin, wonach der Bund in eine noch stärkere
finanzielle Verantwortung genommen werden soll. Ausdrücklich erklärt er, dass
das Land sämtliche Gelder komplett weiterleitet.
Abschließend
teilt Bürgermeister Schäfer mit, dass es sich hier auch um ein zentrales Thema
bei den kommunalen Spitzenverbänden handelt. Wer keinen Anspruch hat, muss auch
zurück gewiesen werden können, es sei denn, dass es sich um Bürgerkriegsgebiete
handelt.