Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die neuen „Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII “ in der von der Verwaltung als Anlage 1 vorgelegten Fassung.

 


Die Erläuterungen zu den Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna werden durch Benno Kriegs vorgenommen.

 

Zu der Nachfrage des Abgeordneten Heinzel ist zu erklären, dass die Weihnachts- und Urlaubsbeihilfen für Heim- und Pflegekinder im Jahr ca. einen Umfang von 15.000 € ausmachen. Darüber hinaus gibt es weitere spezifizierte Sonderanträge im Umfang von ca. 13.000 €, so dass insgesamt pro Jahr im Rahmen der Richtlinien Sonderbeihilfen im Umfang von 28.000 € durch das Jugendamt gezahlt werden.