Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die neuen „Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für
Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII “ in der von der
Verwaltung als Anlage 1 vorgelegten Fassung.
Die
Erläuterungen zu den Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna
werden durch Benno Kriegs vorgenommen.
Zu der
Nachfrage des Abgeordneten Heinzel ist zu erklären, dass die Weihnachts- und
Urlaubsbeihilfen für Heim- und Pflegekinder im Jahr ca. einen Umfang von 15.000
€ ausmachen. Darüber hinaus gibt es weitere spezifizierte Sonderanträge im
Umfang von ca. 13.000 €, so dass insgesamt pro Jahr im Rahmen der Richtlinien
Sonderbeihilfen im Umfang von 28.000 € durch das Jugendamt gezahlt werden.