Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
bei der Buchungsstelle 12.54.02/0412.7852 eine außerplanmäßige Auszahlung in
Höhe von 347.000,00 €.
Das
Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW erfüllt sich
in Höhe von Buchungsstelle Titel
- 58.000,00 € 12.54.02/0082.7852 Ausbau
Hüchtstraße/Eigenanteil
- 112.000,00 € 12.54.02/0017.6881 KAG-Einnahmen
„Obere Erlentiefenstraße“
- 177.000,00 € 12.54.02/0119.7852 Neubau
von innerörtlichen Straßen
Summe: 347.000,00 €
Die zeitliche
und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Stadtverordneter Saatkamp von der
FDP-Fraktion fragt an, warum der Betrag nicht in den Haushaltsplan 2012
eingestellt worden ist, obwohl bekannt war, dass ein Ausbau in 2012 vonstatten
geht.
Zuständiger Beigeordneter Mecklenbrauck
führt aus, dass grundsätzlich eine Einstellung möglich gewesen wäre. Da aber
Ausschreibung und Vergabe durch die Ruhrkohle durchgeführt wurde, waren
konkrete Zahlen vorher nicht erkennbar. Die Veranschlagung in 2011 für 2012
hätte übrigens zu keinem anderen Ergebnis geführt – auch dann hätten die
Bauausführungen an der Hüchtstraße geschoben werden müssen.
CDU-Fraktionsvorsitzende Middendorf spricht die auf Seite 3 der Vorlage
gemachten Ausführungen zur Verkehrssicherheitspflicht an der Hüchtstraße an.
Sie sieht teilweise die Verkehrssicherheit gefährdet und bittet die Verwaltung,
die Angelegenheit im Auge zu behalten.