Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02/0412.7852 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 347.000,00 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW erfüllt sich

                       

              in Höhe von              Buchungsstelle  Titel

 

  1.    58.000,00 €            12.54.02/0082.7852            Ausbau Hüchtstraße/Eigenanteil

  2.  112.000,00 €            12.54.02/0017.6881            KAG-Einnahmen „Obere                                                 Erlentiefenstraße“

 

  1.  177.000,00 €            12.54.02/0119.7852            Neubau von            innerörtlichen Straßen

 

Summe: 347.000,00 €

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.


Stadtverordneter Saatkamp von der FDP-Fraktion fragt an, warum der Betrag nicht in den Haushaltsplan 2012 eingestellt worden ist, obwohl bekannt war, dass ein Ausbau in 2012 vonstatten geht.

 

Zuständiger Beigeordneter Mecklenbrauck führt aus, dass grundsätzlich eine Einstellung möglich gewesen wäre. Da aber Ausschreibung und Vergabe durch die Ruhrkohle durchgeführt wurde, waren konkrete Zahlen vorher nicht erkennbar. Die Veranschlagung in 2011 für 2012 hätte übrigens zu keinem anderen Ergebnis geführt – auch dann hätten die Bauausführungen an der Hüchtstraße geschoben werden müssen.

 

CDU-Fraktionsvorsitzende Middendorf spricht die auf Seite 3 der Vorlage gemachten Ausführungen zur Verkehrssicherheitspflicht an der Hüchtstraße an. Sie sieht teilweise die Verkehrssicherheit gefährdet und bittet die Verwaltung, die Angelegenheit im Auge zu behalten.