Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
bei der Buchungsstelle 12.54.02/0412.7852 eine außerplanmäßige Auszahlung in
Höhe von 347.000,00 €.
Das
Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW erfüllt sich
in Höhe von Buchungsstelle Titel
- 58.000,00 € 12.54.02/0082.7852 Ausbau
Hüchtstraße/Eigenanteil
- 112.000,00 € 12.54.02/0017.6881 KAG-Einnahmen
„Obere Erlentiefenstraße“
- 177.000,00 € 12.54.02/0119.7852 Neubau
von innerörtlichen Straßen
Summe: 347.000,00 €
Die zeitliche
und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.