Betreff
Straßenbaukosten der Oberen Erlentiefenstraße, Bergkamen-Overberge,
hier: Zustimmung zur Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
10/0867
Aktenzeichen
66.11.12 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02/0412.7852 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 347.000,00 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW erfüllt sich

 

                       

              in Höhe von              Buchungsstelle  Titel

 

  1.    58.000,00 €            12.54.02/0082.7852            Ausbau Hüchtstraße/Eigenanteil

  2.  112.000,00 €            12.54.02/0017.6881            KAG-Einnahmen „Obere                                                 Erlentiefenstraße“

 

  1.  177.000,00 €            12.54.02/0119.7852            Neubau von            innerörtlichen Straßen

 

 

Summe: 347.000,00 €

 

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

Sachdarstellung:

 

Im Jahr 2010 ergaben Untersuchungen des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB), dass der Regen- und Schmutzwasserkanal der Oberen Erlentiefenstraße, u. a. bedingt durch bergbauliche Einwirkungen, erneuert werden muss.

Im Rahmen der darauffolgenden Kanalplanung stellte sich heraus, dass durch die anstehende Kanalsanierung die komplett vorhandene Fahrbahn aufgebrochen und dementsprechend wiederhergestellt werden müsste.

Die Randbereiche der Oberen Erlentiefenstraße sind unbefestigt und dienten sowohl als Gehweg, dem ungeordneten Parken und teilweise in den Randbereichen auch zur Regenwasserentwässerung. Eine geordnete Gehwegwiederherstellung im Zusammenhang mit den Kanalbauarbeiten des SEB bot sich dadurch an.

 

Da die Finanzierung über die übliche Fahrbahnwiederherstellung hinaus nicht dem Verursacher, dem SEB obliegt, geht somit die Neuordnung der Gehwege und des ruhenden Verkehrs zu Lasten des Budgets des StA 61.

 

Die teilweise Refinanzierung in Höhe von ca. 112.000,00 € erfolgt durch die Veranlagung der Anlieger der Oberen Erlentiefenstraße nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) im Haushaltsjahr 2012.

 

Da die Hauptlast der Finanzierung zu Lasten der Ruhrkohle AG Westfalen besteht, übernahm diese die Funktion des Auftraggebers, sowohl für den SEB als auch für das Tiefbauamt der Stadt Bergkamen. Der Kostenanteil für das Budgets des StA 61 beläuft sich nach Submission und Auftragserteilung durch die Ruhrkohle AG auf 325.000,00 € für den Straßenbau, 6.000,00 € für Beschilderung und Markierung und 16.000,00 € für die  Bepflanzung, so dass sich ein Gesamtkostenpunkt von 347.000,00 € ergibt.

 

Mittel in der vg. Höhe sind im Haushalt 2011 bzw. Doppelhaushalt 2012 / 2013 für die Obere Erlentiefenstraße nicht ausgewiesen.

 

Demgegenüber stehen im Jahr 2012 übertragene Mittel in Höhe von 58.000,00 € auf der Buchungsstelle 12.54.02 / 0082.7852 „Hüchtstraße“ als städt. Eigenanteil zur Verfügung.

 

Da die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Bergkamen als Baulastträger mittelfristig gegenüber der Hüchtstraße noch gewährleistet ist und notwendige technische Abstimmungen noch nicht abgeschlossen sind, soll der Ausbau der Hüchtstraße in den folgenden Jahren zurückgestellt werden.

 

Zur Nutzung der Synergieeffekte des anstehenden Kanalbaus mit der Erneuerung der Fahrbahn in der Oberen Erlentiefenstraße (z. B. verringerte Baustelleneinrichtungskosten, einmalige Baustellensicherung und Umleitungskosten) sollen die bereitgestellten Eigenmittel der Stadt Bergkamen zum Ausbau der Hüchtstraße zugunsten der Oberen Erlentiefenstraße, Bergkamen-Overberge, in Höhe von 58.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Anlieger der Oberen Erlentiefenstraße werden nach dem KAG, § 8, veranlagt, wodurch im Jahr 2012 ca. 112.000,00 € auf der Buchungsstelle 12.54.02/0017.6881 vereinnahmt werden. Diese Einnahmen werden zur Deckung der 347.000,00 € auf der Buchungsstelle 12.54.02/0412.7852 „Ausbau Obere Erlentiefenstraße“ bereitgestellt.

 

Der restliche Fehlbetrag in Höhe von 177.000,00 € wird durch Minderung von Auszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02/0119.7852 „Neubau von innerörtlichen Straßen“ zur Deckung herangezogen.

 

Zur Leistung dieses Betrages ist die Stadt Bergkamen in diesem Jahr an die bauausführende Tiefbaufirma gemäß Baubeauftragungsvertrages durch die Ruhrkohle AG Westfalen verpflichtet.

Aus dieser Verpflichtung geht hervor, dass die außerplanmäßige Auszahlung sowohl zeitlich als auch sachlich unabweisbar ist.

 

Die Voraussetzungen der außerplanmäßigen Auszahlung ergibt sich aus dem § 83 GO NRW. Die Unabweisbarkeit ist ausreichender Weise begründet.

Folgende Mittel können durch das Fachamt aus dem Budgetbereich 61 zur Deckung der Baukosten in Höhe von 347.000,00 € zur Verfügung gestellt werden:

 

                       

                            Buchungsstelle  Titel

 

  1.    58.000,00 €            12.54.02/0082.7852            Ausbau Hüchtstraße/Eigenanteil

  2.  112.000,00 €            12.54.02/0017.6881            KAG-Einnahmen „Obere                                                 Erlentiefenstraße“

 

  1.  177.000,00 €            12.54.02/0119.7852            Neubau von            innerörtlichen Straßen

 

 

Summe: 347.000,00 €

 

 

Somit liegt eine vollständige Deckung gem. § 83 GO NRW Abs. 1 Satz 2 vor.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 347.000,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02 / 0412.7852

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     5.783,33

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

Ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach