Sitzung: 31.01.2012 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 10/0788
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt zum Abschlussbetriebsplan für die Flotationsteiche
Haus Aden (Kanalband) zur Gestaltungsplanung, zum Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag und zur Eingriffsbilanzierung folgende Stellungnahme:
1. Gestaltungsplan
Die vorgelegte Gestaltungsplanung ist im Sinne der Ziele der Rekultivierung und
Stadtentwicklung für eine freizeitorientierte Nutzung in diesem Bereich.
Allerdings entspricht die Lage des Kreisverkehrs zur Erschließung des
Kanalbandes nicht den aktuellen Planungen der Wasserstadt Aden und dem Stand
der Planfeststellungsunterlagen zur Beseitigung des schienengleichen
Bahnübergangs, der zwischen den Beteiligten abgestimmt ist. Der Kreisverkehr im
Südwesten der Fläche soll sowohl die Wasserstadt als auch das Kanalband
erschließen und so zwei Freizeitstandorte direkt miteinander verbinden. Der
Kreisverkehr ist zwar nicht Gegenstand des bergrechtlichen Verfahrens, da sich
allerdings durch die veränderte Lage eine andere Wegeführung auf dem Gelände
und Anfahrbarkeit des Parkplatzes ergeben, ist der Gestaltungsplan hier
entsprechend anzupassen.
Die Stadt Bergkamen geht ebenfalls davon aus, dass zur Erschließung der
Bergehalde Großes Holz die im Gestaltungsplan nicht dargestellte Brücke
erhalten bleibt. Sie ist für die freizeitorientierte Nutzung sowie für das
Rettungswegekonzept der Halde Großes Holz dringend erforderlich.
Mit der vorgelegten Planung wird auch die Nutzung eines Teilbereiches als
„Deutsches Seifenkisten-Zentrum“ vorbereitet. Die Stadt Bergkamen hat Bedenken,
die Flächen in unmittelbarer Nähe des Startplatzes als Wald anzulegen. Es wird
angeregt, die ursprüngliche Planung nicht zu verändern und hier wieder
strukturierte Wiesenflächen vorzusehen, um sie temporär als
Multifunktionsfläche für Seifenkistenrennen nutzen zu können.
2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie zur Anlegung eines Ersatzhabitats
für die Kreuzkröte im Bereich der Bergehalde Großes Holz werden keine Bedenken
und Anregungen vorgebracht.
3. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verbleibt ein Defizit, das auf
externen Flächen ausgeglichen werden muss. Diese Flächen werden allerdings
nicht benannt. Aus Sicht der Stadt Bergkamen soll dieser Ausgleich vorzugsweise
in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Haus
Aden durch Anlegung des Adenparks realisiert werden. Die Festlegung und
Ausgestaltung kann über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Bergkamen
und dem Vorhabenträger RAG Montan Immobilien GmbH gesichert werden. Darüber
hinaus soll ein flächennaher Ausgleich im östlichen Ruhrgebiet in der Region Dortmund/Kreis
Unna/Hamm erfolgen. Die externe Standortfestlegung soll im Rahmen des
Abschlussbetriebsplanverfahrens erfolgen.
4. „Die unter Punkt 4 getroffenen
Zeitaussagen sollen verbindlich eingehalten werden.“
Techn.
Angestellter Boden erläutert die Verwaltungsvorlage anhand einer
Powerpoint-Präsentation. Im Anschluss daran unterbreitet Techn. Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters dem Ausschuss einen Ergänzungsvorschlag zum Beschlussvorschlag
der Verwaltung, der vom Ausschuss einstimmig angenommen wird.
Die Ergänzung
lautet:
„4. Die unter
Punkt 4 getroffenen Zeitaussagen sollen verbindlich eingehalten werden.“