Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt zum Abschlussbetriebsplan für die Flotationsteiche Haus Aden (Kanalband) zur Gestaltungsplanung, zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und zur Eingriffsbilanzierung folgende Stellungnahme:

 

1.       Gestaltungsplan

Die vorgelegte Gestaltungsplanung ist im Sinne der Ziele der Rekultivierung und Stadtentwicklung für eine freizeitorientierte Nutzung in diesem Bereich.

Allerdings entspricht die Lage des Kreisverkehrs zur Erschließung des Kanalbandes nicht den aktuellen Planungen der Wasserstadt Aden und dem Stand der Planfeststellungsunterlagen zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs, der zwischen den Beteiligten abgestimmt ist. Der Kreisverkehr im Südwesten der Fläche soll sowohl die Wasserstadt als auch das Kanalband erschließen und so zwei Freizeitstandorte direkt miteinander verbinden. Der Kreisverkehr ist zwar nicht Gegenstand des bergrechtlichen Verfahrens, da sich allerdings durch die veränderte Lage eine andere Wegeführung auf dem Gelände und Anfahrbarkeit des Parkplatzes ergeben, ist der Gestaltungsplan hier entsprechend anzupassen.

Die Stadt Bergkamen geht ebenfalls davon aus, dass zur Erschließung der Bergehalde Großes Holz die im Gestaltungsplan nicht dargestellte Brücke erhalten bleibt. Sie ist für die freizeitorientierte Nutzung sowie für das Rettungswegekonzept der Halde Großes Holz dringend erforderlich.

Mit der vorgelegten Planung wird auch die Nutzung eines Teilbereiches als „Deutsches Seifenkisten-Zentrum“ vorbereitet. Die Stadt Bergkamen hat Bedenken, die Flächen in unmittelbarer Nähe des Startplatzes als Wald anzulegen. Es wird angeregt, die ursprüngliche Planung nicht zu verändern und hier wieder strukturierte Wiesenflächen vorzusehen, um sie temporär als Multifunktionsfläche für Seifenkistenrennen nutzen zu können.

2.       Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie zur Anlegung eines Ersatzhabitats für die Kreuzkröte im Bereich der Bergehalde Großes Holz werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

3.       Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verbleibt ein Defizit, das auf externen Flächen ausgeglichen werden muss. Diese Flächen werden allerdings nicht benannt. Aus Sicht der Stadt Bergkamen soll dieser Ausgleich vorzugsweise in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Haus Aden durch Anlegung des Adenparks realisiert werden. Die Festlegung und Ausgestaltung kann über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Bergkamen und dem Vorhabenträger RAG Montan Immobilien GmbH gesichert werden. Darüber hinaus soll ein flächennaher Ausgleich im östlichen Ruhrgebiet in der Region Dortmund/Kreis Unna/Hamm erfolgen. Die externe Standortfestlegung soll im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens erfolgen.
 

4.       „Die unter Punkt 4 getroffenen Zeitaussagen sollen verbindlich eingehalten werden.“


Techn. Angestellter Boden erläutert die Verwaltungsvorlage anhand einer Powerpoint-Präsentation. Im Anschluss daran unterbreitet Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters dem Ausschuss einen Ergänzungsvorschlag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung, der vom Ausschuss einstimmig angenommen wird.

 

Die Ergänzung lautet:

 

„4. Die unter Punkt 4 getroffenen Zeitaussagen sollen verbindlich eingehalten werden.“