Betreff
Abschlussbetriebsplan für die Flotationsteiche Haus Aden (Kanalband)
hier: Anpassung der Gestaltungsplanung nach Fortschreibung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Eingriffsbilanzierung
Vorlage
10/0788
Aktenzeichen
61.82.120 reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt zum Abschlussbetriebsplan für die Flotationsteiche Haus Aden (Kanalband) zur Gestaltungsplanung, zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und zur Eingriffsbilanzierung folgende Stellungnahme:

 

1.       Gestaltungsplan

Die vorgelegte Gestaltungsplanung ist im Sinne der Ziele der Rekultivierung und Stadtentwicklung für eine freizeitorientierte Nutzung in diesem Bereich.

Allerdings entspricht die Lage des Kreisverkehrs zur Erschließung des Kanalbandes nicht den aktuellen Planungen der Wasserstadt Aden und dem Stand der Planfeststellungsunterlagen zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs, der zwischen den Beteiligten abgestimmt ist. Der Kreisverkehr im Südwesten der Fläche soll sowohl die Wasserstadt als auch das Kanalband erschließen und so zwei Freizeitstandorte direkt miteinander verbinden. Der Kreisverkehr ist zwar nicht Gegenstand des bergrechtlichen Verfahrens, da sich allerdings durch die veränderte Lage eine andere Wegeführung auf dem Gelände und Anfahrbarkeit des Parkplatzes ergeben, ist der Gestaltungsplan hier entsprechend anzupassen.

Die Stadt Bergkamen geht ebenfalls davon aus, dass zur Erschließung der Bergehalde Großes Holz die im Gestaltungsplan nicht dargestellte Brücke erhalten bleibt. Sie ist für die freizeitorientierte Nutzung sowie für das Rettungswegekonzept der Halde Großes Holz dringend erforderlich.

Mit der vorgelegten Planung wird auch die Nutzung eines Teilbereiches als „Deutsches Seifenkisten-Zentrum“ vorbereitet. Die Stadt Bergkamen hat Bedenken, die Flächen in unmittelbarer Nähe des Startplatzes als Wald anzulegen. Es wird angeregt, die ursprüngliche Planung nicht zu verändern und hier wieder strukturierte Wiesenflächen vorzusehen, um sie temporär als Multifunktionsfläche für Seifenkistenrennen nutzen zu können.

2.       Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie zur Anlegung eines Ersatzhabitats für die Kreuzkröte im Bereich der Bergehalde Großes Holz werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

3.       Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verbleibt ein Defizit, das auf externen Flächen ausgeglichen werden muss. Diese Flächen werden allerdings nicht benannt. Aus Sicht der Stadt Bergkamen soll dieser Ausgleich vorzugsweise in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Haus Aden durch Anlegung des Adenparks realisiert werden. Die Festlegung und Ausgestaltung kann über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Bergkamen und dem Vorhabenträger RAG Montan Immobilien GmbH gesichert werden. Darüber hinaus soll ein flächennaher Ausgleich im östlichen Ruhrgebiet in der Region Dortmund/Kreis Unna/Hamm erfolgen. Die externe Standortfestlegung soll im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens erfolgen.

Sachdarstellung:

 

 

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW hat mit Schreiben vom 30.12.2011 die überarbeiteten Planunterlagen für die Flotationsteiche Haus Aden (Kanalband), die Fortschreibung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Eingriffsbilanzierung mit der Bitte um Stellungnahme übergeben.

Infolge umfassender Anpassungsmaßnahmen hat das Bergwerk Haus Aden vorzeitig in 2000 die Förderung eingestellt. Die Werkmeisterplanung für die Halde Großes Holz und das Kanalband ließ sich somit nicht mehr realisieren. Durch das Büro Drecker wurde daher ein neuer Gestaltungsplan erarbeitet, der Grundlage für den Abschlussbetriebsplan ist.

Die Gestaltungsplanung trägt dem planerischen Ziel der Stadt Bergkamen Rechnung, die Halde Großes Holz für eine Freizeit- und Erholungsnutzung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages gefordert. Das erste Gutachten wurde in 2010 vorgelegt und musste aufgrund eines Vorkommens der Kreuzkröte in 2011 nochmals aktualisiert werden. Das Ergebnis liegt jetzt vor.

Im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Landschafts- und Forstrecht war die „Drecker-Planung“ neu zu bilanzieren. Diese Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung wird mit den neuen Unterlagen vorgelegt.

 

Die Verwaltung hat die Unterlagen geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

1.       Gestaltungsplan

In zwei Schüttphasen wird der Änderungsbereich für die ehemaligen Flotationsteiche mit Bodenmaterial überschüttet.

Der Bereich nordöstlich davon ist nahezu komplett als Wald mit einer Grünlandfläche auf dem Plateau und der Mountainbike-Strecke endgestaltet.

Die verkehrliche Erschließung des Kanalbandes erfolgt von Westen von der Jahnstraße aus. Allerdings ist der geplante Kreisverkehr nicht nach dem aktuellen Stand der Planungen zur Wasserstadt verortet (siehe Anlage 1 und 2). Der Kreisverkehr ist nicht Gegenstand des Abschlussbetriebsplanverfahrens. Da sich jedoch eine verändere Wegeführung auf dem Gelände und Anfahrbarkeit des Parkplatzes ergeben, wird angeregt, das Gestaltungskonzept entsprechend zu verändern.

Für die Besucher und Besucherinnen wird als Auftakt ein Schotterparkplatz vorgesehen, der durch Baumpflanzungen strukturiert und begrenzt wird. Von hier aus erstreckt sich in östlicher Richtung ein ca. 2,8 km langer Rundweg um den Haldenkörper, der wiederum am Parkplatz endet. Im Zentrum ist eine große Grünfläche vorgesehen, die später intensiv für Freizeitaktivitäten genutzt werden kann. Hier sind für die geplante Nutzung als „Deutsches Seifenkisten-Zentrum“ eine entsprechende Piste sowie rechts und links Naturtribünen für Wettkämpfe vorgesehen. Im Gegensatz zu der letzten Planung, die hier Wiesenflächen für eine temporär nutzbare Multifunktionsfläche enthält, sind im Bereich des Startplatzes nunmehr auch Waldflächen geplant. Die Verwaltung schlägt vor, den Bereich um den Startplatz wieder als Wiesenflächen zu gestalten, um die Freizeitnutzung in Zukunft zu ermöglichen.





Im östlichen Teil entsteht ein elliptischer Weg, der durch eine Abfolge von Wiesen- und Waldflächen führt.

Die Böschungsflanken zur Hamm-Osterfelder-Bahn und zum Datteln-Hamm-Kanal sind bewaldet. Lediglich ein Streifen zwischen Schifffahrtskanal und dem begleitenden Rad- und Wanderweg soll freigehalten werden mit dem Ziel, den Blick auf den Datteln-Hamm-Kanal zu ermöglichen.

Der Übergang zur Bergehalde Großes Holz erfolgt in der Lage der heutigen Bergetransportstraße. Allerdings ist die Brücke über die Hamm-Osterfelder-Bahn nicht im vorgelegten Gestaltungsplan dargestellt.

Stellungnahme:

Die vorgelegte Gestaltungsplanung ist im Sinne der Ziele der Rekultivierung und Stadtentwicklung für eine freizeitorientierte Nutzung in diesem Bereich.

Allerdings entspricht die Lage des Kreisverkehrs zur Erschließung des Kanalbandes nicht den aktuellen Planungen der Wasserstadt Aden und dem Stand der Planfeststellungsunterlagen zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs, der zwischen den Beteiligten abgestimmt ist. Der Kreisverkehr im Südwesten der Fläche soll sowohl die Wasserstadt als auch das Kanalband erschließen und so zwei Freizeitstandorte direkt miteinander verbinden. Der Kreisverkehr ist zwar nicht Gegenstand des bergrechtlichen Verfahrens, da sich allerdings durch die veränderte Lage eine andere Wegeführung auf dem Gelände und Anfahrbarkeit des Parkplatzes ergibt, ist der Gestaltungsplan hier entsprechend anzupassen.

Die Stadt Bergkamen geht ebenfalls davon aus, dass zur Erschließung der Bergehalde Großes Holz, die im Gestaltungsplan nicht dargestellte Brücke erhalten bleibt. Sie ist für die freizeitorientierte Nutzung sowie für das Rettungswegekonzept der Halde Großes Holz dringend erforderlich.

Mit der vorgelegten Planung wird auch die Nutzung eines Teilbereiches als „Deutsches Seifenkisten-Zentrum“ vorbereitet. Die Stadt Bergkamen hat Bedenken, die Flächen in unmittelbarer Nähe des Startplatzes als Wald anzulegen. Es wird angeregt, die ursprüngliche Planung nicht zu verändern und hier wieder strukturierte Wiesenflächen vorzusehen, um sie temporär als Multifunktionsfläche für Seifenkistenrennen nutzen zu können.

 

2.       Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

In 2010 wurde der von der Bezirksregierung Arnsberg geforderte Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vorgelegt. Im Rahmen der Erörterung der dazu vorgebrachten Stellungnahmen haben sich Änderungen ergeben. Im Mittelpunkt steht hierbei der Umgang mit der auf dem Kanalband nachgewiesenen Kreuzkröte

Durch die Überschüttung von Gewässern gehen Laichhabitate der Kreuzkröte verloren, mit denen eine Störung und ein Verlust von Tieren während der Fortpflanzungszeit verbunden sind. Darüber hinaus kann es durch die Überschüttung von Winterhabitaten zu einer Tötung von Tieren kommen. Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung soll daher ein Ersatzhabitat auf der benachbarten Bergehalde Großes Holz angelegt werden. Aufgrund der Wiederaufforstungsverpflichtung eignet sich das Kanalband nicht. Die Kreuzkröte kann als Pionierart neu entstehende Lebensräume schnell besiedeln.


Die Kreuzkröten wurden bereits zwischen der Schüttphase I und der Schüttphase II gesammelt und zum westlichen Laichgewässer verbracht. Nach Fertigstellung der Schüttphase I und vor Beginn der Schüttphase II werden die Kreuzkröten wieder eingesammelt und in das dann hergerichtete Ersatzhabitat verbracht.

Die Bergehalde Großes Holz beinhaltet in weiten Teilen potentielle Kreuzkröten-Habitate. Im Hinblick auf die geplante Umsiedlung ist es zudem vorteilhaft, dass die ökologischen Bedingungen der Halden Kanalband und Großes Holz ähnlich sind und die beiden Standorte unmittelbar benachbart liegen.

Das Ersatzhabitat soll im Bereich des südlichen Baumplateaus angelegt werden. Zur Aufwertung als Lebensraum für die Kreuzkröte werden 1,6 ha zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 3). Da sich die jetzigen Flächen aufgrund des vorhandenen dichtrasigen Grünlandes nicht eignen, sind diese entsprechend herzurichten, da die Kreuzkröte Rohbodenflächen bzw. schütter bewachsene Oberflächen benötigt.

Im nördlichen Teil soll ein Sand-/Bergematerialgemisch (0,50 m) aufgebracht werden. Im zentralen Bereich wird die vorhandene Grasnarbe abgetragen, um hier Rohboden offen zu legen. Auch im südlichen Bereich des versunkenen Haines wird Bergematerial aufgebracht. Insgesamt soll der Kreuzkröte das Eingraben ermöglicht werden. Ausgespart bleibt der Bereich des Röhrichtbestandes, der als Nahrungshabitat fungiert. Im nördlichen Bereich wird ein Laichgewässer angelegt; daneben mehrere fahrspurbreite Gewässer ohne Abdichtung. Sie bieten ein ausreichendes Angebot an Fortpflanzungsstätten. Zum Unterschlupf werden Holzstapel und Ziegelsteinschüttungen sowie Erdhügel und Erdwälle angelegt. Für Winterquartiere werden Bergematerialien an bestehenden Böschungen in entsprechender Tiefe eingebracht.

Beeinträchtigungen für weitere planungsrelevante Arten wie Feldschwirl, Rebhuhn und Wiesenpieper sollen durch entsprechende Bauzeitregelungen und Vorabkartierung verhindert werden.

Die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG werden nicht erfüllt.

Stellungnahme:

Zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie zur Anlegung eines Ersatzhabitats für die Kreuzkröte im Bereich der Bergehalde Großes Holz werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

3.       Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Nach Vorliegen der Entscheidung für das Ersatzhabitat der Kreuzkröte auf der Bergehalde Großes Holz kann eine endgültige Bilanzierung vorgenommen werden. Im Ergebnis besteht nach Realisierung des Gestaltungskonzeptes für das Kanalband bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung ein Defizit von 15.208 Wertpunkten. Das entspräche der Aufforstung einer Ackerfläche von 18.215 qm, die an anderer Stelle nachzuweisen ist. Ein entsprechender Vorschlag wird nicht unterbreitet. Nach der forstrechtlichen Eingriffsregelung verbleibt ein Defizit von 18.215 qm gegenüber dem Werkmeisterplan, das auf externen Flächen aufgeforstet werden muss. Auch hier wird keine Fläche benannt.


Stellungnahme:

Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verbleibt ein Defizit, das auf externen Flächen ausgeglichen werden muss. Diese Flächen werden allerdings nicht benannt. Aus Sicht der Stadt Bergkamen soll dieser Ausgleich vorzugsweise in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Haus Aden durch Anlegung des Adenparks realisiert werden. Die Festlegung und Ausgestaltung kann über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Bergkamen und dem Vorhabenträger RAG Montan Immobilien GmbH gesichert werden. Darüber hinaus soll ein flächennaher Ausgleich im östlichen Ruhrgebiet in der Region Dortmund/Kreis Unna/Hamm erfolgen. Die externe Standortfestlegung soll im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens erfolgen.

4.       Zeitplanung

Nach Auskunft der RAG wird die Schüttphase bis Ende 2013 andauern. Anschließend ist in 2014 die Abdeckung und Bepflanzung vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke