hier: Anpassung der Gestaltungsplanung nach Fortschreibung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Eingriffsbilanzierung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt zum Abschlussbetriebsplan für die Flotationsteiche
Haus Aden (Kanalband) zur Gestaltungsplanung, zum Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag und zur Eingriffsbilanzierung folgende Stellungnahme:
1. Gestaltungsplan
Die vorgelegte Gestaltungsplanung ist im Sinne der Ziele der Rekultivierung und
Stadtentwicklung für eine freizeitorientierte Nutzung in diesem Bereich.
Allerdings entspricht die Lage des Kreisverkehrs zur Erschließung des
Kanalbandes nicht den aktuellen Planungen der Wasserstadt Aden und dem Stand
der Planfeststellungsunterlagen zur Beseitigung des schienengleichen
Bahnübergangs, der zwischen den Beteiligten abgestimmt ist. Der Kreisverkehr im
Südwesten der Fläche soll sowohl die Wasserstadt als auch das Kanalband
erschließen und so zwei Freizeitstandorte direkt miteinander verbinden. Der
Kreisverkehr ist zwar nicht Gegenstand des bergrechtlichen Verfahrens, da sich
allerdings durch die veränderte Lage eine andere Wegeführung auf dem Gelände
und Anfahrbarkeit des Parkplatzes ergeben, ist der Gestaltungsplan hier
entsprechend anzupassen.
Die Stadt Bergkamen geht ebenfalls davon aus, dass zur Erschließung der
Bergehalde Großes Holz die im Gestaltungsplan nicht dargestellte Brücke
erhalten bleibt. Sie ist für die freizeitorientierte Nutzung sowie für das
Rettungswegekonzept der Halde Großes Holz dringend erforderlich.
Mit der vorgelegten Planung wird auch die Nutzung eines Teilbereiches als
„Deutsches Seifenkisten-Zentrum“ vorbereitet. Die Stadt Bergkamen hat Bedenken,
die Flächen in unmittelbarer Nähe des Startplatzes als Wald anzulegen. Es wird
angeregt, die ursprüngliche Planung nicht zu verändern und hier wieder
strukturierte Wiesenflächen vorzusehen, um sie temporär als
Multifunktionsfläche für Seifenkistenrennen nutzen zu können.
2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie zur Anlegung eines Ersatzhabitats
für die Kreuzkröte im Bereich der Bergehalde Großes Holz werden keine Bedenken
und Anregungen vorgebracht.
3. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verbleibt ein Defizit, das auf
externen Flächen ausgeglichen werden muss. Diese Flächen werden allerdings
nicht benannt. Aus Sicht der Stadt Bergkamen soll dieser Ausgleich vorzugsweise
in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Haus
Aden durch Anlegung des Adenparks realisiert werden. Die Festlegung und
Ausgestaltung kann über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Bergkamen
und dem Vorhabenträger RAG Montan Immobilien GmbH gesichert werden. Darüber
hinaus soll ein flächennaher Ausgleich im östlichen Ruhrgebiet in der Region Dortmund/Kreis
Unna/Hamm erfolgen. Die externe Standortfestlegung soll im Rahmen des
Abschlussbetriebsplanverfahrens erfolgen.
Sachdarstellung:
Die
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW hat mit
Schreiben vom 30.12.2011 die überarbeiteten Planunterlagen für die
Flotationsteiche Haus Aden (Kanalband), die Fortschreibung des Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages und der Eingriffsbilanzierung mit der Bitte um Stellungnahme
übergeben.
Infolge
umfassender Anpassungsmaßnahmen hat das Bergwerk Haus Aden vorzeitig in 2000
die Förderung eingestellt. Die Werkmeisterplanung für die Halde Großes Holz und
das Kanalband ließ sich somit nicht mehr realisieren. Durch das Büro Drecker
wurde daher ein neuer Gestaltungsplan erarbeitet, der Grundlage für den
Abschlussbetriebsplan ist.
Die
Gestaltungsplanung trägt dem planerischen Ziel der Stadt Bergkamen Rechnung,
die Halde Großes Holz für eine Freizeit- und Erholungsnutzung der
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens wurde die Erstellung eines artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages gefordert. Das erste Gutachten wurde in 2010 vorgelegt und musste
aufgrund eines Vorkommens der Kreuzkröte in 2011 nochmals aktualisiert werden.
Das Ergebnis liegt jetzt vor.
Im Rahmen der
Eingriffsregelung nach dem Landschafts- und Forstrecht war die
„Drecker-Planung“ neu zu bilanzieren. Diese Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung
wird mit den neuen Unterlagen vorgelegt.
Die Verwaltung
hat die Unterlagen geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:
1. Gestaltungsplan
In zwei Schüttphasen wird der Änderungsbereich für die ehemaligen Flotationsteiche
mit Bodenmaterial überschüttet.
Der Bereich nordöstlich davon ist nahezu komplett als Wald mit einer
Grünlandfläche auf dem Plateau und der Mountainbike-Strecke endgestaltet.
Die verkehrliche Erschließung des Kanalbandes erfolgt von Westen von der
Jahnstraße aus. Allerdings ist der geplante Kreisverkehr nicht nach dem
aktuellen Stand der Planungen zur Wasserstadt verortet (siehe Anlage 1 und 2).
Der Kreisverkehr ist nicht Gegenstand des Abschlussbetriebsplanverfahrens. Da
sich jedoch eine verändere Wegeführung auf dem Gelände und Anfahrbarkeit des
Parkplatzes ergeben, wird angeregt, das Gestaltungskonzept entsprechend zu
verändern.
Für die Besucher und Besucherinnen wird als Auftakt ein Schotterparkplatz
vorgesehen, der durch Baumpflanzungen strukturiert und begrenzt wird. Von hier
aus erstreckt sich in östlicher Richtung ein ca. 2,8 km langer Rundweg um den
Haldenkörper, der wiederum am Parkplatz endet. Im Zentrum ist eine große
Grünfläche vorgesehen, die später intensiv für Freizeitaktivitäten genutzt
werden kann. Hier sind für die geplante Nutzung als „Deutsches
Seifenkisten-Zentrum“ eine entsprechende Piste sowie rechts und links
Naturtribünen für Wettkämpfe vorgesehen. Im Gegensatz zu der letzten Planung,
die hier Wiesenflächen für eine temporär nutzbare Multifunktionsfläche enthält,
sind im Bereich des Startplatzes nunmehr auch Waldflächen geplant. Die
Verwaltung schlägt vor, den Bereich um den Startplatz wieder als Wiesenflächen
zu gestalten, um die Freizeitnutzung in Zukunft zu ermöglichen.
Im östlichen Teil entsteht ein elliptischer Weg, der durch eine Abfolge von
Wiesen- und Waldflächen führt.
Die Böschungsflanken zur Hamm-Osterfelder-Bahn und zum Datteln-Hamm-Kanal sind
bewaldet. Lediglich ein Streifen zwischen Schifffahrtskanal und dem
begleitenden Rad- und Wanderweg soll freigehalten werden mit dem Ziel, den
Blick auf den Datteln-Hamm-Kanal zu ermöglichen.
Der Übergang zur Bergehalde Großes Holz erfolgt in der Lage der heutigen
Bergetransportstraße. Allerdings ist die Brücke über die Hamm-Osterfelder-Bahn
nicht im vorgelegten Gestaltungsplan dargestellt.
Stellungnahme:
Die vorgelegte Gestaltungsplanung ist im Sinne der Ziele der Rekultivierung und
Stadtentwicklung für eine freizeitorientierte Nutzung in diesem Bereich.
Allerdings entspricht die Lage des Kreisverkehrs zur Erschließung des
Kanalbandes nicht den aktuellen Planungen der Wasserstadt Aden und dem Stand
der Planfeststellungsunterlagen zur Beseitigung des schienengleichen
Bahnübergangs, der zwischen den Beteiligten abgestimmt ist. Der Kreisverkehr im
Südwesten der Fläche soll sowohl die Wasserstadt als auch das Kanalband
erschließen und so zwei Freizeitstandorte direkt miteinander verbinden. Der
Kreisverkehr ist zwar nicht Gegenstand des bergrechtlichen Verfahrens, da sich
allerdings durch die veränderte Lage eine andere Wegeführung auf dem Gelände
und Anfahrbarkeit des Parkplatzes ergibt, ist der Gestaltungsplan hier
entsprechend anzupassen.
Die Stadt Bergkamen geht ebenfalls davon aus, dass zur Erschließung der Bergehalde
Großes Holz, die im Gestaltungsplan nicht dargestellte Brücke erhalten bleibt.
Sie ist für die freizeitorientierte Nutzung sowie für das Rettungswegekonzept
der Halde Großes Holz dringend erforderlich.
Mit der vorgelegten Planung wird auch die Nutzung eines Teilbereiches als
„Deutsches Seifenkisten-Zentrum“ vorbereitet. Die Stadt Bergkamen hat Bedenken,
die Flächen in unmittelbarer Nähe des Startplatzes als Wald anzulegen. Es wird
angeregt, die ursprüngliche Planung nicht zu verändern und hier wieder
strukturierte Wiesenflächen vorzusehen, um sie temporär als
Multifunktionsfläche für Seifenkistenrennen nutzen zu können.
2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
In 2010 wurde der von der Bezirksregierung Arnsberg geforderte
Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vorgelegt. Im Rahmen der Erörterung der dazu
vorgebrachten Stellungnahmen haben sich Änderungen ergeben. Im Mittelpunkt
steht hierbei der Umgang mit der auf dem Kanalband nachgewiesenen Kreuzkröte
Durch die Überschüttung von Gewässern gehen Laichhabitate der Kreuzkröte
verloren, mit denen eine Störung und ein Verlust von Tieren während der
Fortpflanzungszeit verbunden sind. Darüber hinaus kann es durch die
Überschüttung von Winterhabitaten zu einer Tötung von Tieren kommen. Im
Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung soll daher ein Ersatzhabitat auf
der benachbarten Bergehalde Großes Holz angelegt werden. Aufgrund der
Wiederaufforstungsverpflichtung eignet sich das Kanalband nicht. Die Kreuzkröte
kann als Pionierart neu entstehende Lebensräume schnell besiedeln.
Die Kreuzkröten wurden bereits zwischen der Schüttphase I und der Schüttphase
II gesammelt und zum westlichen Laichgewässer verbracht. Nach Fertigstellung
der Schüttphase I und vor Beginn der Schüttphase II werden die Kreuzkröten
wieder eingesammelt und in das dann hergerichtete Ersatzhabitat verbracht.
Die Bergehalde Großes Holz beinhaltet in weiten Teilen potentielle
Kreuzkröten-Habitate. Im Hinblick auf die geplante Umsiedlung ist es zudem
vorteilhaft, dass die ökologischen Bedingungen der Halden Kanalband und Großes
Holz ähnlich sind und die beiden Standorte unmittelbar benachbart liegen.
Das Ersatzhabitat soll im Bereich des südlichen Baumplateaus angelegt werden.
Zur Aufwertung als Lebensraum für die Kreuzkröte werden 1,6 ha zur Verfügung
gestellt (siehe Anlage 3). Da sich die jetzigen Flächen aufgrund des
vorhandenen dichtrasigen Grünlandes nicht eignen, sind diese entsprechend
herzurichten, da die Kreuzkröte Rohbodenflächen bzw. schütter bewachsene
Oberflächen benötigt.
Im nördlichen Teil soll ein Sand-/Bergematerialgemisch (0,50 m) aufgebracht
werden. Im zentralen Bereich wird die vorhandene Grasnarbe abgetragen, um hier
Rohboden offen zu legen. Auch im südlichen Bereich des versunkenen Haines wird
Bergematerial aufgebracht. Insgesamt soll der Kreuzkröte das Eingraben
ermöglicht werden. Ausgespart bleibt der Bereich des Röhrichtbestandes, der als
Nahrungshabitat fungiert. Im nördlichen Bereich wird ein Laichgewässer
angelegt; daneben mehrere fahrspurbreite Gewässer ohne Abdichtung. Sie bieten
ein ausreichendes Angebot an Fortpflanzungsstätten. Zum Unterschlupf werden
Holzstapel und Ziegelsteinschüttungen sowie Erdhügel und Erdwälle angelegt. Für
Winterquartiere werden Bergematerialien an bestehenden Böschungen in
entsprechender Tiefe eingebracht.
Beeinträchtigungen für weitere planungsrelevante Arten wie Feldschwirl, Rebhuhn
und Wiesenpieper sollen durch entsprechende Bauzeitregelungen und
Vorabkartierung verhindert werden.
Die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG werden nicht erfüllt.
Stellungnahme:
Zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie zur Anlegung eines Ersatzhabitats
für die Kreuzkröte im Bereich der Bergehalde Großes Holz werden keine Bedenken
und Anregungen vorgebracht.
3.
Eingriffs-
und Ausgleichsbilanzierung
Nach Vorliegen der Entscheidung für das Ersatzhabitat der Kreuzkröte auf der
Bergehalde Großes Holz kann eine endgültige Bilanzierung vorgenommen werden. Im
Ergebnis besteht nach Realisierung des Gestaltungskonzeptes für das Kanalband
bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung ein Defizit von 15.208
Wertpunkten. Das entspräche der Aufforstung einer Ackerfläche von 18.215 qm,
die an anderer Stelle nachzuweisen ist. Ein entsprechender Vorschlag wird nicht
unterbreitet. Nach der forstrechtlichen Eingriffsregelung verbleibt ein Defizit
von 18.215 qm gegenüber dem Werkmeisterplan, das auf externen Flächen
aufgeforstet werden muss. Auch hier wird keine Fläche benannt.
Stellungnahme:
Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verbleibt ein Defizit, das auf
externen Flächen ausgeglichen werden muss. Diese Flächen werden allerdings
nicht benannt. Aus Sicht der Stadt Bergkamen soll dieser Ausgleich vorzugsweise
in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Haus
Aden durch Anlegung des Adenparks realisiert werden. Die Festlegung und
Ausgestaltung kann über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Bergkamen
und dem Vorhabenträger RAG Montan Immobilien GmbH gesichert werden. Darüber
hinaus soll ein flächennaher Ausgleich im östlichen Ruhrgebiet in der Region
Dortmund/Kreis Unna/Hamm erfolgen. Die externe Standortfestlegung soll im
Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens erfolgen.
4. Zeitplanung
Nach Auskunft der RAG wird die Schüttphase bis Ende 2013 andauern. Anschließend
ist in 2014 die Abdeckung und Bepflanzung vorgesehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiterin Reumke |
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