Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.

 

 


Herr Dr.-Ing. Peters erläutert, dass bei den Gebühren für die Abfallbeseitigung nur 30 % der Kosten durch den EBB beeinflussbar sind.  Herr Dr.-Ing. Petershebt hervor, dass für das Jahr 2012 Gebührenstabilität erreicht werden kann.

 

Im interkommunalen Vergleich der Abfallgebühren im  Kreis Unna ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.