hier: 17. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass nach jetzigem Stand im Laufe des Jahres 2012 keine
wesentlichen Abweichungen von dieser Kalkulation auftreten werden.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2012 folgende Gebührensätze
beschlossen:
3.
Veränderungen
gegenüber 2011
Neben
der vg. Gebührenfestsetzung des Kreises Unna ist folgende Veränderung
gegenüber der Gebührenkalkulation 2012 zu berücksichtigen:
Ø
Erhöhte Erlöse aus dem Bereich der kommunalen
Papierverwertung aufgrund der neuen Ausschreibung der GWA / AKU von 109,09 € je
Gewichtstonne statt 78,76 €
4.
Gebührenfestsetzung
der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2009 sieht einen
Verlustvortrag für Restabfall von rd. 39.049 € und einen Gewinnvortrag für
Bioabfall von rd. 45.721 € vor. Die Vorträge werden in der Kalkulation für 2012
berücksichtigt.
Des Weiteren schloss das Ergebnis der Betriebsabrechnung im Bereich Restmüll
für das Jahr 2010 mit einem Gewinnvortrag von rd. 225.385 € ab. In der
Kalkulation für 2012 wird hiervon rund die Hälfte = 112.693 € berücksichtigt.
Der Restbetrag wird in der Kalkulation 2013 berücksichtigt. Im Bereich Biomüll
wird der Gewinnvortrag aus 2010 in Höhe von rd. 9.186 € im Jahr 2013
berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung 2012
Bedingt durch die vor genannten Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich keine Mehrbelastungen erwartet. Hier wird eine Gebührenkontinuität vorgeschlagen.
Im Bereich Bioabfall kann die deutliche Kostensteigerung der Umlagekosten des Kreises für Kompostierung durch den Gewinnvortrag aus 2009 aufgefangen werden. Auch hier wird eine Gebührenkontinuität vorgeschlagen.
4.3.2
Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall
Trotz der nicht unwesentlichen
Erhöhung der Umlagekosten an den Kreis Unna von 7,68 % konnte eine
Gebührenkontinuität erreicht werden.
Für die unterschiedlichen
Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2012 im Vergleich zu 2011 identische
Gebührensätze (1,57 €/l – gerundet 1,60 €/l):
4.3.3
Gebühren für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein
Betrag von 3,3720 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der
Gebührensatz sollte auf 3,37 €/l festgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich zum Vergleich
mit 2011 keine Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 42.086,00 €
Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restabfall,
Bioabfall, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden
Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden
über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 14.820,00 €
Gemäß KGSt-Bericht 2/2009 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 5.130,00
€
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 9.690,00
€
Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer/Lader 392.079,00
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von neun Mitarbeitern, die Aufteilung
erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten
Arbeitsstunden.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 39.208,00
€
Laut KGSt-Bericht 2/2009 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Vertretung Urlaub/Krankheit 378,00
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 43 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
neun Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 154.639,00
€
4.3.4.2.2
Halle 2.050,00
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
EDV-Programm 0,00
€
Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes
wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt. Dieses Programm ist mittlerweile
abgeschrieben.
4.3.4.2.4
Abfallgefäße 43.003,00
€
Der von Remondis übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum von acht
Jahren abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von zehn
Jahren berücksichtigt.
4.3.4.2.5
Sonstiges 11.993,00
€
Das Gelände des ehemaligen Wertstoffhofes wird als Lagerplatz für Abfallgefäße
sowie als Abstellplatz für Fahrzeuge genutzt. Bei den Abschreibungen handelt es
sich hauptsächlich um Einbauten auf dem Gelände.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 47.639,00
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen
Zinssatz von 6,5 %.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 289.770,00
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt
anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 153.054,00
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis
Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.
Es
wird davon ausgegangen, dass für 2012 folgende Mengen mit dem Kreis Unna
abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2010 bis September 2011 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2012 rd. 8.220 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 200 t wildem Müll ausgegangen. |
b)
Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,26 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 79,46 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2012 wird von einer Menge von 3.310 t ausgegangen.
c)
Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2010 bis September 2011 kann
für 2012 von einer Sammelmenge von 2.600 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 1.860 t
und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 100 t
zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
Ab 2011 erbringt die GWA die Leistung der
Elektroschrottentsorgung für die Stadt Bergkamen kostenfrei. Damit entfällt
auch die Erlösgutschrift für die Vermarktung des Elektroschrotts.
4.3.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 121.400,00
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 10.000,00
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 14.000,00
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen
Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 8.000,00 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten für Gebührenmarken 1.000,00
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender 11.216,00 €
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 70.200,00
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant
ist eine Inanspruchnahme von ca. 1.000 Personalstunden zuzüglich
Fahrzeugeinsatz.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal - 93.262,00 €
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 30.696,00 €
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen 338.179,00
€
Der Kreis Unna zahlt für
84,04 % der gesammelten Menge in 2012 eine Vergütung von 109,09 € je Tonne.
Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in dem Produkt DSD im
Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.
Als Gesamtjahresmenge werden 3.690 t zugrunde gelegt.
4.3.6.2
Erlöse Sperrmüllkarten 61.000,00
€
4.3.6.3
Erlöse Grünschnittkarten 1.600,00
€
4.3.6.4
Erlöse Wertstoffhof 226.000,00
€
4.3.6.5
Erlöse Restabfallsäcke 2.480,00
€
4.3.6.6
Erlöse Behältertausch 4.736,00
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.7
Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst 15.383,00 €
Der Einsatz des anzuschaffenden Abrollkipperfahrzeuges soll
zu 40 % im Bereich Winterdienst erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der Kosten
und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der
Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 3.607.951,00
€
- Bioabfall 506.716,00
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2009/2010
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Defizite und Überschüsse des
Jahres 2009 und die Überschüsse (anteilig) aus 2010 als Gebühren mindernd in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und
Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem
voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Die Betriebsleitung EBB Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter |
|
Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin
|
Sichtvermerk StA 30 Roreger |