Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2024
hier: Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz - Förderrichtlinie
"Natürlicher Klimaschutz in Kommunen"
Vorlage
12/1265
Aktenzeichen
nrau
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2024 in folgenden Punkten:

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig zu prüfen, welche von Seiten der Stadt bereits geplanten und noch zu entwickelnden Maßnahmen zum Klimaschutz durch die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert werden können.
  • Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erstmalig in der Sitzung am 20. Juni 2024, welche Maßnahmen sie geprüft und entwickelt hat und für welche Maßnahmen Förderanträge gestellt wurden. Darüber hinaus berichtet die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz fortlaufend über weitere Maßnahmen, für welche im Rahmen dieser Förderrichtlinie Fördermittel beantragt werden.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, Strategien und Handlungsfelder des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) werden aktuell entsprechend neu ausgerichtet. Neben den Themenfeldern Mobilität, Erneuerbare Energien und Vorbildfunktion der Verwaltung steht dabei die klimafördernde Sanierung und Planung im Vordergrund. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen erarbeitet, die die THG-Bilanz positiv beeinflussen und den städtischen Lebensraum verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen der Klimafolgenanpassung, die sich vor allem auf die städtischen Grün- und Freiflächen beziehen. Die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" nimmt diese Maßnahmen in den Fokus und fördert somit zahlreiche Aspekte, welche die Fortentwicklung der „Grünen Infrastruktur“ zum Ziel haben.

 

Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Aufgabe der Grünflächenentwicklung sowie deren Erhalt, Ausbau und Planung vordergründig im Amt für Straßen und Grünflächen angesiedelt. Bereits heute sind in diesem Bereich zahlreiche Aufgaben mit unterschiedlichen Schwerpunkten angesiedelt und von den Mitarbeitenden zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund soll die Prüfung und ggf. anschließende Akquise von Fördermitteln vorrangig auf die Verwendung für zusätzliche Personalkapazitäten geprüft werden.

 

Die Förderfähigkeit von weiteren laufenden und bevorstehen Maßnahmen aus dem Bereich des Grünflächenmanagements wird ebenfalls untersucht. Über das Ergebnis der Prüfung des KfW-Förderprogramms und ggf. dessen erfolgte oder geplante Anwendung, wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 20.06.2024 berichtet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Jens Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Stabsstellenleiter

 

 

 

 

Raupach