Betreff
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/1240
Aktenzeichen
kae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 mit der Festlegung der Schutzziele:

 

Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen (Schutzziel 1).

 

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Funktionen soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen (Schutzziel 2).

 

Diese Vorgaben sollen in mindestens 80 % der Einsätze eingehalten werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.

 

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Satz 3 BHKG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.

Der Brandschutzbedarfsplan ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Sachdarstellung:

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte mit Datum vom 14.02.2019 der Stadt Bergkamen erneut die Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) erteilt, auf die Einrichtung einer ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzten Feuerwache zu verzichten.

 

Grundlage dieser Ausnahmegenehmigung war der Brandschutzbedarfsplan (BSBP) für die Stadt Bergkamen für den Zeitraum 2018 bis 2023.

 

Die Ausnahmegenehmigung wurde mit der Auflage einer jährlichen Berichtspflicht insgesamt bis zum 31.12.2023 befristet. Die Frist wurde antragsgemäß bis zum 30.06.2024 verlängert.

 

Mit der Fortschreibung des BSBP wurde die Kommunalagentur NRW beauftragt, welche im Vorfeld eine Organisationsanalyse der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen durchgeführt und bereits mehrere Brandschutzbedarfspläne für Kommunen aufgestellt hatte.

Dem neuen Entwurf des BSBP liegen die Erhebungsdaten aus dem Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022 sowie eine neu erstellte Gefährdungsanalyse des Stadtgebiets Bergkamen zugrunde.

 

Sogenannte „zeitkritische Einsätze“ unterliegen immer der besonderen Aufmerksamkeit, zumal die Ergebnisse zur Bewältigung solcher Einsätze ein Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr sind.


Im auslaufenden BSBP wurde ein Erreichungsgrade von 85 % in beiden Schutzzielen bei zeitkritischen Einsätzen festgelegt. Nachfolgend werden die Erreichungsgrade im jeweiligen Berichtszeitraum 2018 bis 2022 aufgelistet:

 

 

Erreichungsgrad

Schutzziel 1

Erreichungsgrad

Schutzziel 2

Berichtsjahr 2018

68 %

95 %

Berichtsjahr 2019

69 %

81 %

Berichtsjahr 2020

69 %

97 %

Berichtsjahr 2021

72 %

100 %

Berichtsjahr 2022

78 %

100 %

 

Aufgrund der jährlichen Berichtspflicht konnte zeitnah die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen dargestellt und überprüft werden. Der selbst gesteckte Zielerreichungsgrad von 85 % im Schutzziel 1 konnte jedoch in keinem der Berichtsjahre 2018 bis 2022 erreicht werden. Aus diesem Grund wurde der Zielerreichungsgrad im Einvernehmen mit der Leitung der Feuerwehr auf 80 % gesenkt. Im Maßnahmenbereich des BSBP sind Maßnahmen vorgesehen, welche die Erreichung der festgelegten Schutzziele unterstützen sollen.

 

Da der BSBP nicht nur den Ist-Zustand dokumentiert, sondern auch die Fortentwicklung des Personals der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen im Blick haben muss, ist die personelle Ausstattung hinsichtlich der Altersstruktur und der Qualifikation zu berücksichtigen. Die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit ist im Allgemeinen rückläufig, was vielen gesellschaftlichen Veränderungen und persönlichen Anforderungen und Verpflichtungen geschuldet ist. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bergkamen kann sich auf Grund guter Personalpolitik, funktionierender Öffentlichkeitsarbeit und gleichbleibenden Anstrengungen bei Aus- und Fortbildung bei Aktiven und in der Jugendfeuerwehr auch für die nächsten Jahre auf einen angemessenen Personalbestand hinsichtlich Altersstruktur und Anzahl verlassen.

 

Die sachliche Ausstattung entspricht den Anforderungen und konnte bisher im erforderlichen Umfang erhalten bzw. wie im letzten BSBP festgelegt, angepasst, verbessert und modernisiert werden. Die Bestandsaufnahme der Feuerwehrgerätehäuser zeigt jedoch deutlich, dass im Hochbaubereich noch einige Maßnahmen in der Laufzeit des zukünftigen BSBP umzusetzen sind.

 

Der vorliegende Entwurf des BSBP wurde bereits mit dem Kreisbrandmeister sowie der über die Ausnahmegenehmigung nach § 10 Satz 3 BHKG entscheidenden Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Die Hinweise der Bezirksregierung wurden entsprechend aufgenommen.

 

Die Textfassung des BSBP der Stadt Bergkamen ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kämper