Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2024/25 auf 22 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:
Gerhart-Hauptmann-Schule 3 Klassen
Schillerschule 3 Klassen
Pfalzschule 4 Klassen
Jahnschule 3 Klassen
Preinschule 3 Klassen
Overberger Schule 2 Klassen
Freiherr-von-Ketteler-Schule 3 Klassen
Sachdarstellung:
Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) vom 18.03.2005 ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln. In § 6 Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:
"Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."
Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01.2024 für das kommende Schuljahr 2024/25 ausgehen müssen, liegt bei 498. Damit berechnet sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:
498 Erstklässler/-innen: 23 = 21,65 Eingangsklassen (aufgerundet auf 22)
Es könnten somit maximal 22 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden. Im Schuljahr 2023/24 lag der errechnete Wert bei 23 Eingangsklassen.
Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 Abs. 1 der Verordnung:
„Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von
• bis zu 29 1 Klasse
• 30 bis 56 2 Klassen
• 57 bis 81 3 Klassen
• 82 bis 104 4 Klassen
• 105 bis 125 5 Klassen
• 126 bis 150 6 Klassen"
Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und
Schülern ist unzulässig.
Auf dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen folgende Situation:
Schulen |
Anmeldungen Stand: 29.12.2023 |
Zügigkeit |
maximale Aufnahme möglich |
Abweisungen |
Schillerschule |
76 |
3 |
81 |
0 |
G.-Hauptmann-Schule |
74 |
3 |
81 |
0 |
Jahnschule |
68 |
3 |
81 |
0 |
Preinschule |
59 |
3 |
81 |
0 |
Freih.-von-Ketteler-Schule |
61 |
3 |
81 |
0 |
Pfalzschule |
101 |
4 |
104 |
0 |
Overberger
Schule |
59 |
2 |
56 |
3 |
ohne
Anmeldung |
0 |
|
|
|
gesamt |
498 |
21 |
565 |
3 |
Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:
Mit insgesamt 498 Kindern sind für das kommende Schuljahr etwas weniger Anmeldungen zu verzeichnen als in den Vorjahren. Im letzten Jahr waren es 522 und davor 514. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Zuzüge, Wegzüge und Entwicklungen der Flüchtlingszahlen spielen hier auch eine Rolle. Deutlich wird das insbesondere an der Pfalzschule. Wohnraum steht vielfach in Bergkamen-Mitte bzw. der "City" für die letztgenannte Personengruppe zur Verfügung. Entsprechend erfolgt die Anmeldung dieser Kinder in der nächstgelegenen Schule, der Pfalzschule.
Zu erwähnen ist weiterhin, dass in diesem Jahr 18 Kinder angemeldet werden, die eigentlich bereits 2023 hätten angemeldet werden können. Sie sind seinerzeit zurückgestellt worden und müssen jetzt eingeschult werden. In den Jahren zuvor waren es 21 Kinder, davor 16. Bei den 18 Kindern jetzt handelt es sich insgesamt auch um fast eine Klasse.
Zur Prognose für die folgenden Jahre lässt sich feststellen, dass die Anmeldezahlen - nach heutigem Stand - wieder rückläufig sein werden. Nach der Einwohnermeldestatistik werden folgende Zahlen erwartet:
Schuljahr 2025/26 476 Schulanfänger
Schuljahr 2026/27 474 Schulanfänger
Schuljahr 2027/28 460 Schulanfänger
Im Gegensatz zu zwei Kindern im letzten Jahr bzw. einem Kind im vorletzten Jahr sind in diesem Jahr alle Kinder bereits angemeldet worden. Bei fehlender Anmeldung wird sonst sowohl das Jugendamt als auch der städtische Außendienst eingeschaltet.
Anzumerken ist, dass insgesamt 10 Kinder aus Bergkamen an einer auswärtigen Schule angemeldet worden sind. Im letzten Jahr waren es sechs. Diese Kinder werden die Waldorfschule in Hamm besuchen oder Grundschulen in Werne, Kamen, Lünen oder eine der Förderschulen. In der Regel steht bei den Familien ein Umzug an. Die Kinder sind in der Zahl von 498 nicht berücksichtigt.
Von den vorhandenen Räumen her ist die Pfalzschule in Bergkamen-Weddinghofen insgesamt für 3,5 Züge ausgelegt. Das bedeutet, sie kann in zwei Jahrgängen drei Klassen und in zwei Jahrgängen vier Klassen aufnehmen. Im Sommer 2024 werden vier Klassen abgegeben. Demzufolge könnten auch vier neue Klassen aufgenommen werden.
Aufgrund der sehr hohen Anmeldezahlen im letzten Jahr wurde dort bereits ein mobiler Klassenraum auf dem Schulhof aufgestellt. Eine Absprache über diese Lösung ist seinerzeit sowohl mit der Schulaufsicht als auch der Schulleitung erfolgt.
Die gleiche Situation ergibt sich nun nach 2023 auch wiederholt an der Jahnschule in Bergkamen-Oberaden. Hier werden zwei Klassen die Schule verlassen; es müssen aber drei Eingangsklassen gebildet werden. Dort wird ein zweiter mobiler Klassenraum auf dem Schulgelände erstellt.
Die Gerhart-Hauptmann-Schule würde mit der aktuellen Anmeldezahl anders als im Vorjahr (vier) wieder drei Eingangsklassen bilden.
Die Freiherr-von-Ketteler-Schule wird bei der Anmeldezahl von 61 Kindern auf drei Züge gesetzt. Dort besteht z. B. die Möglichkeit, von den abgewiesenen Kindern aus Overberge noch einige aufzunehmen.
Die Kinder, die an der Overberger-Grundschule abgewiesen werden, müssen an einer anderen Grundschule in Bergkamen angemeldet werden.
Kapazitäten haben auf alle Fälle in Bergkamen-Mitte die Gerhart-Hauptmann-Schule und in Bergkamen-Rünthe die Freiherr-von-Ketteler-Schule. Eine Abweisung ist in diesem Jahr lediglich an der Overberger-Schule erforderlich.
Bei den Abweisungen handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit. Die Auswahl muss die Schule nach § 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule vornehmen. Dort heißt es:
"Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gem. § 46 Abs. 2 SchulG heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen,
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprachen"
In Absprache mit den Schulen wird nach Lösungen gesucht, welche Kinder eine andere Schule besuchen können.
Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15.Januar 2024. Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 21. August 2024 noch mit kleineren Veränderungen aufgrund von Umzügen oder aber auch Zurückstellungen von einzelnen Schulkindern zu rechnen.
Es wird aktuell hausintern für den Bereich der Primarstufe eine Schulentwicklungsplanung durchgeführt. Diese soll - ggf. nach nochmaliger Überprüfung durch einen externen Gutachter - Aufschluss über die zukünftige Entwicklung geben und ähnlich wie der Medienentwicklungsplan eine verlässliche Aussage für die nächsten Jahre treffen. Selbstverständlich wird die Planung in enger Absprache mit den Schulleitungen erfolgen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Christine Busch Erste Beigeordnete |
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Stellv. Amtsleiter Bläsing |
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